Blaulicht und Martinshorn an Privatwagen?

11 Antworten

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Also: erstmal ja, auch ein Privat-PKW darf/kann eine Sondersignalanlage haben. Das ist z.B. für "besondere Führungskräfte der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes sowie für Notärzte" (so ähnlich in der entsprechenden bayerischen Regelung) möglich. Das ist z.B. bei Mitgliedern der Kreisbrandinspektion, bei Leitenden Notärzten, Organisatorischen Leitern und auch bei ländlichen Notarztstandorten ohne eigenes Fahrzeug (gibts teilweise in entlegenen Gebieten noch) absolut üblich.

Dazu ist notwendig, dass man erstens die behördliche Genehmigung dazu erhält (dazu sind wiederum diverse Voraussetzungen nötig), dann die Anlage sachgerecht einbaut oder ein entsprechend ausgerüstetes Auto kauft, diesen Einbau von einem Sachverständigen abnehmen lässt (TÜV o.ä.), die eigene KFZ-Versicherung um Zustimmung bitten und das Ganze dann bei der Zulassungstelle eintragen lässt sowie bestimmte Randbedingungen einhält (vorgegebene Zusatzausrüstung mitzuführen, Anwendung nur im Einsatzfall etc.). Ist also völlig legal machbar.

Die Voraussetzung wird ein normaler Polizeibeamter nicht erfüllen. Höhere Dienstgrade evtl. schon, die werden dann aber eher ein Dienstfahrzeug erhalten. Auch da kann die Anlage natürlich verdeckt eingebaut werden.

Ein Einbau einer solchen Anlage ohne die Voraussetzungen und ohne Eintrag in die Papiere ist illegal und darf auch von Polizeibeamten nicht vorgenommen werden. Die Ausnahmegenehmigung nach §35 StVO, die "der Polizei" (auch dem einzelnen Beamten) Sonderrechte einräumt, gilt nicht für die StraßenverkehrsZULASSUNGSordnung, die solche Einbauten regelt!

Zusammenfassend: ja, es geht, aber nicht so einfach.

Ein Polizeibeamter darf mit seinem Privatfahrzeug, wenn die rechtlichen Gegebenheiten stimmen, auch eine Einsatzfahrt vornehmen. Diese Berechtigung ist personenbezogen, nicht fahrzeugbezogen.

Der darf mit jedem Fahrzeug das machen, es muß kein Dienstfahrzeug sein.

Und schmeißt der sich dabei ein Blaulicht aufs Dach, Magnetfuß oder sowas, wäre das rechtlich in diesem Falle auch ok, denn dies geschieht dann ebenfalls auf dieser gesetzlichen Basis.

Aber, kein Polizeibeamter macht sowas. Mit dem Privatfahrzeug eine Einsatzfahrt, geht gar nicht. Das würde bedeuten, geht an dem Autochen was kaputt, ist das sein eigener Tee. Nie und nimmer, und wenn die Welt zusammenbricht, setzt man sein privates Hab und Gut ein, das dankt einem niemand.

Auf so Ideen kommen gerne Mitglieder von freiwilligen Feuerwehren, da ist das rechtlich komplett anders, die dürfen nicht, da diese sich erst im "Dienst befinden", wenn sie vom Feuerwehrgerätehaus wegfahren, mit einem Einsatzfahrzeug, nicht auf dem Weg dorthin. Die würden gerne, was unverständlich ist, denn unter Einsatzbedingungen ein Unfall ist man fast immer selber schuld, aber da lockt wohl eher die Abenteuerlust - und genau dazu ist das nicht gedacht.

baertl  19.11.2011, 13:04

Der einzelne Polizeibeamte und theoretisch auch die einzelne Feuerwehreinsatzkraft hat nach §35 StVO tatsächlich Sonderrechte, die die StVO außer Kraft setzen. Aber nicht die StVZO. also die Zulassungs-Ordnung!

Man darf sich daher nicht einfach so ein "Blaulicht aufs Dach schmeißen", da eine Sondersignalanlage in den ZULASSUNGS-Papieren eingetragen sein muss. Wenn der Beamte für solche Fälle eine Magnetlösung vorhält, könnte das im Schadensfall gar als Vorsatz gewertet werden.

Bei Feuerwehreinsatzkräften ist die Rechtsprechung übrigens sehr restriktiv, weil hier jeder Einzelfall gewertet wird und man dann nachweisen müsste, dass es genau auf den eine Feuerwehrmann angekommen wäre - das ist schwierig, wenn noch 20 andere anfahren...

Bei Polizeibeamten ist mir dagegen noch kein Fall mit einem Privat-PKW bekannt geworden. Die wissen, was sie tun und lassen sollten. Wohl kein korrekter deutscher Beamter würde freiwillig seinen eigenen PKW als Einsatzfahrzeug nutzen, der Dienstherr will das aus diversen Gründen (Kostenersatz, Versicherungsproblematik) auch nicht. Theoretisch wäre die Genehmigung als "privates Einsatzfahrzeug" für die Nutzung im Einsatzfall aber denkbar.

Nein. Auch Mitarbeiter der freiwilligen Feuerwehr dürfen das nicht, um zB beim Einsatz schnell zur Wache zu kommen.

swfreak77 
Beitragsersteller
 18.11.2011, 23:38

weil man sieht ja oft in irgendwelchen filmen (ich weiß dass das meiste nicht in der realität so ist) dass die mit dem auto auch nach hause fahren und andere sachen damit machen. geht sowas? also mit dem dienstwagen dann?

Reiswaffel87  19.11.2011, 00:13
@swfreak77

swfreak77, ich habe eine harte Wahrheit für dich: Filme bilden nicht die Realität ab.

Davidtheanswer  19.11.2011, 00:42
@swfreak77

Der BvD einer FFW ist immer jemand anders, alle paar tage nimmt jemand den Dienstwagen mit na Hause/zur Arbeit und fahren beim Einsatz gleich hin. Das ist ein vollwertiges Einsatzfahrzeug. Die dürfen da auch mit ihr Kind zur Schule bringen oder einkaufen (die Signalanlagen natürlich nur im Einsatz benutzen)

baertl  19.11.2011, 12:55
@Davidtheanswer

Das ist richtig und gilt auch für Einsatzleiter anderer Fachdienste. Das ist dann in diesen Fällen aber ein Dienstfahrzeug einer Behörde bzw. Organisation mit Sicherheitsaufgaben.

Blöd nur dann, wenn man beim Einkaufen einen Einsatz bekommt (mir auch schon passiert, wird ein dann bisschen hektisch und sieht vermutlich komisch aus). :)

swfreak77 
Beitragsersteller
 19.11.2011, 13:23
@Reiswaffel87

hab ich doch oben geschrieben

Du darfst dieses anbringen wenn es dir von der Strassenverkehrsbehörde in die Fahrzeugpapiere eingetragen wird. Nutzen dafsr du es nur unter den gängigen rechtlichen Vorraussetzungen der StVO. In der Praxis gibt es das bei einer Hand voll Pol. Beamter z. B. Kampfmittelräumdienst, SEK`s.

FG.

Raider

Nein, ist verboten!