Geschwindigkeitsbegrenzung a.g.O.
Hallo Ihr ;)
ich muss es jetzt mal hier probieren, weil ich nirgendwo eine klare Aussage finde.
Ich fahre mit einem normalen PKW außerhalb geschlossener Ortschaften:
Beispiel 1 -pro Fahrrichtung ein Fahrstreifen--> 100 km/h
Beispiel 2 -pro Fahrtrichtung zwei Fahrstreifen, mit baulicher Trennung-->130km/h Richtgeschwindigkeit, wenn durch Verkehrszeichen die Geschwindigkeit nicht herunter gesetzt ist( was jedoch in diesem Fall sehr häufig ist)
Beispiel 3 -pro Fahrtrichtung zwei Fahrstreifen, keine bauliche Trennung jedoch zwei durchgezogene Linien
-------> Frage jetzt an dieser Stelle 130 km/h Richtgeschwindigkeit oder wie in Beispiel 1, 100km/h Höchstgeschwindigkeit?
Im § 3 III Nr.2c StVO ist eine bauliche Trennung gefordert und zwei Fahrstreifen pro Richtung.
Weiter steht Im Gesetzestext folgender Teil: Sie(Höchstgeschwindigkeit 100) gilt ferner nicht auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295, durchgezogene Linie) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung. Heißt das jetzt 130 oder 100? Ich steig an der Stelle wirklich nicht durch! Freu mich über Antworten!!
10 Antworten
Bei mindestens 2 Fahrstreifenbegrenzungen gilt die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h.
Ich hänge mich einfach mal hier dran wenn es erlaubt ist.
Leon`s Antwort ist Richtig.
§3 StVO Geschwindigkeiten
(3) Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter günstigsten Umständen
- außerhalb geschlossener Ortschaften
c) für Personenkraftwagen sowie für andere Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 t 100 km/h.
Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt nicht auf Autobahnen (Zeichen 330.1) sowie auf anderen Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind. Sie gilt ferner nicht auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben.
Im § 3 III Nr.2c StVO ist eine bauliche Trennung gefordert und zwei Fahrstreifen pro Richtung.
Nein, nicht "und", sondern "oder"!
Im Beispiel 3 gilt keine Geschwindigkeitsbegrenzung, Richtgeschwindigkeit (also "unverbindliche Empfehlung") ist 130 km/h
In Deinem 3. Beispiel wäre wieder 130 Richtgeschwindigkeit. Es wären nähmlich die dazu nötigen 2 Fahrspuren pro Fahrtrichtung da.
Ferner wäre sogar 130 Richtgeschwindigkeit wenn nur 2 durchgezogene Linien die Fahrtrichtungen trennen, auch bei nur einer Fahrspur pro Fahrtrichtung. Laut meinem Fahrlehrer gild es als baulich getrennt sobald zwei durchgezogene Linien vorhanden sind (würde sonst auch keinen Grund geben warum man es dann nicht bei Einer belassen könnte). Und Du hast es auch im Gesetzestext gefunden:
Sie(Höchstgeschwindigkeit 100) gilt ferner nicht auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295, durchgezogene Linie)
und dann ODER
durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung.
Also entweder das Eine oder das Andere muss mindestens sein damit nicht Höchstgeschwindigkeit 100 Km/h gild.
Nachtrag, bzw Erwähnenswertes:
Wie Du selbst schon rausgefunden hast macht es für einen Autofahrer keinen Unterschied ob es nun eine gewöhnliche Strasse ausserorts ist oder Eine mit mehreren Fahrspuren pro Fahrtrichtung oder baulich getrennten Fahrtrichtungen auf denen eine dementsprechende Geschwindigkeitsbegrenzung herrscht, höchstens betr Überholverbot.
Da stellt sich die Frage warum überhaupt manchmal zwei durchgehende Mittellinien gezogen werden und die Geschwindigkeit auf 100 Km/h beschränkt wird wenn eine durchgezogene Mittellinie ohne Beschilderung das Gleiche bedeutet. Die Antwort findet sich bei LKWs (ich meine jetzt Richtige, nicht diese kleinen Klitschen bis 7,5t). Die dürfen ausserorts nähmlich nur 60 Km/h fahren (wissen sogar einige Polizisten nicht), nur auf Autobahnen, als Autobahn ausgebauten Kraftfahrstrassen und den Strassen wie hier geschildert dürfen sie 80 Km/h fahren. Selbst wenn eine Strasse mit zwei durchgezogenen Mittellinien auf 70 Km/h beschränkt ist bedeutet dies für LKWs eine höher zulässige Geschwindigkeit (was gängige Praxis ist ist wieder ein anderes Thema) als wenn nur eine Mittellinie vorhanden wäre.
