Halbwaisenrente rückwirkend kriegen?
Hallo, ich habe letztes Jahr Abitur gemacht und jetzt mit dem Studium an einer Hochschule angefangen. In der Zwischenzeit bekam ich kein Kindergeld und auch keine Halbwaisenrente. Beides habe ich jedoch jetzt wieder beantragt. Kann mir die Halbwaisenrente für die Monate, in denen ich sie nicht erhalten habe, rückträglich ausgezahlt werden?
Danke im Voraus!
3 Antworten
Hallo,
also eine Waisenrente wird rückwirkend für bis zu zwölf Kalendermonate vor dem Antragsmonat gezahlt. Natürlich nur falls die Voraussetzungen vorliegen.
Auch für Übergangszeiten von höchstens vier Kalendermonaten,
beispielsweise zwischen zwei Ausbildungen, kann eine Waisenrente gezahlt
werden.
Siehe hierzu den Link der DRB (Deutsche Rentenversicherung Bund):
www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/2_Rente_Reha/01_rente/01_grundwissen/03_rentenarten_und_leistungen/07a_renten_an_hinterbliebene/01_halb_und_vollwaisenrente.html
Auch das Kindergeld wird bis zu 4 Jahre rückwirkend gezahlt, falls eine Voraussetzung zutrifft wie z.B.:
Für ein über 18 Jahre altes Kind steht bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres Kindergeld zu, wenn es eine Berufsausbildung (im Inland oder Ausland) aufnehmen will, diese aber wegen eines fehlenden Ausbildungsplatzes nicht beginnen oder fortsetzen kann. Das setzt voraus, dass trotz ernsthafter Bemühungen die Suche nach einem Ausbildungsplatz zum frühestmöglichen Zeitpunkt bisher erfolglos verlaufen ist. Bei eigenen Bemühungen des Kindes müssen diese durch Vorlage entspre chender Unterlagen (z. B. Absagen auf Bewerbungen) nachgewiesen oder zumindest glaubhaft gemacht werden. Der Ausbildungsplatzmangel ist auch hinreichend belegt, wenn das Kind bei der Berufsberatung einer Agentur für Arbeit oder bei einem anderen für Arbeitslosengeld II zuständigen Leistungs- träger als Bewerber für einen Ausbildungsplatz oder für eine Bildungsmaßnahme geführt wird. Es steht auch Kindergeld zu, wenn dem Kind bereits ein Ausbildungsplatz zugesagt wurde, es diesen aber erst später antreten kann, z. B. mit Beginn des betrieblichen Ausbildungsjahres.
Nachzulesen im "Merkblatt Kindergeld" der Familienkasse auf Seite 15: https://www3.arbeitsagentur.de/web/wcm/idc/groups/public/documents/webdatei/mdaw/mte4/~edisp/l6019022dstbai378751.pdf?_ba.sid=L6019022DSTBAI378754
Gruß siola55
Du hast ja deshalb kein Kindergeld bekommen, weil du in der Zwischenzeit nichts gemacht hast, also nicht in der Ausbildung warst. Das geht logischerweise nicht rückwirkend.
Niemand hindert dich aber dadran, es zu versuchen. Sofern du gar nichts gemacht hast in der Zeit, sondern nur auf Warteliste Uni standest, kannst du das versuchen. Wenn du jedoch zwischendurch Praktika oder sonstwas gemacht hast, kannst du das vergessen, es sei denn du kannst nachweisen, dass du diese für die uni brauchtest. Also kurz und gut: versuche es.
Anträge sind auch dazu da, um abgelehnt zu werden. Damit musst du halt rechnen.
Ich habe mich in der Zeit an verschiedenen Stellen beworben und nur Absagen erhalten, also ich könnte auch meine Bewerbungen und Absagen nachweisen. Ich werde es mal versuchen, danke!
Nein.
sich in Schul- oder Berufsausbildung befindet
Sind aber wohl mehr als 4 Monate - ist ja beim Kindergeld auch so.
Auch für Übergangszeiten von höchstens vier Kalendermonaten,
beispielsweise zwischen zwei Ausbildungen, kann eine Waisenrente gezahlt werden.