Wie geht die Polizei bei einem Haftbefehl vor?
Hallo,
also ich frage mich gerade wie die Polizei eigentlich bei einem Haftbefehl vor geht. Rein interessehalber, also ist nicht so, dass ich nen böser Junge war :P
Sagen wir jemand muss 1-2 Jahre ins Gefängnis und sagt sich: Hey ich ziehe einfach um, melde mich ab und fertig.
Wie läuft findet die Polizei den? Werden als erstes alle Telefon-Anbieter durchgefragt: Hat Herr so und so hier einen Telefon-Anschluss? Nach Facebook Accounts gesucht und durch die IP die neue Wohnung ermittelt? Ich stelle es mir nur SAU schwer vor eine Person zu finden....
Oder sagen die sich einfach: Der ist jetzt in der Datenbank und wird schon irgendwann mal bei einer Verkehrskontrolle etc. auftauchen?
6 Antworten
Ganz ungefragt dessen, ob Du ein böser Junge bist, die Polizei hat sehr weitreichende Ermittlungsmöglichkeiten, jemanden zu aufzufinden. Man muss nur daran denken, dass die gesuchte Person von irgend etwas leben muss. Arbeit z. B., der Arbeitgeber wird nach der Adresse fragen und braucht ein Bankkonto zur Zahlung des Gehalts. Selbst das Amt benötigt eine Anschrift - dazu eine gültige.
Im einzelnen weiß ich das nicht. Ich denke aber, dass der Aufwand, den die Polizei unternimmt, um jemanden zu finden, direkt damit zusammenhängt, für wie gefährlich sie ihn hält. Schließlich muss auch die Polizei mit ihren personellen Ressourcen haushalten.
Das geht von spektakulären Fahndungsaktionen, über die in der Presse berichtet wird, zum Abwarten, ob bei einer zufälligen Kontrolle der Haftbefehl auffällt.
Die Polizei hat viele Möglichkeiten. Außerdem kann man seinen Wohnsitz nur um- und nicht abmelden.
Aber dennoch. Die Polizei ist auch nicht allmächtig. Siehe: CSI-Effekt -> Wikipedia
Es geht doch viel einfacher. Die Polizei ist doch voll vernetzt und hat natürlich auch Zugriff auf das Melderegister.
Es gibt übrigens Polizeiautos die z.B. automatisch das Autokennzeichen prüfen ...
auch in Deutschland schon ! wurde z.T. von der Autobahnpolizei verwendet, ist aber sehr umstritten wegen Rasterfahndung
Es kommt immer darauf an, WARUm der Haftbefehl besteht. Je nach Schwere der Tat wird die Polizei einfach abwarten, ob der Gesuchte irgendwann von alleine ins Netz geht oder ihn intensiv suchen (vgl. Ausgebrochene Sexualstraftäter vs. jemand, der die Geldstrafe nicht zahlte). Bei der Aufenthaltsermittlung bedient sich die Polizei natürlich aller Möglichkeiten. Und dabe kommt viel öfter als man denkt auch das Internet zum Einsatz. Und ja - auch die Polizei liest mit sehr regem Interesse Facebook- und VZ-Profile.
Richtig. In den USA...