Habe meine Klage gewonnen,muss mein Arbeitgeber meinen Lohn verzinnst nachzahlen,Es geht um ein Jahresgehalt,so lange hat der Prozess gedauert.?
5 Antworten
De facto stehen dir zwar Zinsen auf deine Forderung ab Fälligkeit zu, aber bei den heutigen ZINSEN IST DAS KEIN NENNENSWERTER bETRAG:
Und die Klage lief auf was genau?
Du m usst also 1 Jahresgehalt kriegen? Und dann die Frage nach Zins.
Hast Du keinen Anwalt,d er Dir das sagen kann?
ich wär ja mal k*endreist, hey,w enn ich mir nen Jahr nen Kredit nehme, dann zahl ich auch Zinsen. Also warum soll ich nem AG, von dem ich mich ja vermutlich eh unlustig getrennt habe, was schenken?
Ist nicht unbedingt die Welt, aber man spukt wem Doo.v.en nochmal bissl in die Suppe.
Z= (k*p*t)/(360*100)
Z= zins, k= Kapital (hier Dein J-Gehalt) p= Prozentsatz (was ist üblich..denk mal an Dispo) t= Zeit in Tagen, 1 Jahr wird mit 360 berechnet, 1 Monat mit 30 Tagen
http://www.mathebibel.de/allgemeine-zinsformel
Wäre ggf. auch dem Urteil selbst zu entnehmen.
die Zahlung erfolgt so, wie es im Urteil benannt ist
ich stecke nicht im Detail, so wie du es schilderst, wäre aber der Streitwert maßgebend, sonst hätte es anders bei der Anzeige angegeben werden müssen
Wie wurde es denn im Prozess geregelt?
Gruß Ashuna
Leider garnicht ging um Wiedereinstellung,streitwert 10700€.
Im Urteil steht, wie viel Geld Du bekommst.
Der streitwert lag bei 10700€ ich muss aber die Differenz zwischen Arbeitslosengeld und Nettogehalt bekommen, das wäre viel mehr.