Haftpflichtversicherung Mietsachschaden, Schuldeingeständnis wenn ich es dem Vermieter melde?
Ich habe in meiner Mietwohnung Kratzer im Fußboden verursacht und das der Versicherung gemeldet.
Ich habe gelesen dass man kein Schuldeingeständnis abgeben soll und deshalb habe ich es dem Vermieter noch nicht gemeldet. Denn wenn ich es melden würde wäre es ja direkt ein Schuldeingeständnis?
Oder gilt das Schuldeingeständnis nur für KFZ Versicherungen bei Unfällen usw?
Die Versicherung hat nach der Adresse des Vermieters gefragt, meldet sie den Schaden dann dem Vermieter oder muss ich das noch tun?
2 Antworten
Dass du dem Vermieter den Schaden meldest, dazu bist du lt Mietvertrag verpflichtet. Die Meldung ist aber kein Schuldeingeständnis. Der Versicherer behält sich vor, die Rechtslage zu prüfen. "Mietsachschäden" sind häufig normale Verschleißerscheinungen, die zu Lasten des Vermieters gehen.
Warum solltest du nicht zugeben, dass du die Kratzer verursacht hast? Dir entsteht dadurch kein Nachteil.
Der Versicherer wird sich mit deinem Vermieter in Verbindung setzen und alles weitere Notwendige zur Schadenregulierung mit ihm abstimmen.
Der Vermieter muß ja schließlich einen Kostenvoranschlag über den verursachten Schaden deinem Versicherer abgeben...
Also hat es für die Regulierung der Versicherung keinen Nachteil wenn ich es auch selbst dem Vermieter melde?
Nein.
Danke für die Antwort.
Der Versicherer hat neben der Adresse des Vermieters auch nach "relevanter Korrespondenz" gefragt.
Ich habe vermutet, dass die Versicherung unter Umständen nicht zahlt wenn ich bereits selbst ein "Schuldeingeständnis" abgegeben hätte.
Also hat es für die Regulierung der Versicherung keinen Nachteil wenn ich es auch selbst dem Vermieter melde?
Oder sollte ich lieber der Versicherung die gesamte Kommunikation mit dem Vermieter überlassen?