Jugendfeuerwerk auf Schulgelände
Also ich und ein paar andere haben gut 25 min ein bisschen jugendfeuerwerk gezündet auf dem Schulgelände. Ein Lehrer kam raus und hat mir eiskalt mein Feuerzeug abgezogen. Danach hat der Affe uns mit reingenommen und uns nicht gehen lassen ohne das die Eltern kamen ( Freiheitsberaubung ) jetzt haben wir morgen ein Gespräch mit dem Schulleiter Meine Frage ich möchte wissen was auf mich zukommt und wie ich gegen meinen Lehrer vorgehen kann Vielen Dank schonmal
7 Antworten
Gegen deinen Lehrer kannst du garnichts machen, da er im recht war. Mit einem Verweis kannst du wohl schon rechnen. Wenn euer Rektor nett ist, gibt's nur tierisch Ärger.
Ähm mal ganz konkret...... Dir ist schon klar, dass man auf dem Schulgelände nicht mit Feuerwerk etc. spielen darf?! Das steht eigentlich in der Hausordnung so.....bei uns jedenfalls
Vorgehen kannst du nicht, du kannst froh sein wenn du keine Anzeige bekommst und weiter auf die Schule gehen darfst.
Wenn es auf dem Schulgelände war, bist du wirklich selbst Schuld .. und Freiheitsberaubung ist es sicher nicht, denn du hättest auch andere Schüler damit verletzen können.
Was kommt, haengt von Schule und Lehrer ab und wie ihr euch verhaltet (entschuldigung?), den Lehrer als Affe zu titulieren ist sicher nicht hilfreich in der Sache.
Klar muss er euch das abnehmen, er hat das Hausrecht auf dem Schulhof und da sind viele Kinder und da kann man nicht einfach zuendeln, da kann was Feuer fangen und alles abbrennen, das hat er zu unterbinden. Auch Jugendfeuerwehr ist sehr gefaehrlich und sollte nur unter zumindest indirekter Aufsicht der Eltern gezuendet werden.
Inwiefern moechtest du gegen deinen Lehrer vorgehen, ihm eine Auszeichnung fuer vorbildliches Verhalten zukommen lassen, oder was? Er hat absolut richtig und im Sinne von Eltern, Schuelern und Lehrern gehandelt.
Etwas mehr Einsicht waere aber nicht verkehrt. Ob Schulschluss oder nicht, das Gelaende ist Schulgelaende und dort darf man nichts gefaehrliches veranstalten und schon gar nicht ohne Genehmigung. Ausserhalb der Schule darf man den Hof nicht mal betreten, wenn es nicht ausdruecklich (zum Zwecke des Spielens) erlaubt ist.
Der Lehrer hat Hausrecht und darf jeden vom Hof verweisen.