Geschwindigkeitsbegrenzung a.g.O.
Hallo Ihr ;)
ich muss es jetzt mal hier probieren, weil ich nirgendwo eine klare Aussage finde.
Ich fahre mit einem normalen PKW außerhalb geschlossener Ortschaften:
Beispiel 1 -pro Fahrrichtung ein Fahrstreifen--> 100 km/h
Beispiel 2 -pro Fahrtrichtung zwei Fahrstreifen, mit baulicher Trennung-->130km/h Richtgeschwindigkeit, wenn durch Verkehrszeichen die Geschwindigkeit nicht herunter gesetzt ist( was jedoch in diesem Fall sehr häufig ist)
Beispiel 3 -pro Fahrtrichtung zwei Fahrstreifen, keine bauliche Trennung jedoch zwei durchgezogene Linien
-------> Frage jetzt an dieser Stelle 130 km/h Richtgeschwindigkeit oder wie in Beispiel 1, 100km/h Höchstgeschwindigkeit?
Im § 3 III Nr.2c StVO ist eine bauliche Trennung gefordert und zwei Fahrstreifen pro Richtung.
Weiter steht Im Gesetzestext folgender Teil: Sie(Höchstgeschwindigkeit 100) gilt ferner nicht auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295, durchgezogene Linie) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung. Heißt das jetzt 130 oder 100? Ich steig an der Stelle wirklich nicht durch! Freu mich über Antworten!!
10 Antworten
Bei mindestens 2 Fahrstreifenbegrenzungen gilt die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h.
Im § 3 III Nr.2c StVO ist eine bauliche Trennung gefordert und zwei Fahrstreifen pro Richtung.
Nein, nicht "und", sondern "oder"!
Im Beispiel 3 gilt keine Geschwindigkeitsbegrenzung, Richtgeschwindigkeit (also "unverbindliche Empfehlung") ist 130 km/h
In Deinem 3. Beispiel wäre wieder 130 Richtgeschwindigkeit. Es wären nähmlich die dazu nötigen 2 Fahrspuren pro Fahrtrichtung da.
Ferner wäre sogar 130 Richtgeschwindigkeit wenn nur 2 durchgezogene Linien die Fahrtrichtungen trennen, auch bei nur einer Fahrspur pro Fahrtrichtung. Laut meinem Fahrlehrer gild es als baulich getrennt sobald zwei durchgezogene Linien vorhanden sind (würde sonst auch keinen Grund geben warum man es dann nicht bei Einer belassen könnte). Und Du hast es auch im Gesetzestext gefunden:
Sie(Höchstgeschwindigkeit 100) gilt ferner nicht auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295, durchgezogene Linie)
und dann ODER
durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung.
Also entweder das Eine oder das Andere muss mindestens sein damit nicht Höchstgeschwindigkeit 100 Km/h gild.
auf der landstrasse sind keine 130 erlaubt.. wer hat dir das denn gesteckt?
130 km/h setzt Verkehrszeichen 330 voraus. Autobahn.
Sonst max. 100 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften oder Kraftfahrstraßen (Verkehrszeichen 331).
Natürlich gelten die ausgeschilderten Geschwindigkeitsbegrenzungen.