Hallo , ich möchte mein Resthof verkaufen, aber ich wollte eine Scheune und etwas dahinterliegende Land behalten, als Erbpacht. Ist so was möglich?
3 Antworten
Handauf:
Ein Erbbaurecht kann nur an einem Grundstück im Ganzen bestellt werden. Es kann nicht an einem ideellen Teil eines Grundstücks durch dessen Miteigentümer bestellt werden.
Sind sich die Beteiligten vor Bestellung des Erbbaurechts einig, dass nur ein realer Teil des Grundstücks (in deinem Fall die Scheune) belastet werden soll, muss dieser Teill rechtlich verselbstständigt werden.
Dazu muss das Grundstück neu vermessen, die betroffene Parzelle von dem Stammgrundstück abgeschrieben und als selbstständiges Grundstück auf dem neu anzulegenden Grundbuchblatt eingetragen werden.
Empfehlung:
Lass durch einen Fachkundigen prüfen, ob stattdessen die Voraussetzungen eines Nießbrauchs gegeben sind. Du würdest dadurch eine Menge Kosten sparen.
Ja, wenn der Käufer dir Scheune und Land verpachtet. Ansonsten nicht.
muss das dann vermessen werden?
ja, sicher, wenn du einen findest, der das auch will
es ist das Problem mit der Teilung, da die Grenze nicht gerade und die Scheune etwas über die Grenze auf den Hof steht......bei Erbpacht bleibt das Grundstück ja Eigentum des Eigentümmers und die Scheune und Land würde dann verbachtet als Erbpacht ....geht das ?
danke für die schnelle antwort, Nießbrauchs ? was ist das und wer bzw stellt das fest?