Guthaben aus Stromabrechnung in der Insolvenz behalten?
Hallo, ich hab ein ziemlich hohes Guthaben aus der Jahresabrechnung. Nun bin ich seit einem knappen Jahr in Insolvenz. Der Stromversorger möchte nun etwas von meinem Insolvenzverwalter, ansonsten dürfen die es angeblich nicht auszahlen. Darf ich es behalten oder fließt es in die Insolvenzmasse? Ich bin nicht sicher, ob es bereits die Wohlverhaltensphase ist. Hängt es evtl. auch damit zusammen, ob oder ob nicht?
2 Antworten
Hey govindam
Meines Wissens nach:
Während eines Insolvenzverfahrens sind Stromrückzahlungen grundsätzlich Insolvenzmasse-werden also vom Insolvenzverwalter vereinnahmt.
In der Wohlverhaltensperiode müssen die Stromrückzahlungen nicht an den Treuhänder herausgegeben werden—>§ 295 InsO.
Rede mit deinem Insolvenzverwalter, nicht das du dich selbst in Schwierigkeiten bringst.
Hey govindam
Hier schließe ich mich dem User HoskevomBerg an-rede mir deinem zuständigen IV.
Hab nun einen sehr interessanten Beitrag im Netz gefunden:
"In der Wohlverhaltensperiode- nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens- stehen dem Treuhänder nur noch Beträge aus der zu Anfang des Verfahrens abgegeben Abtretungserklärung zu. Die Abtretung erfasst lediglich pfändbare Lohnanteile.
Darüber hinaus ist der Schuldner verpflichtet, die Hälfte des Wertes
einer in der Wohlverhaltensperiode gemachten Erbschaft an den Treuhänder herauszugeben.
Hinsichtlich Nebenkosten, die während des Insolvenzverfahrens
"angespart" wurden, aber erst nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens in der Wohlverhaltensperiode zurückgezahlt werden, kann Nachtragsverteilung angeordnet werden.
Mit anderen Worten: Guthaben aus Nebenkostenabrechnungen stehen dem Schuldner zu, wenn die Nebenkostenvorauszahlungen in der Wohlverhaltensperiode getätigt wurden."
Ist das so korrekt? Demnach könnte der Treuhänder eine
Nachtragsverteilung anordnen, weil die monatlichen Strombeiträge noch während des Insolvenzverfahrens und nicht in der Wohlverhaltensperiode gezahlt wurden. Wie wahrscheinlich ist es, dass er eine Nachtragsverteilung anordnet?
Hey LouPing, du scheinst dich sehr gut mit dem Thema auszukennen. Kannst du mir bitte eine Antwort auf die Frage mit der Nachtragsverteilung geben?
Hey govindam
Keiner hier kennt deinen persönlichen „Fall“. Ich rate dir dringlichst! das mit deinem zuständigen Insolvenzverwalter zu klären.
Gebe ich dir einen falschen Tipp kann das für dich Konsequenzen haben. Das möchte ich auf jeden Fall vermeiden.
Habe nun mit dem Insolvenzverwalter gesprochen. Laut seiner Aussage befinde ich mich noch nicht in der Wohlverhaltensperiode und das Guthaben fließt jetzt somit in die Insolvenzmasse. Danke für die hilfreichen Antworten.
wie z.B. Betriebs- und Heizkosten, Strom bzw. Gasversorgung und rechnet der Versorger/Leistungserbringer später das Entgelt über die Vorauszahlungen ab und weist ein Guthaben aus, so fällt dieses Guthaben gemäß § 35 Abs. 1 InsO in das von dem Insolvenzverwalter/Treuhänder zu verwaltende Vermögen.
Geschützt vor Pfändung ist ja lediglich Arbeitseinkommen. Mieteinnahmen, Zinsen und Gutschriften eben nicht.
Vielen Dank für Deine Antwort. Also darf ich es in der 6 jährigen Wohlverhaltensphase ganz sicher behalten? Auch wenn das Guthaben 1000€ übersteigt? Gilt dies nicht als Einkommen? Hab gelesen, dass man als Einzelperson nur 990€ netto behalten darf.