Kann ich trotz AU arbeiten gehen?
Hallo,
angenommen ich bin 3 Tage krank geschrieben aber fühle mich am 2 Tag wieder Fitt kann ich dann wieder zur arbeit?
Wenn muss ich darüber informieren die AOK? Ich weiss es nicht mehr genau.
danke
2 Antworten
Wenn Du Dich "fit" fühlst, kannst Du jederzeit wieder arbeiten gehen. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist kein Arbeitsverbot, und es liegt alleine an dir, ob Du der Prognose folgst (und am Arbeitgeber, ob er einer vorzeitiger Arbeitswiederaufnahme überhaupt zustimmt).
Es ist ratsam, Deine Krankenkasse darüber zu informieren, damit die Zeiten der tatsächlichen Arbeitsunfähigkeit für die unter Umständen einmal notwendige Berechnung der Gesamtzeiten für die Lohnfortzahlung und die danach einsetzende Krankengeldzahlung nachgehalten werden können.
Beispiel: Du warst zweimal innerhalb eines halben Jahres wegen der gleichen Erkrankung für jeweils 3 Wochen krank geschrieben; bei einer erneuten Erkrankung aus gleichem Grund würdest Du vom Arbeitgeber keine Lohnfortzahlung mehr erhalten, da der Arbeitgeber sie schon 6 Wochen geleistet hat, sondern Krankengeld von der Krankenkasse.
Wärst Du jetzt in einem Fall schon nach 2 Wochen wieder arbeiten gegangen und hättest die Krankenkasse nicht informiert (und der Arbeitgeber hätte das auch nicht getan), würde die Krankenkasse - weil sie wegen der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen über je 3 Wochen ausgeht (und nicht von 1 mal 3 und 1 mal nur 2 Wochen) - bei erneuter gleicher Erkrankung davon ausgehen müssen, dass sie zur Zahlung von Krankengeld verpflichtet ist, obwohl der Arbeitgeber tatsächlich nur Lohnfortzahlung für insgesamt 5 Wochen geleistet hat.
Du musst Dich vorher gesundschreiben lassen.
Nein, muss er nicht!
Eine "Gesundschreibung" gibt es im deutschen Gesundheitssystem nicht.
Es steht einem Arbeitnehmer frei, trotz Krankschreibung der Arbeit nachzugehen - wenn der Arbeitgeber ihn arbeiten lässt (was er sich unter Umständen - aus seiner Fürsorgepflicht heraus - aber gut überlegen sollte).
Ein Arbeitgeber kann "vorsichtshalber" eine ärztliche Bescheinigung verlangen, dass der Arbeitnehmer wieder arbeitsfähig ist.
Ok, danke. Dann sind das die Dinge im Leben, die man falsch "gelernt" hat, weil das z.B. sich dann wohl (zu Unrecht) bei meinem Brötchengeber hartnäckig hält. Ergo: Gut zu wissen :-)