Habe jemanden angefahren, wird mein Führerschein weggenommen?
Also, habe knapp seit 3 Monaten mein Führerschein und bin gestern das Auto von meinem Vater gefahren. Es war spät abends so ca. 22:30 Uhr, ich war an einer Kreuzung als es passierte. Ich wollte links abbiegen und habe dabei den Fußgänger der links von mir, auf die andere Straßenseite wollte erstmal nicht gesehen. Als ich ihn sah habe ich sofort auf die Bremspedale getreten jedoch war das ein Tick zu spät und ich hab ihn angefahren, er ist nicht zu Boden gefallen nur ans Auto gekommen und ist auch weggelaufen. Ich bin sofort ausgestiegen und ihm hinterher aber er ist nicht stehengeblieben.. später kam dann auch die Polizei und ich habe alles so erklärt wie es war. Da mein Scheinwerfer kaputt war, hat sich die Polizei erstmal gefragt, wie man so feste jemanden angefahren hat, dass die Scheinwerfer kaputt waren und er trotzdem unversehrt weiter laufen konnte.
Jetzt gibt es 2 Anzeigen, einmal für mich, weil durch mich der Verkehrsunfall passiert ist (auch wenn seine Fußgängerampel rot gewesen war) und eine Anzeige für ihn, da es eine Flucht aus seiner Seite war.
Jetzt ist meine Frage, könnte mein Führerschein weggenommen werden, weil ich sogar noch in der Probezeit war?
7 Antworten
Naja das war von deiner Seite aus grobe Fahrlässigkeit. Vor allem als Fahranfänger wird von dir erwartet, dass du immer aufmerksam bist. Du kannst auf jeden Fall ein Aufbauseminar und vielleicht eine Untersuchung (MPU) erwarten. Ob dir der Führerschein genommen wird, wird im Einzelfall entschieden und kann so jetzt pauschal nicht gesagt werden. Ich würde in deiner Situation aber damit rechnen, da es wie gesagt, grobe Fahrlässigkeit von dir war.
Ist einem Kollegen von mir auch passiert. Da war es ein Kind, nachts allein auf der Strasse das da auch überhaupt nichts verloren hatte.
Das zog sich ewig, nun muss er leider für 2 Monate seinen Führerschein abgeben. Aber er war nicht mehr in der Probezeit.
Das kann wirklich jeden passieren, dein "Glück" ist in dem Fall, dass er noch weglaufen konnte. Da wird sich nun nicht mehr nur auf dich sondern auch auf ihn konzentriert und vielleicht kommst du nochmal mit einem blauen Auge davon...
Ich drück die Daumen :)
Wenn ein Fußgänger deinen Scheinwerfer beschädigt sind das erhebliche Verletzungen am Fussgänger. Es sei denn der hatte eine Metallprotese.
Jedoch wird nicht viel Passieren wenn man kein Opfer hat. Du hättest die Aussage erst einmal verweigern sollen.
GIbt es ein Verfahren ist der Schein erst mal weg, die kannst ja offensichtlich nicht Fahren.
So Pauschal kann man da leider nicht viel dazu sagen.
Grundsätzlich hast Du erst einmal gegen keinen Paragraphen in der StVO verstoßen außer vielleicht den eher nebulösen §1. Sprich es gibt hier keinen Bußgeldkatalog anhand dessen man sagen könnte: X€ Strafe, Y Punkte, Z Monate Fahrverbot.
Es wird jetzt aber ein Verfahren wegen (fahrlässiger) Körperverletzung eröffnet und dieses wird auch ohne Kläger (den Fußgänger) von Amtswegen von der Staatsanwaltschaft verfolgt.
Zu welchen Schlüssen die kommen wird? Keine Ahnung. Abwarten, auch wenn es schwer fällt.
das entscheidet letztendlich ein Richter. Vom Gefühl her würde ich aber sagen, daß Dir gar nix passiert, vielleicht ein Verwarnungsgeld - aber selbst das halte ich für unwahrscheinlich