LKW Fahrer beschädigt Hauswand; ist der Fahrzeugführer immer haftbar?

8 Antworten

In diesem Fall sowohl der Fahrer, als auch der Halter des LKW bzw die Haftpflichtversicherung des LKW. Dazu gehören selbstverständlich auch Be- und Entladeschäden. Da kann man sich nicht mit einem "Zettel" entlasten.

Wenn das Haus nicht plötzlich und unerwartet dem LKW die Straße versperrt hat, dürfte dieser wohl die Schuld tragen.

Der Chef will nur den Rabatt bei der KFZ-Versicherung halten.

Die Fahrzeughaftpflicht muß den Schaden regulieren.

Hi,

die Beschädigung ging durch das Fahren an sich aus, nicht von der Dienstleistung - hier haftet die KFZ-Haftpflichtversicherung des LKW.

LG

das ist bindend, wenn unterschrieben wird, dass er nicht haftet, ist er raus, er hätte wirklich den lkw dann in das haus setzen können und hätte nicht gehaftet

ihr wolltet das ja so, ansonsten hättet ihr das nicht unterschrieben

meine mutter hatte mal etwas ähnliches gemacht, die wurde von meinem vater dafür geschlagen und mit was?

mit recht!

ja, weiß nicht, ob du mit der auftraggebersache raus kommst, würde ich v ersuchen

sie hätte ja jeder sein können, zufälliger besuch oder so was, aber ich weiß nicht

du darfst keinen haftungsauschluss unterschreiben, er verkauft dir was, da macht der käufer die regeln oder kauft woanders

Crack  02.11.2018, 12:14
das ist bindend, wenn unterschrieben wird, dass er nicht haftet, ist er raus, er hätte wirklich den lkw dann in das haus setzen können und hätte nicht gehaftet

Sicher nicht.

Alphalauch  02.11.2018, 12:15
@Crack

warum nicht?

niemand zwingt dich, diesen vertrag zu machen, du kannst zu einem konkurrenten gehen, der die haftung nicht ausschließen möchte

Crack  02.11.2018, 12:24
@Alphalauch

Wer mit einem KFZ einen Schaden verursacht ist verpflichtet diesen zu regulieren. Dafür gibt es die KFZ-Versicherung.

Ausschließen kann man seine Haftung allenfalls für eine Entladung mit z.B. einem Gabelstapler, das wäre dann Zivilrecht.

Warum wohl bietet der Chef an, die Materialkosten zu zahlen? Weil er weiß, dass er eigentlich alles zahlen muss.

Alphalauch  02.11.2018, 12:32
@Crack

das andere ist auch zivilrecht, ich sehe keine strafbare handlung hier

die sachbeschädigung, aber das wäre auch mit dem gabelstabler strafrecht

Hierfür ist die Kfz Haftpflicht des Lkws zuständig. Bei dieser könnt ihr eure Ansprüche auch direkt geltend machen. Unter 0800 250 2600 kannst du Versicherung unter Angabe des Kennzeichens herausfinden.

Selbstverständliche haftet der Halter nach §7 StVG und vermutlich auch der Fahrer nach §18 StVG.