habe schimmel in der wohnung und der vermieter reagiert nicht -mietkürzung?

12 Antworten

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Weiß der Vermieter schon bescheid, und zwar in Schriftform? Wenn der Vermieter dann in einer angemessenen Zeit nicht reagiert, kannst Du die Miete kürzen. Aber Vorsicht, der Vermieter wird einen Gutachter vorbeischicken, und anhand einer Messung von unten in den Zimmertüren, kann man feststellen ob die Feuchtigkeit von aussen oder innen kommt. Von innen z.B. durch trocknen von Wäsche in der Wohnung oder nicht ausreichendes Stoßlüften. Solltest Du da auf der grünen Seite sein, ist der Vermieter in der Bringschuld, und muss das Problem beheben. Und solange kannst Du die Miete nicht unerheblich kürzen.

Wenn in der Wohnung Schimmel auftritt, dann ist sie mangelhaft. Erst einmal musst du den Vermieter davon schriftlich in Kenntnis setzen, das ist deine Pflicht (Obhutspflicht), unterlässt du dies, kannst du dich unter Umständen schadensersatzpflichtig machen. Fordere den Vermieter auf, diesen Mangel zu beseitigen. Richtig ist, dass der Mieter ausreichend lüften und dabei Besonderheiten der Wohnung beachten muss. Bei alten Fenstern, die ohnehin nicht richtig schließen, muss er zum Beispiel weniger lüften als bei neuen Doppelfenstern mit Gummidichtung, die einen fast hermetischen Außenabschluss bilden (LG Hannover WM 85, 22). Das die Schuld bei dir liegt, muss der Vermieter aber beweisen können.

Trifft den Mieter keine Schuld an der Feuchtigkeit, dann kann er die Miete mindern, im Extremfall bis zu 100% (LG Berlin MM 88, 148). Wird die Feuchtigkeit vom Vermieter trotz Abmahnung nicht behoben, kann der Mieter auch fristlos kündigen (LG Kassel WM 88, 109). Als Druckmittel, damit der Vermieter die Mängel beseitigt, kann er auch die Miete zurückbehalten (AG München WM 87, 216).

Ja, kürze auf alle Fälle die Miete. Wieviel musst dich erkundigen. Laß dich aber nicht drauf ein, dass er es nur überstreicht. Das machen viele Vermieter gern....

Das ist extrem schwierig! Mietkürzung (glaube ich: Bin aber kein Rechtsanwalt) mit Begründung. Alles andere kannste nicht bezahlen: Als da sind: Gutachten, haste Deinem Vermieter es schriftlich mit geteilt, haste Zeugen, haste....

Entfernen Sie den von Ihnen verursachten Schimmel, trocknen Sie nach der Benutzung des Bades Fliesen und Duschabtrennung mit einem Schieber und einem Tuch und lüften Sie Bad und Wohnung regelmäßig durch Stoßlüften. Ihr Schimmelproblem verschwindet dann für immer!

Der Vermieter dürfte die Wohnung wohl kaum unsachgemäß genutzt haben und wird sich hüten, Ihren Schimmel auf seine Kosten für Sie zu entfernen.