Haben Schülergruppen Sonderrechte nach StVO, wenn sie von Lehrern geführt werden?
Neulich musste ich mit dem PKW anhalten, weil 60 Kinder die Strasse überquerten.
2. Falls Radfahrer von den üblichen Fahrrichtungen, immer LINKS rum, um den See fahren
gegen welche Vorschriften verstossen sie dann...
8 Antworten
Auch auf Radwegen gilt das Rechtsfahrgebot, egal ob du links- oder rechtsrum um den See fährst. Und wenn 60 Kinder in einer Gruppe die Straße überqueren hast du anzuhalten.
Neulich musste ich mit dem PKW anhalten, weil 60 Kinder die Strasse überquerten.
Das ist im Endeffekt ein geschlossener Marschverband lt. StVO.
2. Falls Radfahrer von den üblichen Fahrrichtungen, immer LINKS rum, um den See fahren
Die Radfahrer fahren in der üblichen Fahrtrichtung, nur der Kameramann nimmt nur wenig Rücksicht auf dem Fußweg, der für Radfahrer benutzbar ist und reg tsich auch noch über die Fußgänger auf, obwohl er der Verkehrsteilnehmer ist, der Rücksicht nehmen muss.
Der Kameramann bezeichnet sich als guter Radfahrer, obwohl er dann ab 13:20 auf den Fussgängerbereich einfährt.
Er sagte dann noch; er isst auch kleine Kinder....
Im Video 3:17erkenne ich die Kennzeichnung als Radweg und nicht mehr als kombinierter Rad- und Fussweg!
Was haben Jogger und Kleinkinder auf dem Radweg zu suchen?
Dürfen Kinder auf dem Radweg nur ab dem Alter von zehn Jahren fahren?
Hallo BVBDortmund,
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)§ 27 Verbände
(1) Für
geschlossene Verbände gelten die für den gesamten Fahrverkehr
einheitlich bestehenden Verkehrsregeln und Anordnungen sinngemäß.Mehr
als 15 Rad Fahrende dürfen einen geschlossenen Verband bilden. Dann
dürfen sie zu zweit nebeneinander auf der Fahrbahn fahren. Kinder- und
Jugendgruppen zu Fuß müssen, soweit möglich, die Gehwege benutzen.
(2)
Geschlossene Verbände, Leichenzüge und Prozessionen müssen, wenn ihre
Länge dies erfordert, in angemessenen Abständen Zwischenräume für den
übrigen Verkehr frei lassen; an anderen Stellen darf dieser sie nicht
unterbrechen.
(3) Geschlossen ist ein Verband, wenn er für andere am Verkehr Teilnehmende als solcher deutlich erkennbar ist.
Zur zweiten Frage: Im Straßenverkehr interessiert nicht, was irgendwo üblich ist, sondern was durch Verkehrszeichen geregelt ist
- Schülergruppen haben keine Sonderrechte. Aber eine Gruppendynamik. Sobald die ersten 2-3 Schüler auf die Straße latschen, läuft der Pulk hinterher. Als Gruppe blockieren sie die Straße und du kannst als Autofahrer nicht mehr ungehindert passieren.
Radfahrer müssen sich wie alle anderen Fahrzeuge auch an die Straßenverkehrsordnung halten. Wie rum man um den See fährt ist also völlig wurscht, wenn es 2 Fahrtrichtungen gibt. Gibt es nur eine Fahrtrichtung, fahren Fahrradfahrer verkehrswidrig, sobald sie "falschrum" fahren. - Fahren die Fahrradfahrer auf einem Radweg, könne sie entscheiden wie rum sie fahren.
Hinzufügen muss ich noch, dass es – Recht hin, Recht her – in meinen Augen selbstverständlich ist, eine größere Schülergruppe durchzulassen. Es ist zumutbar, dass man als einzelner Fahrer anhält, damit 60 Personen weiterkommen. Auch ich habe in so einer Situation schon winkend eine Horde Autofahrer zum Stehen gebracht, weil wir anders keine Chance gehabt hätten, meine Schüler über die Straße zu kriegen.
§1 StVO ist eindeutig und sollte dir weiterhelfen:
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, dass kein
anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen
unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
Fahrräder sind Fahrzeuge. Sie gehören demzufolge auf die Fahrbahn
Fußwege sind tabu, es sei denn, sie sind durch das Zusatzschild
"Radfahrer frei" freigegeben. In dem Fall gilt jedoch
Schrittgeschwindigkeit und besondere Vor- und Rücksicht gegenüber Fußgängern. Wenn nötig, muss der Radfahrer absteigen.