Blaulicht und Martinshorn an Privatwagen?
Mich beschäftigt schon seit einiger Zeit die Frage, ob ein z.B. Polizeibeamter auch Blaulicht etc. an seinem Privatwagen anbringen darf.
11 Antworten
Also: erstmal ja, auch ein Privat-PKW darf/kann eine Sondersignalanlage haben. Das ist z.B. für "besondere Führungskräfte der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes sowie für Notärzte" (so ähnlich in der entsprechenden bayerischen Regelung) möglich. Das ist z.B. bei Mitgliedern der Kreisbrandinspektion, bei Leitenden Notärzten, Organisatorischen Leitern und auch bei ländlichen Notarztstandorten ohne eigenes Fahrzeug (gibts teilweise in entlegenen Gebieten noch) absolut üblich.
Dazu ist notwendig, dass man erstens die behördliche Genehmigung dazu erhält (dazu sind wiederum diverse Voraussetzungen nötig), dann die Anlage sachgerecht einbaut oder ein entsprechend ausgerüstetes Auto kauft, diesen Einbau von einem Sachverständigen abnehmen lässt (TÜV o.ä.), die eigene KFZ-Versicherung um Zustimmung bitten und das Ganze dann bei der Zulassungstelle eintragen lässt sowie bestimmte Randbedingungen einhält (vorgegebene Zusatzausrüstung mitzuführen, Anwendung nur im Einsatzfall etc.). Ist also völlig legal machbar.
Die Voraussetzung wird ein normaler Polizeibeamter nicht erfüllen. Höhere Dienstgrade evtl. schon, die werden dann aber eher ein Dienstfahrzeug erhalten. Auch da kann die Anlage natürlich verdeckt eingebaut werden.
Ein Einbau einer solchen Anlage ohne die Voraussetzungen und ohne Eintrag in die Papiere ist illegal und darf auch von Polizeibeamten nicht vorgenommen werden. Die Ausnahmegenehmigung nach §35 StVO, die "der Polizei" (auch dem einzelnen Beamten) Sonderrechte einräumt, gilt nicht für die StraßenverkehrsZULASSUNGSordnung, die solche Einbauten regelt!
Zusammenfassend: ja, es geht, aber nicht so einfach.
Ein Polizeibeamter darf mit seinem Privatfahrzeug, wenn die rechtlichen Gegebenheiten stimmen, auch eine Einsatzfahrt vornehmen. Diese Berechtigung ist personenbezogen, nicht fahrzeugbezogen.
Der darf mit jedem Fahrzeug das machen, es muß kein Dienstfahrzeug sein.
Und schmeißt der sich dabei ein Blaulicht aufs Dach, Magnetfuß oder sowas, wäre das rechtlich in diesem Falle auch ok, denn dies geschieht dann ebenfalls auf dieser gesetzlichen Basis.
Aber, kein Polizeibeamter macht sowas. Mit dem Privatfahrzeug eine Einsatzfahrt, geht gar nicht. Das würde bedeuten, geht an dem Autochen was kaputt, ist das sein eigener Tee. Nie und nimmer, und wenn die Welt zusammenbricht, setzt man sein privates Hab und Gut ein, das dankt einem niemand.
Auf so Ideen kommen gerne Mitglieder von freiwilligen Feuerwehren, da ist das rechtlich komplett anders, die dürfen nicht, da diese sich erst im "Dienst befinden", wenn sie vom Feuerwehrgerätehaus wegfahren, mit einem Einsatzfahrzeug, nicht auf dem Weg dorthin. Die würden gerne, was unverständlich ist, denn unter Einsatzbedingungen ein Unfall ist man fast immer selber schuld, aber da lockt wohl eher die Abenteuerlust - und genau dazu ist das nicht gedacht.
Nein. Auch Mitarbeiter der freiwilligen Feuerwehr dürfen das nicht, um zB beim Einsatz schnell zur Wache zu kommen.
Du darfst dieses anbringen wenn es dir von der Strassenverkehrsbehörde in die Fahrzeugpapiere eingetragen wird. Nutzen dafsr du es nur unter den gängigen rechtlichen Vorraussetzungen der StVO. In der Praxis gibt es das bei einer Hand voll Pol. Beamter z. B. Kampfmittelräumdienst, SEK`s.
FG.
Raider
Nein, ist verboten!