Jahresabrechnug was übernimmt die Arge?

6 Antworten

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Heizkosten sind in der tatsächlichen Höhe zu übernehmen. Die Abrechnung wird ausgewertet, d.h. die bereits von der Arge gezahlten Abschläge werden vom Gesamtrechnungsbetrag (nur Gas) abgezogen.

Die neuen Abschläge werden ebenfalls berücksichtigt.

Solange es sich nicht um Heizstrom handelt, wird der aus dem Regelsatz zu zahlen sein.
Nachzahlungen können alerdings unter gewissen Voraussetzungen als Darlehen über § 24 Abs. 1 SGB II oder im Rahmen des § 22 Abs. 8 SGB II vom Jobcenter übernommen werden.

(4) Stromkosten sind, soweit es sich nicht (auch) um Aufwendungen für Heizung handelt, Bestandteil des Regelbedarfs. Erforderliche Nachzahlungen aufgrund der Jahresabrechnung sind daher grundsätzlich aus dem laufenden Regelbedarf zu zahlen. Dies gilt grundsätzlich auch für aufgelaufene Stromschulden

(5) In diesen Fällen kommt eine Darlehensgewährung im Rahmen des § 24 Absatz 1 aber in Betracht, wenn der Bedarf unabweisbar ist und nicht auf andere Weise gedeckt werden kann. Auf „andere Weise“ kann der Bedarf z. B. auch gedeckt werden, indem die Leistungsberechtigten eine Ratenzahlung mit dem Versorgungsunternehmen vereinbaren.

(6) Droht wegen der Stromschulden die Sperrung der Stromversorgung kann eine mit der Sicherung der Unterkunft vergleichbare Notlage (siehe Rz. 24.2) vorliegen, so dass vorrangig Leistungen im Rahmen des § 22 Absatz 8 in Frage kommen.

http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A01-Allgemein-Info/A015-Oeffentlichkeitsarbeit/Publikation/pdf/Gesetzestext-24-SGB-II-Abweichende-LE-Erbringung.pdf

Die Heizkostennachzahlung wird im Grundsatz in voller Höhe als echte Beihilfe zu übernehmen sein; eine Pauschalierung der Heizkosten ist nur in seltenen Ausnahmefällen und auch nur seit Neustem zulässig.
Ebenso wird die erhöhte Heizkosten-Pauschale zu tragen sein, wobei die neuen Pauschalen fragwürdig hoch scheinen und mit wohl erheblichen Preissteigerungen kalkuliert sind.

Unabhängig davon, solltest du dich nach einem günstigeren Stromanbieter umschauen.

wenn du alleine bist, dann sind das echt hohe kosten. du wirst keine unterstützung für gas/strom erhalten, denn die bekommst du bereits monatlich. versuche zu analysieren, warum deine kosten so hoch sind und versuchs zu reduzieren. vielleicht auch ein anbieterwechsel...ist echt zu viel.

die berechnungsgrundlagen für diese kosten müssten eigentlich in deinem bewilligungsbescheid erörtert sein.

Joana85Alfy 
Beitragsersteller
 11.10.2011, 01:18

Sorry, habe vergessen zu erwähnen das wir zu dritt sind, ich, meine Lebensgefährtin und unser gemeinsames 3 Monate altes Baby!

danisworld  11.10.2011, 01:23
@Joana85Alfy

dann ist es schon was anderes. wenn das baby erst 3 monate alt ist, ist es bereits in der bedarfsgemeinschaft mit drinne? also wenn ein kind in einer bedarfsgemeinschaft lebt, ist die chance der kostenübernahme doch recht gut. am besten mit dem zuständigen arge-mitarbeiter mal reden.

Joana85Alfy 
Beitragsersteller
 11.10.2011, 01:27
@danisworld

Danke, das beruhigt mich etwas....!

hallöchen,strom wird von arge nicht übernommen.gas in voller höhe-jedenfalls in leipzig- du kannst aber zum sozialamt gehen,mit antrag auf ein darlehen.die rate wird dann von deinem H4 gleich monatlich abgezogen.lg

Das hängt von Ihrem Wohnort ab. Ich könnte es Ihnen für die Stadt Hamburg mitteilen. Bei der Stromrechnung gehe ich bei Ihnen von einem sog."Mehr-Personen-Haushalt" aus. Ist das richtig?

Joana85Alfy 
Beitragsersteller
 11.10.2011, 01:20

Ja, wir sind drei, ich meine Lebensgefährtin und unser 3 Monate alten Sohn! Und wir Leben in Baden-Württemberg.