Haben meine Halbgeschwister anspruch auf Erbe von meiner Leibl. Mutter?
Es ist bestimmt 1000 mal gefragt worden aber mit anderen Beisspielen. Darum würde mir ein kurzes Ja oder Nein als Antwort reichen.
Durch eine Scheidung habe ich 30 Jahre kein Kontakt zu meinem Vater gehabt. Meine Mutter sagte, ich wäre der Alleinerbe wenn was sein sollte. Nun habe ich erfahren das ich Halbgeschwister habe. (auch mit diesen bestand nie ein Kontakt) Da mir das suspect vorkommt daher meine folgende Fragen:
Haben meine Halbgeschwister ect... Anspruch auf ein Erbe/Pflichtanteil von meiner leiblichen Mutter wenn diese versterben sollte? zb Haus, Vermögen ect
Wenn mir was zustoßen würde, haben die Halbgeschwister oder die "neue Familie von meinem Vater ansprüche auf meinem Vermögen ?
Danke
8 Antworten
Sind denn deine Halbgeschwister die Kinder deiner Mutter oder deines Vaters?
Denn nur leibliche oder adoptierte Kinder haben Anspruch auf ein Erben vom entsprechenden Elternteil. Ansonsten muss es im Testament geregelt sein.
-> Sind es deine Halbgeschwister über deinen Vater, haben sie keinen Anspruch wenn deine Mutter stirbt. Hat deine Mutter ausser dir noch Kinder, ist ein Anspruch vorhanden.
soll heißen wenn ich sterbe, könnte mein Vater all den Jahren anrecht auf mein Erbe habe? Kann man das unterbinden indem man Ihn schriftlich im Testament ausschlägt ?
Erste Frage: Ja.
Zweite Frage: Vermutlich ja, ich weiß aber nicht wie das mit dem Pflichtteil funktioniert.
Warte doch mal auf andere Antworten hier, sicher meldet sich noch eine Fachperson.
Fakt ist aber, wenn du es "wasserdicht" haben willst, investiere in einen Anwalt.
Aber es kann auch eine Bereicherung sein, wenn du zu Lebzeiten den Kontakt zu ihn suchst, auf ihn zugehst, seine Sicht der Dinge und auch deine Halbgeschwister kennenlernst.
Die Halbgeschwister sind die Kinder von meinem Vater.
Und ich habe keine Geschwister ich bin Einzelkind ...
okay danke dir für deine Antwort
Nein Kinder die nicht von deiner Mutter geboren oder adoptiert wurden, erscheinen nicht in der Erbfolge deiner Mutter.
... wie gewünscht ein kurzes: ... nein.
zu 2.
Ja, wenn denn Mutti und Vati verstorben sind und es kein Testament gibt, wird das Erbe ja weitergereicht.
Wenn diese Kinder weitere Kinder Deiner Mutter sind, haben sie einen Anspruch auf das Erbe deiner Mutter.
Sind es weitere Kinder Deines Vaters, haben sie nur Anrecht auf das Erbe des Vaters (du übrigens auch).
Richtigerweise beerbst du deine leibl. Mutter als deren Einzelkind allein, wenn sie nicht neu verheiratet verstürbe und die Kinder ihres Ex nicht von ihr adoptiert wären.
Andererseits kann dein Vater seine anderen leibl. Kinder als Erben verfügen und dich auf deinen Pflichtteil setzen. Dumm, wenn man da kein Kontakt hat und den Pflichtteil nur von dem bekäme, was die Stiefgeschwister als Nachlassvermögen noch so offenlegen.
Deinen Nachlass beerben, kinderlos und unverheiratat versterbend, deine beiden Eltern, nach deren Tod deine Halb-Geschwister, sofern du kein Testament machst.
G imager761
Wenn dir etwas passiert, kommen deine Eltern zum Zug, mindestens wenn du selber keine Kinder hast und unverheiratet bist. Wie es in diesem Fall mit möglichen Halbgeschwistern aussieht, weiß ich nicht.