Kann ein Steuerberater eine Rechnung stellen ohne, dass es eine Absprache gab?
Ich habe eine Firma gegründet und bin dann von der IHK auf eine Liste von Steuerberatern hingewiesen worden, die für Gründer eine kostenlose Erstberatung bieten. Einen Termin für die Beratung habe ich wahrgenommen. 3 Tage später habe ich dann noch mit dem gleichen Steuerberater 30min telefoniert und mir seine Einschätzung bezüglich sozialversicherungstechnischen Einordnung von Arbeitnehmern eingeholt. Er sagte zwei mal, dass er mir das am Wochenende alles noch per Mail schicken will. Diesen Sonntag kam dann die Mail in der ein paar nebensächliche Fragen ausführlich beantwortet wurden, jedoch nicht die wichtigste Frage. Zusätzlich habe ich noch einen Personalfragebogen und einen Mustervertrag erhalten, nach dem ich nicht gefragt hatte. Zu meiner Überraschung stellte er mir darin eine Rechnung über 200€. Nun ist für mich die Frage, ob diese Forderung rechtens ist, obwohl es darüber nie eine Absprache gab, geschweige denn einen Vertrag? Wäre mir der Betrag bewusst gewesen hätte ich diese Beratung sicher nicht angenommen.
2 Antworten
Du musst grundsätzlich die von Dir beauftragten Leistungen auch dann bezahlen, wenn über eine Vergütung nicht gesprochen worden ist, die Leistung aber regelmäßig nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist. (§ 612 BGB) Die genaue Höhe der steuerberaterlichen Leistungen bemisst sich nach der Vergütungsverordnung für Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften (StBVV).
Leistungen, die der Steuerberater erbracht hat, ohne dass Du sie beauftragt hast, brauchst Du selbstverständlich nicht zu bezahlen.
Das der erste Termin kostenfrei war, bestreitet der Steuerberater übrigens nicht.
Also müsste der konkludent geschlossene Vertrag am Telefon zustande gekommen sein. Müsste dann nicht auch das Fernabsatzgesetz greifen und ich über Kosten informiert werden?
Vergiss nicht, dass es sich beim Fernabsatzrecht um Ausnahmeregelungen handelt - auch wenn sich inzwischen gar schon überschießende Ansichten breitmachen.
Mir fallen mehrere Gründe ein, warum hier kein solcher Ausnahmefall vorliegt. Nur mal einer: Du bist nicht als Verbraucher aufgetreten, sondern als Firmengründer. Als solcher solltest du dich übrigens daran gewöhnen, entweder Geld für Rechtsberatung auszugeben, oder dich selbst mit dem Thema Recht zu beschäftigen (was dir denn auch hier deine Frage beantworten könnte). Und "Beschäftigen" meint selbstverständlich nicht das Nachfragen auf gf.net ;) sondern Bücher.
Die Erstberatung war der persönliche erste Termin.
Der Telefonanruf an den Steuerberater war nicht mehr kostenlose Erstberatung.
Wieso gehst du davon aus, dass eine Erstberatung aus mehreren Terminen besteht?
Ich habe aber keine Leistung explizit beauftragt. Ich habe das kostenlose Erstgespräch wahrgenommen und den Steuerberater danach noch einmal angerufen. Er wollte mir das Gespräch nochmals als Mail schicken, ich habe nicht danach gefragt, aber auch nicht nein gesagt. Ist das eine beauftragte Leistung?