Wird Halbwaisenrente rückwirkend komplett ausgezahlt?
Mein Vater ist am 30.12.17 verstorben. Seitdem fehlt wirklich die finanzielle Unterstützung, die bis dato da war... Halbwaisenrente wurde beantragt und ist in Bearbeitung. Aber wie sieht das dann genau aus? Also wenn die zum ersten Mal ausgezahlt wird, werden dann auch die Sätze der noch nicht überwiesenen Sätze gleich mit überwiesen? Ich weiß, dass sie rückwirkend ausgezahlt wird, aber nicht, ob alles auf einmal oder ob dann zB für Mai zwei Sätze kommen.
Vielen Dank schon mal für eure Antworten.
6 Antworten
Natürlich bekommst du eine Nachzahlung. Sie wird bei der ersten Rentenzahlung komplett überwiesen, nicht in Raten.
Vielen Dank! :-) Hatte ein kleines Polster angespart, aber das ist auch fast aufgebraucht und das beruhigt mich gerade ein bisschen.
Nee die bezahlen alles auf einmal aus, also ab dem 30.12.17 dann.
Nein, die Nachzahlung geht sofort nach dem Bescheid raus, mit oder sogar vor der monatlichen Zahlung. Erstattungsansprüche wären ja wohl schon in der Bearbeitungszeit angemeldet worden, falls welche bestehen.
Bei mir wurde die Nachzahlung immer sofort aufgezahlt mit dem monatlichen Anspruch. War bei der Halbwaisenrente so, wie auch beim Kindergeld und Unterhaltsvorschuss.
Hallo,
bekommst du komplett abzüglich Krankenversicherungsbeitrag ausbezahlt.
Beste Grüße
Dickie59
Du bekommst die ganze Nachzahlung gleich mit dem Bescheid ausgezahlt. Vorausgesetzt du beziehst oder hast keine weiteren Leistungen bezogen. Sonst wird die Nachzahlung erst ausgezahlt, wenn die Erstattungsansprüche der anderen Stellen beglichen sind.
Die laufende Zahlung wird dann jeweils zum Monatsende ausgezahlt (wenn vor dem 01.04.04 noch keine Rente bezogen wurde). Sonst zum Monatsbeginn.
Fällt da auch Kindergeld mit rein?
Nein, Kindergeld fällt da nicht drunter. Eher Leistungen wie Krankengeld, Arbeitslosengeld I und II, Bafög, Grundsicherungsleistungen, ...
Die Halbwaisenrente wird ab dem Antrag rückwirkend gezahlt.
Allerdings, wenn in der Zwischenzeit andere Sozialträger geleistet haben, werden diese Leistungen mit der Nachzahlung verrechnet.
Die Nachzahlung kommt extra. Da muss erst abgeklärt werden, ob es Erstattungsansprüche anderer Stellen gibt