Dürfen Lehrer, obwohl ich volljährig bin, meine Eltern anrufen, wenn ich nicht in der Schule war?
Ich war diese Woche nicht in der Schule, weil ich krank war. Daraufhin hat mein Lehrer meine Eltern angerufen, obwohl ich volljährig bin und meine Lehrer wissen, dass ich zur Zeit ziemliche Probleme zu HAuse haben und meine Eltern, vor allem mein Vater mir wg nicht in die Schule gehen weniger Geld gibt etc. egal ob ich krank bin oder nicht.. Nun meine Frage grundsätzlich: Müssen meine Lehrer sich nicht erst mit mir in Verbindung setzen?? Ich bin schließlich volljährig und zu Elternsprechtagen, etc. muss ich auch alleine hin?
11 Antworten
Ich bin dieser Lehrerin auch nicht böse. Es gibt nicht viele, die sich Sorgen um ihre Schüler machen. Grundsätzlich wusste die Lehrerin aber um das Verhältnis zu meinem Vater Bescheid. Ich habe die Schule ja nicht geschwänzt und faul/bzw. schlecht in der Schule bin ich auch nicht. Ob das in meinem Fall jetzt zwingend notwenig war, wage ich zu bezweifeln. Es geht mir nur darum, ob es nicht eigentlich rechtlich gesehen so ist, dass die Lehrer sich mit den Schülern in Verbindung setzen müssen und nicht mehr mit den Eltern, sobald diese Volljährig sind. Mit Anwalt nehmen oder Kindlich sein, hat das nichts zu tun ;) Es war eine einfache Frage.
Wie dumm mußt du sein, deiner Lehrerin deine Beziehung zu deinem Vater zu erzählen
Vielleicht solltest Du Dir einen Anwalt nehmen und Deinen Lehrer auf diesen vorsorglich hinweisen
Nein, Lehrer haben eine ähnliche Schweigepflicht wie Ärzte. Wenn du vollährig bist, geht es deine Eltern (offiziell) nichts mehr an.
doch eben schon haha gesetz unso
Theoretisch müssten sie sich erst mit dir in Verbindung setzten . So wie du ja auch angegeben hast , gehst du ja auch alleine zu Elternsprechtagen.
Ein Lehrer muss in diesem Fall überhaupt nichts!
Eigentlich kannst du ihm ja nicht verbieten mit deinen Eltern zu reden, aber lautr Dateschutzgesetz darf er vielleich nichts über dich sagen, weiß nicht genau.
so ziemlich ja, reden dürfen sie natürlich, nur nicht über deine schulischen angelegenheiten
Stmmt, aber von einem Lehrer darf man nicht erwarten, dass er bei jedem Anruf bei den Eltern im Schülerakt nachsieht, ob Jungelchen schon volljährig ist!