Hilfe, fast jemanden angefahren, bekomme ich jetzt eine Anzeige?

5 Antworten

Die Dame hat keine persönlichen Daten von Dir, und hat sich - da sie sofort weiter gegangen ist - wahrscheinlich auch nicht Deine Autonummer notiert.

Insofern könnte sie allenfalls eine "Anzeige gegen Unbekannt" stellen. Da es aber keine hilfreichen Informationen zur Ermittlung des Täters gibt, würde die schnell im Sande verlaufen und die Ermittlungen eingestellt, wenn sie denn überhaupt ernsthaft verfolgt wird.

Also: Keine Sorge, da kommt nix ...

Lass Dir Deinen Schock eine Lehre sein, in Zukunft noch aufmerksamer zu fahren, und "gut is" ..

Wenn sie weitergegangen ist, wirst Du sie auch nicht berührt haben.

Eine Anzeige wirst Du bestimmt nicht bekommen. Die Frau hätte das sonst vor Ort mit dir klären müssen. Einfach weggehen und dann Anzeigen, ist ja schon " Unerlaubtes entfernen vom Unfallort" von Seiten der Frau.

TheGrow  26.02.2016, 06:59

Wenn sie weitergegangen ist, wirst Du sie auch nicht berührt haben.

Eine Anzeige wirst Du bestimmt nicht bekommen

Bis hierhin teile ich Deine Meinung. Es ist zumindest sehr sehr unwahrscheinlich, dass der Fragesteller von der Frau oder einer dritten Person angezeigt wird.

Allerdings ist die Begründung falsch.

Die Frau hätte das sonst vor Ort mit dir klären müssen

Die Frau und selbst eine dritte unbeteiligte Person kann auch später noch eine Anzeige stellen. Der Fragesteller hat eine Ordnungswidrigkeit wegen Verstoßes gegen § 26 StVO [ http://www.gesetze-im-internet.de/stvo\_2013/\_\_26.html ] begangen. Dieser Verstoß kann beanzeigt werden. Aber wie gesagt, ich stimme Dir zu, wenn Du sagst, dass es zumindest sehr unwahrscheinlich ist, dass wirklich eine Anzeige erfolgt.

Aber dann hast Du zusätzlich geschrieben:

Einfach weggehen und dann Anzeigen, ist ja schon " Unerlaubtes entfernen vom Unfallort" von Seiten der Frau.

Ein Unfall lag doch zu 99 % gar nicht vor, selbst wenn er die Frau leicht mit dem Fahrzeug berührt haben sollten.

Der Bundesgerichtshof hat den Begriff Unfall definiert  (BGH NJW 56, 415). 

Unfall ist ein plötzliches Ereignis, das mit den typischen Gefahren im öffentlichen Straßenverkehr im ursächlichen Zusammenhang steht und zu einem nicht völlig belanglosen Personen‐ oder Sachschaden führt

Wenn, wie der Fragesteller schreibt: "... bin vor ihr zum stehen gekommen und sie ist vor Schreck stehengeblieben. Danach ist sie ganz normal weitergelaufen ...", spricht jedenfalls nichts dafür, dass es zu einem Personen.- oder Sachschaden und schon gar nicht zu einem mehr als belanglosen Schaden gekommen ist.

Wenn du sie getroffen hättest wäre sie hingefallen. Mach dir keine Sorgen, wenn sie weitergegangen ist geht's ihr gut :)

Hallo terrorchicken,

es ist schon recht unwahrscheinlich, dass Dich die Frau oder ein anderer anzeigt. Aber vom Grundsätzlichen währe das durchaus möglich. Die Anzeige ist übrigens auch ohne Berührung möglich.

Kommt es zu einer Anzeige könnte laut bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog zu einem der beiden folgenden Bußgeldbescheide kommen:

***************************************************************************************

Tatbestandsnummer: 126600

Tatvorwurf: Sie fuhren nicht mit mäßiger Geschwindigkeit an den Fußgängerüberweg heran, obwohl ein Bevorrechtigter diesen erkennbar benutzen wollte.

Ordnungswidrigkeit gem.: § 26 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 113 BKat

Bußgeld: 80,00 Euro plus 28,50 Euro Verwaltungskosten

Punkte: 1

Fahrverbot: Nein

Eintrag als A - Verstoß

***************************************************************************************

Tatbestandsnummer: 126601

Tatvorwurf: Sie fuhren nicht mit mäßiger Geschwindigkeit an den Fußgängerüberweg heran, obwohl ein Bevorrechtigter diesen erkennbar benutzen wollte, und gefährdeten +) dadurch Andere.

Ordnungswidrigkeit gem.: § 26 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 113 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG

Bußgeld: 100,00 Euro plus 28,50 Euro Verwaltungskosten

Punkte: 1

Fahrverbot: Nein

Eintrag als A - Verstoß

***************************************************************************************

Der Eintrag als A - Verstoß hat für denjenigen der sich noch in der Probezeit zur Folge:

  1. das ein kostenpflichtiges Aufbauseminar angeordnet wird und
  2. das sich die Probezeit um zwei Jahre verlängert.

Wenn Du so spät gebremst hast, dass Du die Frau berührt hast, wäre sicherlich der zweite angeführte Tatbestand anzuwenden.

Aus Deiner Sachverhaltsschilderung lässt sich aber zumindest herauslesen, dass die Frau weder verletzt noch etwas kaputt gegangen ist. Somit gilt das nicht als Unfall und ich kann es mir sparen auf die Folgen eines Unfalles einzugehen.

Schöne Grüße
TheGrow

...da kommt nichts.