Hallo, bei einer Bankvollmacht über den Tod hinaus, darf ich da das Sparbuch meiner verstorbenen Mutter auflösen oder nur zum Bezahlen verwenden?
6 Antworten
Zum "Bezahlen" kannst Du das Sparbuch nicht verwenden, allenfalls das Geld abheben und damit bezahlen, falls Du das damit meinst. Manche Banken/Sparkassen verlangen aber einen Erbschein.
Das Konto aufzulösen geht nach meiner Meinung nicht so einfach mit einer Bankvollmacht
Solange das Erbe nicht geregelt ist, gehört Dir das Geld nicht, Du darfst es zunächst also keinesfalls für Dich selbst verwenden, sondern nur für laufende Kosten.
NEIN ! Vollmacht hat nichts mit erben zu tun. Wenn Du erbst, gehört Dir das Geld, dann kannst Du damit machen, was Du willst. Bis diese Entscheidung noch offen in Raum steht, ist es für Dich FREMDES Geld
Zunächst wäre die Vollmacht von jedem Erben widerrufbar. Dann kann man über ein Sparbuch nichts bezahlen, sondern davon nur Geld bar abheben zum Bezahlen.
Für die Verstorbene verwendet, etwa Bestatterrrechnung oder Betriebskostennachzahlung, wäre das als Bankbevollmächtigte möglich, solange die Vollmacht nicht widerrufen wäre und die Entnahmen in gemutmaßten Sinne der Erblasserin angemessen wären.
Auflösungen entscheidet die Erbengemeinschaft nur übereinstimmend oder garnicht - solange deine Mutter nicht unverheiratet und ohne weitere Kinder verstarb und du somit zur Alleinerbin berufen wärst, kannst du das Konto nicht allein auflösen.
G imager761
kommt drauf an ob noch andere erben da sind. dann darfst du das geld erstmal nehmen um laufende kosten abzudecken - der rest wird unter den erben geteilt lt. erbfolge oder testament. also wenn du geld von dem sparbuch brauchst heb alle quittungen auf für was du das geld gebraucht hast
Also behalten darfst Du das Geld nicht, siehe hier zum Vollmachtsmissbrauch: http://www.erbfix.de/2016/08/vollmachtsmissbrauch.html