Wer haftet Nachbarschaftshilfe?
Ein freund legt zur Zeit einen Garten an. Ich habe ihm dabei unentgeltlich geholfen. Mit dem Minibagger hab ich Erdreich verteilt und fiel samt Gefährt den Abhang runter.Ein erheblicher Schaden am Bagger wurde festgestellt. Muss ich den selber zahlen? Der Minibagger hat sich mein Kumpel vom Nachbarn auch unentgeltlich geliehen.
6 Antworten
Bei deiner Nachbarschaftshilfe handelt es sich um eine sog. "Gefälligkeitshandlung". Gemäß ständiger Rechtssprechung besteht dabei auch ein stillschweigender Haftungsausschluss zumindest für einfache Fahrlässigkeit.
Wenn du nun also nicht grob fahrlässig (weil du z.B. betrunken warst) oder vorsätzlich den Bagger in den Graben gesetzt hast, sehe ich dich nicht in der Haftung.
Wenn du jedoch eine gute Haftpflichtversicherung hast, dann sind solche Schäden mitversichert. Dann kannst du den Vorfall ruhig deiner Versicherung melden.
http://www.finanztip.de/haftpflichtversicherung/gefaelligkeitsschaden/
Mit dem Minibagger hab ich Erdreich verteilt und fiel samt Gefährt den Abhang runter.Ein erheblicher Schaden am Bagger wurde festgestellt.
Mir stellt sich zuerst einmal die Frage: Hast du überhaupt die erforderliche Erfahrung, bzw. Kenntnis um solch einen Minibagger zu fahren?
Außerdem fehlt mir der genaue Hergang des verursachten Schadens.
Ergänzend fehlen mir die Vertragsbedingungen der bestehenden Haftpflichtversicherung und somit kann ich nur auf den zuständigen Versicherungsvermittler von dir und deinem Freund verweisen.
Nur dieser kann mitteilen, ob solche Schäden in euren Haftpflicht-Verträgen mitversichert sind.
Man sollte auch den Nachbarn mal fragen, ob er eine Maschinenbruchversicherung für den Bagger hat.
Meine versicherung Janitos basic,hat zwar gefälligkeitsschäden mit dabei,aber nicht geliehene Sachen.?
Du hast dir doch den Minibagger gar nicht geliehen!
Um das gehts ja, mein Kumpel hat sich den ausgeliehen, und ich hab ihn kaputt gemacht. Seine versicherung übernimmt den Schaden nicht
Und was ist mit deiner PHV?
Wenn Gefälligkeitsschäden doch mitversichert sind, müsste diese doch zahlen.
Du hast den Schaden verursacht, also musst Du bzw. Deine Versicherung bezahlen. Wer soll es sonst bezahlen, Dein Freund? Der kann ja nichts dafür, dass Du den Bagger nicht führen kannst !
Einfach mal googlen nach "Gefälligkeitsschaden"
http://www.juraforum.de/recht-gesetz/nachbarschaftshilfe-kann-zu-einer-haftung-fuehren-479582
Grundsätzlich müssten Nachbarschaftshelfer bei einfachen Gefälligkeiten nicht haften. Anders könne dies jedoch sein, wenn die zu erledigenden Arbeiten gefahrenträchtig sind und der Nachbarschaftshelfer haftpflichtversichert ist.
Also wenn dann muss der Ausleiher, also Dein Kumpel den Schaden regulieren. Er hat sich das Ding ja geliehen....
Hier greift doch sicher die Haftpflich oder?
Ich bin von Beruf Tiefbaufacharbeiter, ja ich weiß, mir dürfte sowas nicht passieren...nach 20 jahren ists nun passiert. Meine versicherung Janitos basic,hat zwar gefälligkeitsschäden mit dabei,aber nicht geliehene Sachen.? Beim rangieren mit dem bagger bin ich zu nah am böschungsrand gefahren, und schon wars geschehen.