was tun, wenn wir keine schriftliche Kündigung vom Nebenjob Arbeitgeber bekommen?
Unser Arbeitgeber auf 450 Basis, hat uns bei Bundesknappschaft (Minijobzentrale) 31.10.2016 abgemeldet. Wir bekommen aber keine schriftliche Kündigung vom Arbeitgeber. Wir, (meine Frau und ich) haben auch kein Arbeitsvertrag erhalten, deswegen muss er uns auch schriftliche Kündigungen. (das wissen wir)
Jetzt fragt Ihr euch sicher, warum Kündigt ihr nicht selber.. Nein, weil dieser Arbeitgeber uns noch für Oktober Lohn schuldet, und er uns ja schon ab dem 31.10.2016 überall abgemeldet hatte.
Zum Glück haben wir ja noch einen gut bezahlten Hauptjob.
Aber wenn wir keine schriftliche Kündigung vom Nebenjob Arbeitgeber bekommen, sind wir dann auf ewig seine Knechte, und das ohne Bezahlung? ,-)
2 Antworten
Ok, spinnen wir das Spiel doch mal weiter. Es kommt keine Kündigung zum 31.10.2016 - seid ihr denn zur Arbeit erschienen oder habt ihr Eure Arbeitskraft nachweislich angeboten?
Ich sage mal, Vorschriften gibt es viele - aber wo kein Kläger, da kein Richter
Das ist aber ein anderes Thema- Sorry ;-)
Das ist ja dann eine ganz andere Sachlage. In der Verhandlung wird der Richter dann entscheiden, zu wann das Arbeitsverhältnis endet und damit ist die Sache dann erledigt.
Nicht ganz, da das Arbeitsgericht nur bearbeitet, was auch in der Anklageschrift steht, Lohnklage oder Kündigungsschutzklage.
Aber trotzdem danke, damit ist die Sache wirklich erledigt...
Quatsch, natürlich nicht. Es reicht völlig, wenn ihr die Abmeldung von der Sozialversicherung habt.
ähm, jedes Beschäftigungsverhältnis ist SCHRIFTLICH zu kündigen .......
(sofern keine Befristung vorhanden ist)
Leider ist dem nicht so. Solange du keine schriftliche Kündigung hast, zahlt das Amt keinen Cent.
Das ist uns bekannt..
Seit dem 01.05.2000 muß die Kündigung einesArbeitsverhältnisses gemäß § 623 BGB zwingendschriftlich erfolgen.
Dieser Arbeitgeber glaubt aber, nur weil eruns überall abgemeldet hat, ist das für Ihn erledigt.
Und so leicht möchteich es diesen Arbeitgeber auch nicht machen.
Ein kleiner Vorteilwäre da, solang unser Arbeitsverhältnis besteht, gäbe es Monat für Monat mehrUrlaub. ;-)
Nein, wir sind „nicht“ zur Arbeit erschienen, weil wir vorher immergefragt wurden, ob wir gewisse Aufträge annähmen möchten. Und da wir nicht gefragt wurden, und wir keineAufträge angeboten bekommen haben. Konnten wir ja nicht dort erscheinen, wo wirnicht benötigt oder gebraucht werden.
Ja, wir haben unsere Arbeitskraft nachweislich, und sogar per Einschreiben,und nochmals im Email verkehr angeboten.
Wo kein Kläger, da kein Richter.. Stimme ich zu, aber es gibt zweiKläger und ein Richter. Da wir unsere offenen Zahlungsverzug vormArbeitsgericht einklagen. Das sind aber ein anderes Thema.