Ist es angemessen, das der Verkäufer dem Makler auch was gibt?
Ich bin gerade arg perplex. Ein Makler hat mein Haus und mein Grundstück verkauft und nach meinen Augen reichlich daran verdient. Er musste sich auch nicht sonderlich viel Mühe geben, das war nahezu ein Selbstläufer. Und nun meinte er gestern am Telefon ( ok ganz freundlich) ob ich nicht darüber nachdenken möchte, aufgrund des außerordentlich guten Verkaufes ( ok , war wirklich etwas mehr, als ich gerechnet hatte) ihn auch einen Obolus zukommen lassen möchte. Das fand ich schon dreist. Oder ist das okay? Wir reden hier nicht von einem Trinkgeld, sondern ich vermute, dass er an eine vierstellige Summe denkt. Ist das angemessen? Üblich? Oder einfach nur frech?
13 Antworten
Es wird das gezahlt, was vorab vertraglich vereinbart wurde. Punkt!
Wenn Du mehr zahlen möchtest, dann kannst Du das natürlich gern tun.
Moin!
Ich wette, etliche lassen ihm in solch einer Situation nur aus "wie peinlich sieht das denn aus, wenn ich das jetzt nicht mache"-Gründen was zukommen und auch nur, weil er explizit danach gefragt hat! Ich würde ihn einfach (natürlich auch ganz freundlich) darauf hinweisen, dass er aufgrund der üblichen prozentualen Berechnung seiner Courtage ja schon einen entsprechend höheren Betrag bekommt, Du ihm dies auch gerne aufgrund seiner guten Arbeit gönnst, aber es gerne dabei dann auch schon belassen möchtest. 😎
Falls Du jedoch Geld zu verschenken hast bzw. nicht weißt, wohin damit, lasse ich Dir natürlich gern meine Kontonummer zukommen! 😉 😊 😅 😆
Wohlgelaunte Grüße,
wölfin
Die Frage, die sich mir als erstes stellt, ist, in welcher Region Deutschlands ist das Verkaufsobjekt. Grundsätzlich gibt es die Varianten:
- Der Verkäufer zahlt die komplette Provision. Kommt bei (sehr exklusiven) Objekten mir außerordentlichem Marketingaufwand vor. Vorteil für den Käufer: er sieht das Objekt als provisionfrei für sich.
- Provisionsteilung: Jede Seite zahlt 3,57%. Das ist die beste Variante, denn in Deutschland ist der Makler kein Interessenvertreter der einen oder anderen Seite, sondern VERMITTLER!!! Wird meist in Süddeutschland gemacht.
- Der Käufer zahlt die komplette Provision. Siehe Berlin meist 7,14%.
In manchen Regionen sind es 6,95%, 6,25% oder 5,95% (Hamburg, Schleswig-Holstein, Niedersachsen). Dort beträgt aber auch die Grunderwerbsteuer 5-6,25%, wohingegen sie in Bayern und Sachsen noch 3,5% beträgt.
Rund um den Globus kenne ich nur Länder, in denen eine Gesamtprovision von 6% netto üblich, aber natürlich verhandelbar ist.
Dass Du etwas irritiert bist, das kann ich verstehen. Es ist aber durchaus nicht unüblich, dass ein Makler mit einem Verkäufer eine Mehrerlösklausel vereinbart. D. h., erzielt der Makler ein sehr gutes Ergebnis im Verkauf, das um einiges über dem vereinbarten Preis liegt, wird der Mehrerlös geteilt. Das setzt natürlich eine vernünftige Bewertung des Objekts voraus.
Was in Eurem Fall unschick ist, ist, dass Ihr darüber nicht vorher gesprochen habt. Das kommt natürlich nicht gut an, wenn er das im Nachhinein anspricht. - Insofern ist es absolut legitim, wenn Du bei der vertraglichen Vereinbarung bleibst.
Was ich in einigen vorhandenen Kommentaren vor allem heraushöre, ist Hass gegen eine Berufssparte. Am lächerlichsten ist der Kommentar, einen Makler, der offensichtlich sehr erfolgreich für seine Verkäufer tätig ist, für etwas, das in keinster Weise illegitim ist, beim Berufsverband anschwärzen zu wollen.
