Hallo ich habe meine krankenbescheinigung anscheinend zu spät abgegeben. was kann ich dafür tun?

6 Antworten

Die Krankenkasse teilt dir in einem Bescheid mit, dass das Krankengeld wegen der Spätmeldung ruht. Das hat die Wirkung, dass zwar der Anspruch auf Krankengeld fortbesteht, damit auch der Versicherungsschutz bei der Kasse, aber es kommt halt für den Ruhenszeitraum nicht zu einer Zahlung von Krankengeld.

Gegen den Bescheid der Krankenkasse hast Du das Recht einen Widerspruch einlegen. Das ist Dein gutes Recht. ABER. Sinnvoll ist das nicht, weil die Erfolgsaussichten bei deinem Sachverhalt ganz genau bei 0% liegen.

Die Krankenkassen informieren fast alle vor Beginn des Krankengeldes über die Spielregeln. Auf den AU-Bescheinigungen, (soweit sie in Deutschland von einem Vertragsarzt ausgestellt sind) ist auf den Versichertenexemplaren ein Warnhinweis aufgedruckt. Wer nicht liest hat Pech.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Welche rechte habe ich?

Keine! Wenn du Fristen nicht einhältst, ist das dein Problem.

Du kannst zur Krankenkasse gehen und mit dem Bearbeiter sprechen. Evtl. geht da noch was aus Kulanz. Aber einen Anspruch darauf hast du nicht.

Hallo wie auch oben geschrieben habe ich meine AU zu spät abgegeben bei der AOK.

Held.

Die frist ist anscjeinend 1 woche. Jedoch wusste ich dies nicht.

Genau, weil das ja auf der AU nicht sogar explizit aufgedruckt steht, was?

Welche rechte habe ich?

Das Recht, daraus zu lernen. Siehe § 49 Abs. 1 Satz5 SGB V:

"(1) Der Anspruch auf Krankengeld ruht, (...)

5. solange die Arbeitsunfähigkeit der Krankenkasse nicht gemeldet wird; dies gilt nicht, wenn die Meldung innerhalb einer Woche nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit erfolgt,"

Zitat Ende, Quelle http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbv/49.html

du hast gar keine Rechte.. es sollte allgemein bekannt sein, dass eine Krankmeldung unverzüglich bei der Krankenkasse abgegeben werden sollte

es steht auf der Krankmeldung drauf. da hast du keine Rechte wenn du das nicht liest und nichts abgibst.

der Zug ist abgefahren.