Guthaben aus Stromabrechnung in der Insolvenz behalten?

2 Antworten

Hey govindam

Meines Wissens nach:

Während eines Insolvenzverfahrens sind Stromrückzahlungen grundsätzlich Insolvenzmasse-werden also vom Insolvenzverwalter vereinnahmt.


In der Wohlverhaltensperiode müssen die Stromrückzahlungen nicht an den Treuhänder herausgegeben werden—>§ 295 InsO.

govindam 
Beitragsersteller
 27.09.2017, 15:39

Vielen Dank für Deine Antwort. Also darf ich es in der 6 jährigen Wohlverhaltensphase ganz sicher behalten? Auch wenn das Guthaben 1000€ übersteigt? Gilt dies nicht als Einkommen? Hab gelesen, dass man als Einzelperson nur 990€ netto behalten darf.

HoskevonBerg  27.09.2017, 15:52
@govindam

Rede mit deinem Insolvenzverwalter, nicht das du dich selbst in Schwierigkeiten bringst.

LouPing  27.09.2017, 15:54
@govindam

Hey govindam

Hier schließe ich mich dem User HoskevomBerg an-rede mir deinem zuständigen IV. 

govindam 
Beitragsersteller
 27.09.2017, 16:00
@HoskevonBerg

Hab nun einen sehr interessanten Beitrag im Netz gefunden:

"In der Wohlverhaltensperiode- nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens- stehen dem Treuhänder nur noch Beträge aus der zu Anfang des Verfahrens abgegeben Abtretungserklärung zu. Die Abtretung erfasst lediglich pfändbare Lohnanteile.

Darüber hinaus ist der Schuldner verpflichtet, die Hälfte des Wertes
einer in der Wohlverhaltensperiode gemachten Erbschaft an den Treuhänder herauszugeben.

Hinsichtlich Nebenkosten, die während des Insolvenzverfahrens
"angespart" wurden, aber erst nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens in der Wohlverhaltensperiode zurückgezahlt werden, kann Nachtragsverteilung angeordnet werden.

Mit anderen Worten: Guthaben aus Nebenkostenabrechnungen stehen dem Schuldner zu, wenn die Nebenkostenvorauszahlungen in der Wohlverhaltensperiode getätigt wurden."

Ist das so korrekt? Demnach könnte der Treuhänder eine
Nachtragsverteilung anordnen, weil die monatlichen Strombeiträge noch während des Insolvenzverfahrens und nicht in der Wohlverhaltensperiode gezahlt wurden. Wie wahrscheinlich ist es, dass er eine Nachtragsverteilung anordnet?

govindam 
Beitragsersteller
 27.09.2017, 16:03
@LouPing

Hey LouPing, du scheinst dich sehr gut mit dem Thema auszukennen. Kannst du mir bitte eine Antwort auf die Frage mit der Nachtragsverteilung geben?


LouPing  27.09.2017, 17:08
@govindam

Hey govindam

Keiner hier kennt deinen persönlichen „Fall“. Ich rate dir dringlichst! das mit deinem zuständigen Insolvenzverwalter zu klären. 

Gebe ich dir einen falschen Tipp kann das für dich Konsequenzen haben. Das möchte ich auf jeden Fall vermeiden. 

govindam 
Beitragsersteller
 27.09.2017, 17:56
@LouPing

Habe nun mit dem Insolvenzverwalter gesprochen. Laut seiner Aussage befinde ich mich noch nicht in der Wohlverhaltensperiode und das Guthaben fließt jetzt somit in die Insolvenzmasse. Danke für die hilfreichen Antworten.


Bezahlt der Schuldner aus seinem unpfändbaren Einkommen Vorauszahlungen auf später abzurechnende Versorgungs-Leistungen,
wie z.B. Betriebs- und Heizkosten, Strom bzw. Gasversorgung und rechnet der Versorger/Leistungserbringer später das Entgelt über die Vorauszahlungen ab und weist ein Guthaben aus, so fällt dieses Guthaben gemäß § 35 Abs. 1 InsO in das von dem Insolvenzverwalter/Treuhänder zu verwaltende Vermögen.

Geschützt vor Pfändung ist ja lediglich Arbeitseinkommen. Mieteinnahmen, Zinsen und Gutschriften eben nicht.