Habe beim ausparken ein Auto gestreift und nicht mitbekommen, Polizei ist ca 1 std 30 min später zuhause klingeln gekommen und verlangten Alkohol/drogen Test?

4 Antworten

Es gibt zwei Standardausreden, die Polizisten und Gerichte andauernd in solchen Fällen zu hören kriegen und wenn eine derartige Aussage kommt, stufen sie die entsprechend ihrer Erfahrung auch erstmal als Ausrede ein, insbesondere wenn Alkohol und Fahrerflucht zusammentreffen:

Fahrerflucht: "Das habe ich gar nicht gemerkt". Da wird im Zweifelsfall unterstellt, dass man als Fahrer selbst kleine "Kollosionen" sehr wohl merkt, was ja eigentlich auch stimmt.

Trunkenheitsfahrt: "Ich habe erst später zu Hause getrunken". Da wird ein medizinisches Gutachten anhand der Blutwerte diese Frage klären müssen.

Da die Polizisten aus Erfahrung eben annehmen können, dass auch hier wie fast immer nur Ausreden vorliegen, und bei Fahrerflucht in Tateinheit mit Alkohol der Führerschein sowieso weg ist, dürfen sie ihn auch gleich vor Ort einbehalten, was gleichzeitg auch ein Fahrverbot für die nächste Zeit bedeutet.

Das ist ein Fall, da kann dir nur ein Anwalt weiterhelfen, falls du ausnahmsweise mal die Wahrheit sagst und das alles keine Ausreden sind.

Du hast also besoffen Fahrerflucht begangen ?

  1. Man wird dir nachweisen das der Anstoß normale Menschen merken. Also Fahrerflucht
  2. Die Alkoholfahrt wird man dir wohl nicht nachwiesen

Vermutlich wird dir Auffallen das im Urteil etwas die "Milde" zu kurz kommt. Das ist der Aufschlag für deinen Trick

Anwalt ist ein guter Plan. Behaupten können Sie es natürlich. Beweisen müssen sie es trotzdem. Führerschein ist wegen Fahrerflucht weg.

Interessant1994 
Beitragsersteller
 18.12.2018, 02:50

Ok. Aber es ist doch keine Fahrerflucht wenn ich als Fahrer und der Beifahrer den Vorfall nicht bemerkt haben er ist ja gleichzeitig Zeuge? Das Fahrzeug von mir ist vollkasko versichert gewesen wieso sollte ich eine Flucht begehen absichtlich?

verreisterNutzer  18.12.2018, 02:55
@Interessant1994

Weswegen? Weil du betrunken warst. So denkt die Polizei nun mal, was auch naheliegend ist. Du musst jetzt und der Zeuge natürlich auch, glaubhaft versichern, dass ihr es nicht bemerkt habt und erst danach den Alkohol getrunken habt. Das ist nicht so einfach, weshalb ein Anwalt wirklich ratsam ist.

Jurius  18.12.2018, 03:08
@Interessant1994
 Aber es ist doch keine Fahrerflucht wenn ich als Fahrer und der Beifahrer den Vorfall nicht bemerkt haben

Nur ist das Gericht nicht gezwungen das zu glauben. Es gibt ja offenbar auch noch andere Zeugen, die den Vorfall beobachtet haben. Und wenn die aussagen, dass ihr den Vorfall offensichtlich doch bemerkt habt, sieht es relativ schlecht aus. Vor allem für Deinen Zeugen, falls der lügt. Bei der Polizei ist es nur versuchte Strafvereitelung. Würde er auch vor Gericht eine falsche Aussage machen, wäre es uneidliche Falschaussage. Mindeststrafe 3 Monate Freiheitsstrafe.

Anwalt mandatieren und bis dahin keinerlei Aussage machen ist hier das Gebot der Stunde für Dich. Und dein Zeuge muss sich halt gut überlegen, was er aussagt.

Interessant1994 
Beitragsersteller
 18.12.2018, 03:22
@Jurius

Also soll ich erstmal nichts sagen, und der Zeuge sagt einfach wie es vorgefallen ist aus.!? Habe bis jetzt keinerlei Post bekommen aber der Beifahrer schon vor 5 Tagen.?

verreisterNutzer  18.12.2018, 03:30
@Interessant1994

Für den Zeugen wäre es gut, wenn er die Wahrheit sagt. Du bist Beschuldigter und musst überhaupt nichts sagen. Nimm einen Anwalt und lass ihn das regeln.

Jurius  18.12.2018, 03:33
@Interessant1994

Der Zeuge sollte die Wahrheit sagen und Du - wenn Du eh einen Anwalt nehmen willst- vorerst gar nichts.

ZuumZuum  18.12.2018, 08:26
@verreisterNutzer

glaubhaft versichern

Ich behaupte im Zweifelsfalle, unter Eid aussagen. Und stellt sich nach Gutachten heraus, das der Einschlag oder die Berührung selbst für einen schwerhörigen Menschen unüberhörbar oder in jedem Fall bemerkbar war, könnte der Zeuge dran sein wegen Meineid. Ich würde mir das ganz gut überlegen und den Anwalt machen lassen.

ZuumZuum  18.12.2018, 08:30
@Interessant1994

Ganz einfach, er ist Zeuge und Du bist Beschuldigter in einem Strafverfahren. Von der Aussage des Zeugen hängt es ab ob die Ermittlungen wegen unerlaubten Verlassens des Unfallortes eingestellt werden, oder nicht. Bestehen berechtigte Zweifel am Wahrheitsgehalt der Aussage kann sogar vereidigt werden. Dann wird es eng für deinen Mitfahrer, wenn er z.B. bei einer Gefälligkeitsaussage bleibt. Es gibt Gutachter, die können ganz genau nachweisen, ob man den Unfall bemerkt haben muss, oder ob die Möglichkeit besteht, das man ihn nicht bemerkt hat, oder unter welchen Umständen er hätte evtl. nicht bemerkt werden können (Alkohol, Drogen)

Du hast vor Gericht ganz schlechte Karten.

1 Jahr per Pedes schätze ich.

Interessant1994 
Beitragsersteller
 18.12.2018, 03:06

Pedes?

verreisterNutzer  18.12.2018, 03:26
@Interessant1994

Zu Fuß. Du wirst ein Jahr zu Fuß gehen müssen, soll das bedeuten