Haftet der Nachbar für nicht abgeleitetes Regenwasser?
Hi,
ein Nachbar baut gerade ein Haus. Natürlich hat der Horst, um Geld zu sparen, nicht zuerst alle Abwasserleitungen verlegt. Nun ist es so, dass keine Dachrinnen angeschlossen sind und dieses einfach vom Grundstück mit gelegten Rohren abgeleitet wird. Der Nachbar eins tiefer freut sich jetzt riesig, weil Ihm die ganze Plörre in den Keller lief. Wer haftet?
5 Antworten
Das kommt darauf an, welche Auflagen der Bauherr hat, bis WANN er für die Ableitung zu sorgen hat.
Wenn es ein "Starkregenereignis" war, ist das höhere Gewalt, für die der Geschädigte ja eine Elementarversicherung hätte abschließen können.
Haftung des Nachbarn sowohl aus Verschulden als auch aus §906 BGB sind denkbar.
Wenn das Regenwasser wild abläuft (ungesammelt, auf ganzer Fläche) und dann einen Schaden beim Nachbarn verursacht, muss dieser dafür selbst geradestehen, wenn er sein Gebäude nicht ausreichend gegen ablaufendes Wasser abgedichtet hat.
Wird das Regenwasser allerdings durch Fallrohre vom Haus weggeleitet oder durch Veränderungen des Geländeverlaufs (Aufschüttungen bzw. Abgrabungen) und richtet dann einen Schaden beim Nachbarn an, haftet der Bauherr.
Der Bauherr haftet für entstandene Schäden.denn er hat für eine ausreichende Entwässerung zu sorgen...und natürlich dafür das das regenwasser ordentlich abgeleitet wird
Wer nachweislich einen Schaden verursacht, haftet dafür.
Das kann ich nicht sagen. Das muss ein Sachverständiger entscheiden. Kann sein, dass während der Bauphase bestimmte Vorsichtsmassnahmen zu treffen sind. Immerhin hat er das Wasser ja aktiv abgeleitet - also durch seine unsachgemäße Entwässerung einen Schaden verursacht.
Daran hapert es. Wie will man das nachweisen? Natürlich wenn der schon 3 Jahre baut und hat noch nicht für Drainage gesorgt, wird es eng