Häufig alkoholisierter Nachbar vergisst zum wiederholten Mal die Herdplatte abzuschalten - was tun?
Wir (mein Partner, meine 3 Monate alte Tochter und ich) sind Mieter in einem 5 Parteienhaus. Der Mieter unter uns ist heute zum wiederholten mal innerhalb von 4 Monaten während dem Kochen eingeschlafen. Wir haben den Rauch über den Abzug, der mit unserem Bad verbunden ist, bemerkt und konnten den Herrn nach längerem lautstarkem Klopfen gegen Tür und Fenster (er wohnt parterre) wecken. Die letzten beiden Male hatten wir sozusagen Glück, weil einer der Mieter die Brandgefahr frühzeitig bemerkt hat. Das muss aber nicht immer der Fall sein. Wir werden nun Rauchmelder anbringen und einen Feuerlöscher bereitstellen. Dennoch fühlen wir uns so nicht wirklich sicher. Zudem scheint der Mieter keine oder kaum Einkünfte zu haben, geschweige denn über eine eigene Haftpflichtversicherung zu verfügen. Gerade im Hinblick auf unser kleines Töchterchen frage ich mich natürlich, was ich vorsorgend, außer nach einer neuen Wohnung zu suchen, tun kann? Ist der Vermieter verpflichtet hier einzugreifen?
3 Antworten
Der Mann stellt eine erhebliche Gefahr für alle Mieter dar,das solltet ihr dem Vermieter mitteilen,am besten alle Mieter des Hauses und ihn zum handeln auffordern.Es kann nötig sein das der Mann eine Betreuung braucht
Rauchmelder in jedem Raum, außer im Bad anbringen ist sowieso sinnvoll. Feuerlöscher ist auch super.
Zudem könntet ihr noch Handtücher bereit legen. Und zwar 3 mittelgroße und ein großes. Das Große vor den Haustürspalt, damit kein Rauch reinzieht, falls es doch mal brennt. Und die mittelgroßen vor Nase und Mund, falls ihr mal durchs verqualmte Treppenhaus müsst.
Ansonsten einfach immer die Feuerwehr rufen. Passiert das öfter, wird der Mieter irgendwann mal Besuch bekommen, um festzustellen, ob er eine Gefahr für sich, oder andere darstellt.
Natürlich nur, wenn es auch wirklich stark qualmt und nicht nur, wenn er eine Zigarre an hat.
In fast jedem Bundesland sind Rauchmelder in der Wohnung Pflicht. Diese sind Sache des Vermieters.