auf der landstrasse sind keine 130 erlaubt.. wer hat dir das denn gesteckt?
dann sind das schnellstrassen und sind mit einem entsprechenden VERKEHRSSCHILD gekennzeichnet..........
dann sind das schnellstrassen
Du bist auch eine Schnellstrasse, in Deutschland gibt es lt. Definition des Gesetzgebers keine Schnellstrassen, was soll dies nach Deiner Auffassung sein ? Eine Landstrasse wo schnell gefahren werden darf oder was ? Darum geht es in dieser Frage !
und sind mit einem entsprechenden VERKEHRSSCHILD gekennzeichnet...
Wenn Du dich nicht auskennst, lass doch einfach das Antworten, was soll denn für ein Schild dort stehen wenn die baulichen Begebenheiten eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h aussagen.
Ein Verkehrsschild kann dort die Geschwindigkeit begrenzen z.B. auf 100 oder 80 km/h....
Mit Schnellstraßen meinst du wohl Kraftfahrstrassen, nehme ich an?
Allerdings ist das schlichtweg falsch. Die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h setzt weder eine Bundesstraße noch eine Kraftfahrstrasse voraus! Im Gesetz steht lediglich außerhalb geschlossener Ortschaften. Das kann auch eine 08/15 Landstraße sein, wenn sie die Vorraussetzungen erfüllt. Lies dir einfach mal §3 StVO durch.
ich habe in der fahrschule die verkehrsschilder gelernt, du nicht?
auch das schild "autobahn" indiziert, wie schnell da gefahren werden "darf", oder? wenn du nicht weisst, wie das schild ausschaut: google ist auch dein freund :-)
Dann sag uns doch einfach, welches Schild du meinst. Das Gesetz spricht von baulicher Trennung! Dazu bedarf es keines Schildes! Außerdem gibt es so ein Schild nicht!
ich habe in der fahrschule die verkehrsschilder gelernt, du nicht?
Das ist wunderschön und will ich doch hoffen das Du dort aufgepasst hast, aber was hat dies hier mit der Frage und Deiner falschen Antwort zu tun ?
auch das schild "autobahn" indiziert, wie schnell da gefahren werden "darf", oder?
Und was hat das mit der hier gestellten Frage zu tun wo es weder um Autobahn noch um eine Kraftfahrstrasse geht zu tun ?
es geht nicht um landstrassen !!!
auf schnellstrassen sind bis zu 130 erlaubt...
Definiere bitte mal Schnellstraße
Ich schliess mich hier Mal an und sage Dir ebenfalls dass auf Landstrassen auch Richtgeschwindigkeit 130 Km/h bestehen kann. In der Realität wird es eine solche Strasse warscheinlich gar nicht mehr geben da sie unter den dazu nötigen Vorraussetzungen warscheinlich auf 100 Km/h oder gar 70 Km/h beschränkt ist.
Wenn die Vorraussetzungen erfüllt sind, dann gelten sehr wohl die 130!
Schau doch mal wenn du Zeit hast in den § 3 III StVO bzw les meine Frage mal bitte gründlich! ;) Trotzdem Danke für deine Antwort!!!!!
130 km/h setzt Verkehrszeichen 330 voraus. Autobahn.
Sonst max. 100 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften oder Kraftfahrstraßen (Verkehrszeichen 331).
Natürlich gelten die ausgeschilderten Geschwindigkeitsbegrenzungen.
Erstmal Danke für deine Antwort, aber deine Aussage ist schlicht weg falsch,
schau mal in §3 III StVO und wenn dir der nicht reicht dann auch noch in den §18 StVO, wobei der gerade für mich keine großartige Rolle spielt, da ich mich gerade nicht mit einer BAB oder mit einer Kraftfahrstraße beschäftige. Es geht schlichtweg um die Ausnahme vom §3 III StVO wann ich auf welcher Straße a.g.O bei welcher baulichen Einrichtung schneller als 100km/h fahren darf.
130 km/h setzt Verkehrszeichen 330 voraus. Autobahn.
In der Tat ist diese Aussage nicht korrekt, denn es kommt bezüglich Richtgeschwindigkeit auf die bauliche Art der Straße an, nicht auf Verkehrszeichen 330 oder 331!
...doch wenn die Bedingungen erfüllt sind, darum geht es doch in der Frage^^
So sieht es der Gesetzgeber in Deutschland, und wer hat Dir gegenteiliges gesteckt ?