POLIZEI!Was passiert wenn man auf einem unangemeldeten Fahrzeug fährt?Falsche Nummernschilder?

12 Antworten

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Also, Kennzeichenmißbrauch, Urkundenfälschung, fahren ohne Versicherungsschutz, Steuerhinterziehung. Wenn du einen Führerschein hast, dann wohl nicht mehr lange ;-). Die Strafe kann man hier nicht wirklich realistisch angeben, da in Deutschland nun mal leider jeder Fall unterschiedlich gehandhabt wird. Es heisst immer von Mindeststrafe bis Höchststrafe. Da also schoneinmal ein Spielraum. Dann hängt es von deinem Vorstrafenregister ab, ob, wieviel und was drin steht und wie lange es drin steht. Dazu kommt noch deine persönliche soziale Situation, ob du z.B. Arbeit hast, einen festen Wohnsitz usw. Wenn der Staatsanwalt gut drauf ist, wenn er dein Vergehen auf den Tisch bekommt, bekommst du mit viel Glück nur eine Geldstrafe, ist der Staatsanwalt mies drauf, kann es richtig knallen!!! Haftstrafe (evtl. auf Bewährung), Punkte in Flensburg, Führerscheinentzug/Sperre, Anordnung einer MPU. Alles in allem; hohl dir beim Straßenverkehrsamt Kurzzeitkennzeichen. Damit kannst du dann 5 Tage mit fahren, wenn du einen Wagen testen, überführen, oder sonst was machen willst. Vorher zu einer Versicherung, um dir eine Doppelkarte zu hohlen ( d.h., du bekommst einen Zahlencode, den du beim Straßenverkehrsamt angeben musst, ist neu und kann man telefonisch regeln, wenn man eine Versicherung hat, die einen schon betreuen). So ersparst du dir unnötigen Ärger, Stress, viel Geld und behälst deine Freiheit.

Leon1310  23.10.2012, 21:24

Danke für den Stern. Viel Glück auf deinen Wegen.

archilles66  27.01.2012, 11:49

gute Antwort!

Was da passiert, kommt darauf an...

In jedem fall ist es mal Fahren ohne Versicherungsschutz. Macht meines wissens um die 1.200 Euro Strafe und eine gehörige Portion Punkte in Flensburg.

Zweitens kommt es darauf an, ob da irgend ein ollen Nummernschild dran ist, das keine Zulassungsstempel hat oder eben eines, das von einem anderen Auto stammt und mit Plaketten versehen ist. In letzerem Fall dürfte da auch noch der Straftatbestand der Urkundenfälschung dazukommen. Das dürfte ebenfalls nicht gerade billig sein. gegebenenfalls kommt es natürlich auch drauf an, inwieweit ein Vorstragenregister bereits belastet ist....

Viel Glück!

Als MItarbieter einer Kfz-Zulassungsbehörde: Kennzeichemißbrauch, Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz. STGB,.Pflichtversicherungsgesetz

Das, mein Freund, dürfte mindestens mal ein Dokumentenfälschung darstellen (Kennzeichen sind Landesdokumente). Nach §267 (1) StGB heißt das:

Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Dazu kommen dann noch 1 Punkt und €40 wegen der in Betriebnahme des Fahrzeugs ohne gültiges Kennzeichen. Wenn der Wagen nicht angemeldet ist, weil Du keinen Führerschein hast, kommt dann noch Fahren ohne gültigen Führerschein dazu.

Auf entsprechende Gerichts- und Anwaltskosten darfst Du Dich dann auch noch freuen.

Oldie01  27.01.2012, 00:26

Und wo soll bei der Frage die Dokumentenfälschung stattfinden? Er hat weder etwas hergestellt noch verfälscht also greift das nicht. Alte Schilder sind keine gefälschte Schilder.

Kurushiyama  27.01.2012, 00:35
@Oldie01

iirc ist das mißbräuchliche Vorweisen eines Dokumentes ausreichend. Das Dokument gehört nicht zum Wagen.

