Haben Zivilpolizisten immer aktive Kameras in ihren Autos?
Ich habe Zivilpolizisten überholt mt überhöhten Tempo das ging aber nur 2 sek lang ich war sehr schnell unterwegs und beim anhalten haben die mir das vorgeworfen da ich weiß das die Beweise brauchen wollt ich fragen ob die Kameras bei denen immer aktiv sind oder erst aktiviert werden müssen da die in so einer kurzen Zeit sie nicht hätten aktivieren können bin echt mit 130 in 50er Zone an denen kurz vorbei und sofort wieder abgebremst also hätten sie in der Zeit keine Beweise sammeln können
4 Antworten
Hallo alpayati,
Du schreibst:
da ich weiß das die Beweise brauchen
Hier begehst Du einen Denkfehler.
Die Polizisten brauchen keine Beweise, sondern deren Aussage gilt als Beweismittel. Man spricht auch von einem sogenannten Zeugenbeweis.
Insofern ist es irrelevant, ob das Fahrzeug mit einer Kamera ausgestattet war oder nicht.
Allerdings sind beim ermitteln der Geschwindigkeit durch hinterherfahren ohne Kamera mit integrierter Geschwindigkeitsmessung nicht nur 3 % von der gemessenen Geschwindigkeit abzuziehen, sondern zwischen 10 und 20 %.
Wieviel km/h Überschreitung Dir nun letztendlich vorgeworfen werden, kannst Du ja dem Anhörungsbogen entnehmen der Dir in Kürze zugestellt wird. In diesem Anhörungsbogen kannst Du Dich ja zum Tatvorwurf noch einmal ausführlich äußern.
Aber ich denke nicht, dass Du um einen Bußgeldbescheid herumkommen wirst.
Gegen den Bußgeldbescheid kannst Du ja Einspruch einlegen. Dann entscheidet in der Regel ein Richter, ob die Zeugenaussagen der beiden Polizeibeamten anzuerkennen sind bzw. ob von dem Wert noch paar km/h mehr abzuziehen sind.
Aber selbst wenn man 30 km/h an Messtoleranz zugestehen würde, würde Dich laut bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog immer noch folgender Bußgeldbescheid erwarten.
Tatbestandsnummer: 103765
Tatvorwurf: Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb
geschlossener Ortschaften um .50. (von 41 - 50) km/h.Zulässige Geschwindigkeit: *).50. km/h.
Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): **).100. km/h.
Ordnungswidrigkeit gem. § 3 Abs. 3, § 49 StVO; § 24, § 25 StVG; 11.3.7 BKat; § 4 Abs. 1 BKatV (andere Kfz) Tab.: 703010
Bußgeld: 200,00 Euro plus 28,50 an Verwaltungsgebühren
Punkte: 2
Fahrverbot 1 Monat
A - Verstoß
Der Regelsatz von 200,00 wird man in Deinem Fall wahrscheinlich auf 400,00 Euro verdoppeln, weil man Dir sicherlich eine vorsätzliche Tatbegehung vorwerfen kann und auch vorwerfen wird.
Aber wenn sie 30 km/h von der gemessenen Geschwindigkeit abziehen, bist Du schon sehr gut dran. Ich denke mal, dass weniger abgezogen wird und das Bußgeld dementsprechend noch höher ausfällt und auch das Fahrverbot 2 oder gar drei Monate beträgt.
Schöne Grüße
TheGrow
Zumindest die Kameras, die ich kenne, laufen ständig, ist aber nicht relevant, um nicht zu sagen völlig wurscht in diesem Fall.
Wenn es 2 Polizisten waren siehts nicht so gut für dich aus.
Du rast mit 130 durch 'ne 50er Zone?
Alter... mach sowas öfter und ich kann ddir versprechen, früher oder später wird jemand sterben. Das kannst du mir glauben. Aber naja, zu deiner Frage:
Ob die es in der Zeit geschafft haben, die Kamera einzustellen, kann ich dir nicht sagen, aber eine einheitliche Aussage von zwei Polizeibeamten gilt vor Gericht als Beweis, sofern nicht irgendetwas vehement dagegen spricht.