Kann ich Geld vom Sparbuch das auf meinem Namen ist ohne Sparbuch abheben?
Als ich Minderjährig war hat meine Mutter mir ein Sparbuch eingerichtet, jetzt bin ich volljährig und wollte gerne das Sparbuch auflösen oder Geld abheben. Doch mir wurde gesagt ich brauche obwohl es auf meinem Namen ist das Sparbuch. Doch das Sparbuch hat nur meine Mutter und wir haben kein Gutes Verhältnis. Ich habe auch nachgefragt ob sie denn an mein Geld ran kommen kann da sie das Sparbuch hat und der Bankmitarbeiter meinte ja. Ich war sehr erstaunt da also jeder der mein Sparbuch hat Geld abheben kann und ich obwohl es auf meinem Namen ist ohne Sparbuch nichts abheben kann. Vielleicht kennt sich ja jemand mit diesem Fall aus, da es für mich sehr mysteriös klingt. Zumal der Bankmitarbeiter meinte denn könnte ja jeder ohne Sparbuch kommen,aber falsch es ist auf meinem Namen und ich kann mich auch Ausweisen. Ich habe ihn auch gefragt was mache ich denn wenn meine Mutter mir das Sparbuch nicht gibt denn bleibt das Sparbuch für immer bestehen oder wie und er meinte ja fragen sie ihre Mutter nach dem Sparbuch. Was für ein Zirkus :D
5 Antworten
Was hier wieder an Halbwissen verbreitet wird... Ich war 40 Jahre bei der Sparkasse. Du hast - wenn Du volljährig bist und Deine Mutter Dir das Sparbuch nicht aushändigt - die Möglichkeit, ein Kennwort für das Sparkonto zu vereinbaren. Dann kann Deine Mutter auch nichts abheben. 2. Möglichkeit: Du lässt das Sparbuch bei der Bank sperren, wenn Du nicht sicher weißt, wo das Buch ist (könnte ja auch in anderen Händen sein). Die Bank ist verpflichtet, wenn Du Dich als Kontoinhaber mit PA ausweisen kannst, obige Vorgänge durchzuführen. Eine sogenannte Kraftloserklärung mittels Aufgebot wird heutzutage nur noch in seltenen Fällen bei größeren Guthaben gemacht. Meist lässt die Bank Dir eine gewisse Zeit nach der Verlustmeldung einen Antrag auf Auflösung unterzeichnen mit Verpflichtungserklärung, falls sich der rechtliche Sachverhalt (wer ist rechtmäßiger Gläubiger des Guthabens?) nachträglich anders als von Dir dargestellt erweist.
Da ist nichts mysteriös dran, das hat der Gesetzgeber so bestimmt. Das Sparbuch ist die Legitimation für das Anrecht auf das Guthaben. Hast du dieses nicht, hast du Pech. Du kannst unter Umständen eine Verlusterklärung abgeben und Sie können Dirndln das Geld auszahlen. Wenn deine Mutter dann mit dem Auszug kommt, kann sie dich allerdings zivilrechtlich Belangen. Und den Stress will sich die Bank in keinem Fall antun.
Wenn du Geld abheben willst, musst du das Sparbuch vorlegen und dich ausweisen.
Sollte das Sparbuch verloren gegangen sein, muss das erst einmal "aufgeboten" werden. Dann dauert es ein wenig, bis du an dein Geld kommst.
Solange du UNTER 18 bist, kann deine Mutter jederzeit über das Geld verfügen.
Von einem Sparbuch kann man nur m i t dem Sparbuch Geld abheben.
Wenn du volljährig bist muß sie dir das Sparbuch geben.
Ohne Sparbuch kannst Einzahlungen vornehmen, jedoch niemals Abheben.
Gut leuchtet mir ein, nur warum könnte meine Mutter denn Geld abheben? Sie hat zwar das Sparbuch aber es ist ja auf meinem Namen. Es kann doch nicht sein,dass jeder der mein Sparbuch hat Geld abheben darf.
Und wenn sie mir das Sparbuch nicht gibt denn muss doch ein neues erstellt werden, der Bankmitarbeiter kann mir doch nicht sagen das ich sonst niemals an mein Geld ran komme.