Haftpflichtversicherung z.B. bei BFD oder FsJ - wann verliert man Schutz über Eltern?
Hallo! Wer kennt sich hier aus?
Früher war es ja so, dass man bis zum Ende der ersten Ausbildung bei den Eltern mit in der Haftfplicht drin was und dass ein Wehrdienst oder Wehrersatzdienst hier keine Unterbrechnung darstellte. Jetzt gibt es ja diese Wehrpflicht in diesem Sinne nicht mehr. Daher meine Fragen:
Ist man auch nach dem freiwilligen Wehrdienst oder dem BFD oder FsJ weiterhin bei den Eltern versichert, wenn man danach die Ausbildung startet?
Dann dauert das ja nur 6 Monate. Wenn man dann bis zum Ausbildungsbeginn jobt, muss man sich dann schon selbst haftpflichtversichern? Oder erst ab einem bestimmten Gehalt? Und wie ist das, wenn man nicht gleich einen Studiumsplatz bzw Ausbildungsplatz bekommt und warten muss? Jeder wird in dieser Zeit etwas joben und verdienen.
Und wenn jemand ein Bachelor-Studium macht und sich dann nach Abschluss zu einem Aufbaustudium entscheidet - ist das dann ein 2. Studium oder zählt das noch zur ersten Ausbildung?
Danke schon mal für die Antworten!
3 Antworten
zu 1. und 2.: Wenn keine Beschäftigung zwischendurch ausgeübt wird, bleibt der Haftpflichtschutz über die Eltern erhalten! Auch nur 1 Monat Beschäftigung würde den Haftpflichtschutz aufheben! Also bei Tätigkeitsbeginn sofort selbst haftpflichtversichern! zu 3.: Muß ich leider passen, keine Ahnung ob Zweitstudium oder Fortbildung!? Einfach mal im kleingedruckten der Allg. bzw. Besonderen Bedingungen nachlesen! Was den Haftpflichtschutz angeht, dürfte der Schutz über die Eltern weiterhin gültig sein, solange keine Unterbrechung bzw. berufliche Tätigkeit erfolgt zwischen Bachelor und 2. Studium.
Bei guten Versicherungsverträgen - also nicht bei "Hauptsache billig" oder "Geiz ist geil" - sondern bei Verträge mit guten Bedingungen, sind uneheliche Kinder mit Erstwohnsitz bei den Eltern unbegrenzt - also auch nach der Ausbildung - mitversichert.
Korrektur - es muss natürlich nicht "unehelich" sondern "unverheiratet" heißen. Sorry.
Die kostenlose Mitversicherung in der Familienpolice erlischt, sobald ein "auf Dauer ausgerichtetes Arbeitsverhältnis zu Lebensunterhalt eingegangen wird"
Da mittlerweile der freiwillige Dienst bei der Bundeswehr wie eine Anstellung bezahlt wird, entfällt der Schutz. Den gab es nur kostenlos als Wehrsoldempfänger.
Es handelt sich hier wohlgemerkt um 40 € Jahresbeitrag, den eine Single-Police kostet.