Aber Du darfst Dich auch fragen: Warum empfindest Du es nicht als eine Selbstverständlichkeit, ein überdurchschnittliches Ergebnis zu honorieren?
Nur einmal eine andere Perspektive: Es gibt auch Verkäufer, die professionellen Maklern ihre Provision sehr, sehr gern zahlen, und auch solche Kaufleute, die es als eine Ehre ansehen würden, ein überdurchschnittliches Ergebnis zu honorieren.
Ach ja: Bei so einer Klausel würde ich vom Makler erwarten dass auch eine entsprechende Klausel dafür sorgt das Minderleistung den Preis drückt. Z.b in dem er Strafzahlungen zu leisten hat wenn er nicht bis Punkt X mindestens einen Käufer Präsentieren kann der für Preis Y unterschreibt... Nur in eine Richtung gibt es nicht. Punkt!
Der Realismus besteht darin, dass es die Mehrerlösklausel gibt.
Naja, mir zahlt auf der Arbeit auch niemand was mehr, wenn ich überdurchschnittlich mehr schaffe. Ich finde halt nicht, dass er besonders gut gearbeitet hat. Zum Beispiel das Bewerben des Grundstückes fand nicht auf allen interessanten Portalen statt, Besichtigungen hätten Tick mehr sein können ( Weiß von einigen das die recht lange warten mussten) und der Verkaufspreis war auch nicht überdurchschnittlich hoch sondern gerade noch akzeptabel. Allerdings schlussendlich 8 tsd Euro mehr als ich noch bereit gewesen währe herunterzugehen ( zur Not). Schlussendlich hat er nur 3 Besichtigungen durchgeführt und 17 tsd Euro verdient. Das halte ich für genug
Eigentlich haben wir seit dem letzten Jahr das Bestellerprinzip, d.h. dass derjenige, der den Makler beauftragt, auch die entsprechende Provision zahlt. Wer hat denn da den Maklervertrag abgeschlossen? Die Frage ist tatsächlich frech, aber angeblich leiden die armen Makler ja arg schlimm unter der neuen Gesetzeslage.
Peinlich peinlich peinlich so einen Unsinn zu posten. Hier wird um "guter Rat" gefragt und nicht um Stammtischannahmen.
Das Bestellerprinzip ist ein Teil des Mietrechtsnovellierungsgesetzes und soll sozial Schwache entlasten. Was hat das mit dem VERKAUF einer Immobilie zu tun?
Das Bestellerprinzip gilt bei Vermietung.
Hier geht es um einen Verkauf
Das stimmt nicht: https://www.immoverkauf24.de/immobilienmakler/maklerprovision/
rednblack hast du den Link überhaupt gelesen? Lies den Absatz "
Bestellerprinzip beim Immobilienverkauf" noch ein mal.
(Alter Falter wie kann es sein das ständig Leute im Brustton der Überzeugung Links Posten ohne auch nur 30sek den Inhalt gelesen zu haben? Sollte meiner Meinung in nem Bann enden. Jemand der nicht mal lesen kann wird wohl nie Sinnvolle Antworten beitragen...)
Das liegt oft daran, weil die Bierflasche vor dem Monitor steht ;-)
Das hängt vom Maklervertrag ab. Wenn eine Provision für ihn drin steht, dann ja. Sonst hat er doch genug von den Käufern bekommen.
"
Aber Du darfst Dich auch fragen: Warum empfindest Du es nicht als eine
Selbstverständlichkeit, ein überdurchschnittliches Ergebnis zu
honorieren?"
Und jetzt kommen wir mit etwas Realismus: Eine Immobilie die gut weg geht tut das in den meisten Fällen nicht weil der Makler besonders gute Arbeit geleistet hat.
Deine Argumente sind auch reines Blabla. Möchte der Makler eine solche Beteiligung muss er Vorschlagen dies in den Vertrag auf zu nehmen. Hinterher Fragen ist alles andere als Professionell.