Hallo, ich habe betrunken jemandem mein auto verkauft, an einen minderjärigen ohne fs und er will mir das auto nicht mehr zurück geben - was passiert jetzt?

7 Antworten

Nichts. Du brauchst vermutlich ein neues (Gebrauchtes) Auto.

Wenn die Eltern von den Käufer den Kauf nicht beanstanden, ist der Junge nun der neue Besitzer.

Du kannst natürlich vor Gericht ziehen und behaupten, das Du nicht Zurechnungsfähig ( Geschäftsfähig)  warst, aber da sehe ich wenig Erfolgsaussichten.

Marvin5510 
Beitragsersteller
 02.09.2016, 18:13

Das ding ist das er keine 18 ist und das ja dann sogesehen beihilfe von fahren ohne fahrerlaubnis ist

Rockuser  02.09.2016, 18:14
@Marvin5510

Nein, Der Junge darf doch ein Auto besitzen. Das er das nicht Illegal nutzt, ist nicht das Problem den Verkäufers.

Nichts.Warum auch?Es braucht keinen Führerschein um Autobesitzer zu sein.

Ein minderjähriger ist nicht vollgeschäftsfähig (bzw. nur eingeschränkt), d.h. der Verkauf ist ungültig :)
Den Rest solltest du über die Eltern abwickeln !

Rockuser  02.09.2016, 18:09

Auch ein Minderjähriger kann ein Auto kaufen. Der Verkauf ist keinesfalls automatisch nichtig.

Hat er die Zulassungsbescheinigung teil II (früher auch fahrzeugbrief) von dir erhalten?

In jedemfalle den vertrag entsprechend anfechten und falls nötig gerichtliche schritte einleiten.

Marvin5510 
Beitragsersteller
 02.09.2016, 18:09

Ja er hat alles bekommen 

FouLou  02.09.2016, 18:11
@Marvin5510

Hast du einen zeugen das du ihm die sachen gegeben hast? Oder irgendwelche beweise das der Verkauf überhaupt stattfand?

Du solltest dich definitiv an einen anwalt wenden. Wenn er alles hat und es keine beweise gibt das da überhaupt ein verkauf statt fand könnte es schwierig werden.

Aber wenn er damit einen unfall baut kann dir keiner was. Es ist nämlich derzeit so gesehen sein wagen.

Marvin5510 
Beitragsersteller
 02.09.2016, 18:14
@FouLou

Ok aber is das nich beihilfe von fahren ohne fahrelsubnis

FouLou  02.09.2016, 18:19
@Marvin5510

Das wäre es wohl eher wenn du dein auto zur verfügung gestellt hättest und er damit losgefahren wäre.

Du warst nicht bei Verstand uns somit ist der Vertrag anfechtbar. Sprich du musst deinem "Vertragspartner" das auch klar machen.