Greenfox1  27.01.2012, 08:19
@Oldie01

Hier handelt es sich ganz klar um eine Urkundenfälschung gemäß § 267 StGB! Das Fahrzeug stellt zusammen mit den dafür ausgegebenen Kennzeichen eine Urkunde dar. Und hier werden sozusagen zwei unterschiedliche Urkundenteile zu einer neuen, falschen Urkunde zusammengefügt. Anders sieht es aus, wenn man an ein Fahrzeug ein selbstgebasteltes Schild ranpappt:

§ 22 StVG Kennzeichenmissbrauch (1) Wer in rechtswidriger Absicht ... ein Kraftfahrzeug ..., für die ein amtliches Kennzeichen nicht ausgegeben oder zugelassen worden ist, mit einem Zeichen versieht, das geeignet ist, den Anschein amtlicher Kennzeichnung hervorzurufen,...

Eigendlich ist das Owig seid 2007 gestrichen worden, da die Bundesrepublik Deutschland kein Staat sondern eine Verwaltung ist.

siehe: http://www.buzer.de/gesetz/5827/a80437.htm

Menschen die Ihren Persi zerstören und in Selbstverwaltung gehen:

  • google selbstverwaltung / peter frühwald

haben schon erfolgreich gegen gerichte, behörden und ihren brd schergen über europäischen gerichtshof vorgegangen. da deutschland weder ein staat, noch soverän oder einen geltungsbereich verfügt.

google: schäuble deutschland nicht soverän

mit anderen worten, solange man nicht von sein un recht gebraucht macht und als staatenlose person in selbstverwaltung geht, so tritt man seine rechte an einer nicht soveränen regierungs organisation namen deutschland gmbh ab:

selbstverständlich klagt dieses staatliche konstruckt weiterhin seine bürger an wenn es um owig geht dennoch verweigern mitler weile richter die unterschrift da etliche mit hohen geldstrafen in 5stelligen bereich aus strasborg abgemahnt wurden.

ohne unterschrift des richter ist das urteil nichtig trotzdem werden oft vollstreckungen von den brd schergen vollzogen.

fazit: man kann sich drauf berufen sollte aber damit rechnen das man viel ärger zu ertragen hat der jedoch wie bei den ex ddr heftlingen durch die neue regierung wenn diese durch das volk gewählt wird:

-google schäuble verlang nach einer volkswahl

um das 10fache entschädigt wird und die verantwortlichen polizeischergen die ohne richterliche ligitimation das recht beugenin u-haft kommen.

PatrickLassan  05.07.2017, 10:56

1 .Gestrichen wurde lediglich das Einführungsgesetz zum OWiG.

Einführungsgesetze dienen dazu, bei Einführung eines neuen Gesetzes Übergangsregelungen zu treffen. Das OWiG ist 1968 in Kraft getreten, daher konnte das Einführungesetzaufgehoben werden. Durch Aufhebung eines Gesetz werden im Übrigen
auch nicht die durch das Gesetz verursachten Rechtsfolgen aufgehoben.

2. Die Bundesrepublik ist ein Staat, da sie über ein Staatsgebiet, ein
Staatsvolk und Staatsgewalt verfügt sowie von nahezu allen anderen
Staaten als Staat anerkannt wird.

3.  Kein einziger dieser 'Selbstverwalter' hat jemals Erfolg gehabt. Die von Frühwald und anderen Spinnern vertretenen 'Thesen' sind schlicht und einfach falsch.

Alles in allem Reichsdeppen-Gefasel, und zudem noch (wie üblich) in miserablem Deutsch.

PatrickLassan  06.07.2017, 08:35
@PatrickLassan

dennoch verweigern mitler weile richter die unterschrift da etliche mit hohen geldstrafen in 5stelligen bereich aus strasborg abgemahnt wurden.

Reichsbürger-Märchen. ROFL.

ohne unterschrift des richter ist das urteil nichtig trotzdem werden oft vollstreckungen von den brd schergen vollzogen.

Das ist der Grund, warum Richter Urteile unterschreiben.

Diese unterschriebenen Urteile verbleiben in den Gerichtsakten, Beteiligte erhalten Ausfertigungen.

Das Problem ist, dass Reichsbürger Gesetze nicht verstehen