Laptop lag auf dem Boden - kaputt - Fall für die Haftpflicht?
Hallo Leute,
mir und meinem Freund ist folgendes passiert: Er hat schon geschlafen, ich habe noch eine Serie an meinem Laptop geguckt. Später habe ich den Laptop ausgemacht, aber leider nicht zugeklappt und neben das Bett gestellt. Er ist dann nachts auf die Toilette gegangen und dabei voll auf das Display getreten. Man erkennt deutlich dass der Schaden von einem Punkt ausgeht. Meine Frage ist nun: Übernimmt seine Haftpflicht nun den Schaden? Oder wird man uns sagen ich sei selber schuld weil der Laptop auf dem Boden stand?
Würde mich sehr über einige Antworten freuen, ist mir echt wichtig.
Liebe Grüße!
5 Antworten
Die Haftpflichtversicherung deines Freundes wird den Schaden nicht übernehmen. Das war deine eigene Schuld. Warum stellst du das Gerät so ungeschickt ab. Selber schuld. Auf den Kosten wirst du wohl sitzenbleiben.
Die erste Frage ist: Wohnen du und dein Freund zusammen? Dann würde die Haftpflichtversicherung nicht zahlen.
Wenn ihr in getrennten Haushalten wohnt. soll dein Freund den Schaden seiner Versicherung melden. Diese prüft dann den Schaden. In diesem Fall ist dir aber ein großer Teil des Verschuldens zuzuschreiben, denn dein Freund muss nicht damit rechnen, dass auf dem Fußboden ein Laptop steht.. gerade im Schlafzimmer, wo man sich vielleicht auch mal im Dunkeln bewegt. Daher halte ich es für fraglich, dass seine Haftpflicht eintreten würde.
Nein, wohnen nicht zusammen...
den schaden bei der haftpflicht deines freundes melden. was dabei rauskommt werdet ihr sehen. bei versicherungen weiß man das nie !!
Das weiß man schon. Denn es ist alles in den Versicherungsbedingungen geregelt.
Natürlich kann Dein Freund den Schaden seiner Haftpflicht melden.
Zahlen wird sie aber nichts, denn Dein Freund trifft keine Schuld. Er muß nicht damit rechnen, dass ein Laptop auf dem Boden liegt.
Das hast Du Dir selbst zuzuschreiben, und wirst auf dem Schaden sitzen bleiben.
Ein Laptop hat auf dem Fußboden nichts zu suchen. Du hast also durch diesen Leichtsinn den Schaden selbst verursacht.
Es handelt sich also um einen nicht versicherbaren Eigenschaden.