Darf die Schulleitung sehr kurzfristig eine klassenkonferenz einberufen?
Es war eigentlich elternsprechtag und es gab vorher einen vorfall sie hat begonnen als eigentlich der erste Termin bei einem Lehrer sein sollte meine Eltern waren nicht dabei und auch nicht das Jugendamt nur Schulleitung Lehrer Betreuer und ich dort wurde auch ein Beschluss von 6 Tagen Schulausschluss festgelegt wo z.b. ich nicht unterschrieben habe
7 Antworten
Ich verstehe deinen Bericht nur in Teilen.
Wenn es einen Vorfall gab und der erforderte eine Klassenkonferenz, die fand dann also statt und du hast einen Verweis bekommen, dann wird das schon in Ordnung sein.Eine Konferenz sollte möglichst zeitnah zum Vorfall stattfinden.
Der Schulleiter wird schon wissen was er tut. Da wir dein Bundesland und die Schulordnung nicht kennen, können wir dir formale Voraussetzungen nicht nennen.
Deine Eltern werden aber einen schriflichen Bescheid über die verhängte Ordnungsmaßnahme nach Hause bekommen, bei Ordnungsmaßnahmen gibt es Widerspruchsrecht...
- Leider weiß ein Schulleiter nicht immer was er tut.
- Eine Klassenkonferenz leitet der Klassenlehrer, nicht der Schulleiter.
- Kann man heutzutage in der Schule nicht mehr davon ausgehen, dass etwas "schon in Ordnung ist"
Klar dürfen die das und die brauchen auch keine Unterschrift wenn der Schüler Mist gebaut hat muss er es ausbaden.
Eltern müssen nicht dabei sein und das Jugendamt etc. auch nicht. Eltern bekommen ein Bescheid vom schulausschluss, aber dabei sein müssen sie nicht.
das einzige das ich verstehe ist deine Frage, deine Erklärung dazu ist leider wirr und unverständlich. Aber ja, eine Klassenkonferenz darf kurzfristig angesetzt werden, ist ja auch Sinn davon. Eine Klassenkonferenz findet bei massivem Fehlverhalten eines Schülers statt. Da dies ja selten geplant wird muss so was spontan und kurzfristig stattfinden.
Und jetzt das ganze nochmal verständlich bitte.
Aber grundsätzlich: Ein Elternsprechtag ist nicht dafür da, die Probleme eines einzelnen Schülers zu diskutieren. Also ja, das geht in Ordung
Steht entweder im Schulgesetz deines Bundeslands, was wir nicht kennen oder in der Hausordnung deiner Schule, die wir auch nicht kennen, also wird es etwas schwierig mit der Antwort...
Verklickt- mea culpa... Sollte Hilfreich sein...
aber die wichtigsten Personen haben gefehlt