LKW Fahrer beschädigt Hauswand; ist der Fahrzeugführer immer haftbar?
Hallo,
wir haben eine Holzlieferung bekommen und meine Lebenspartnerin hat diese entgegengenommen. Beim rangieren mit dem LKW hat der Fahrer unsere Hauswand gestreift, so das man das Netz unter dem Putz sehen kann; ein wenig Lack ist auch noch vom LKW an der Hauswand.
Der Chef des Holzhandels gibt nun an das diese keine Haftung übernehmen und nur bis Bordsteinkante liefern und nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden an einen gewünschten Ort abladen.
Er hat allerdings angeboten die Kosten für das Material zu übernehmen und ob nicht ein Bekannter den Schaden beheben könnte...
Der Ablauf war so:
Fahrer kam und fragte direkt wo es entladen werden soll, leider hat meine Lebenspartnerin ein Zettel unterschrieben wo drin steht das bei Schäden keine Haftung übernommen wird.
Mir stellt sich nun die Frage wie weit dies ausreicht...
Also so eine Klausel rein zunehmen das keine Haftung bei Schäden übernommen wird klingt doch wie ein Freibrief?! Der Fahrer hätte auch aus versehen von unserem Carport an der Dachrinne hängen bleiben können oder aus versehen die halbe Hauswand einfahren können...dann würde es auch heißen "Sorry....wir übernehmen keine Haftung"; er hätte ja somit alles einfach mal anfahren können...
Bei dem was meine Lebenspartnerin unterschrieben hat stand das der Auftraggeber unterschreiben soll, dieser bin jedoch ich und nicht sie und eine Vollmacht war auch nicht ausgestellt...bleibt das Schriftstück denn noch in Kraft oder versucht der Chef nur nicht in der Versicherung aufzusteigen?
Vielleicht hat jemand Erfahrung darin, bevor ich unnötig Geld für das Erstgespräch beim Anwalt zahle.
Danke euch :)
8 Antworten
In diesem Fall sowohl der Fahrer, als auch der Halter des LKW bzw die Haftpflichtversicherung des LKW. Dazu gehören selbstverständlich auch Be- und Entladeschäden. Da kann man sich nicht mit einem "Zettel" entlasten.
Wenn das Haus nicht plötzlich und unerwartet dem LKW die Straße versperrt hat, dürfte dieser wohl die Schuld tragen.
Der Chef will nur den Rabatt bei der KFZ-Versicherung halten.
Die Fahrzeughaftpflicht muß den Schaden regulieren.
Hi,
die Beschädigung ging durch das Fahren an sich aus, nicht von der Dienstleistung - hier haftet die KFZ-Haftpflichtversicherung des LKW.
LG
das ist bindend, wenn unterschrieben wird, dass er nicht haftet, ist er raus, er hätte wirklich den lkw dann in das haus setzen können und hätte nicht gehaftet
ihr wolltet das ja so, ansonsten hättet ihr das nicht unterschrieben
meine mutter hatte mal etwas ähnliches gemacht, die wurde von meinem vater dafür geschlagen und mit was?
mit recht!
ja, weiß nicht, ob du mit der auftraggebersache raus kommst, würde ich v ersuchen
sie hätte ja jeder sein können, zufälliger besuch oder so was, aber ich weiß nicht
du darfst keinen haftungsauschluss unterschreiben, er verkauft dir was, da macht der käufer die regeln oder kauft woanders
warum nicht?
niemand zwingt dich, diesen vertrag zu machen, du kannst zu einem konkurrenten gehen, der die haftung nicht ausschließen möchte
Wer mit einem KFZ einen Schaden verursacht ist verpflichtet diesen zu regulieren. Dafür gibt es die KFZ-Versicherung.
Ausschließen kann man seine Haftung allenfalls für eine Entladung mit z.B. einem Gabelstapler, das wäre dann Zivilrecht.
Warum wohl bietet der Chef an, die Materialkosten zu zahlen? Weil er weiß, dass er eigentlich alles zahlen muss.
das andere ist auch zivilrecht, ich sehe keine strafbare handlung hier
die sachbeschädigung, aber das wäre auch mit dem gabelstabler strafrecht
Hierfür ist die Kfz Haftpflicht des Lkws zuständig. Bei dieser könnt ihr eure Ansprüche auch direkt geltend machen. Unter 0800 250 2600 kannst du Versicherung unter Angabe des Kennzeichens herausfinden.
Selbstverständliche haftet der Halter nach §7 StVG und vermutlich auch der Fahrer nach §18 StVG.
Sicher nicht.