Habe beim ausparken ein Auto gestreift und nicht mitbekommen, Polizei ist ca 1 std 30 min später zuhause klingeln gekommen und verlangten Alkohol/drogen Test?
Hey mal eine Frage.. war mit meinem stiefbruder unterwegs sind zum Auto ich war der Fahrer habe ausgeparkt und unglücklicher Weise ein anderes Auto leicht erwischt sind zum kiosk und zurück gefahren.. Schaden unter 500€ habe es nicht mitbekommen.. 2 Zeugen sollen es gesehen haben und mir ist auch ein Schaden an meinem Firmen wagen aufgefallen.. wo die Polizei ca 1 std 30 min später gekommen ist haben sie meinen Führerschein Fahrzeug Papiere verlangt was ja normal ist.. habe aber in der Zwischenzeit 3 Bier getrunken und etwas wodka.. die Polizei hat mich zuhause auf Drogen und Alkohol gestestet Alkohol konnte nachgewiesen werden per Blutprobe auf der Wache.. aber in wie fern ist es berechtigt das der Führerschein eingezogen ist.. ich habe nach dem Vorfall erst getrunken.. können die einfach behaupten ich wäre während dem Vorfall schon alkoholisiert gewesen?
Für Infor und Tipps wäre ich dankbar..
Bis jetzt hat nur mein Beifahrer Post bekommen bezüglich einer schriftlichen Aussage. Ich habe keinerlei Post bekommen.. ps Anwalt werde ich definitiv hinzuziehen.
LG Daniel
4 Antworten
Es gibt zwei Standardausreden, die Polizisten und Gerichte andauernd in solchen Fällen zu hören kriegen und wenn eine derartige Aussage kommt, stufen sie die entsprechend ihrer Erfahrung auch erstmal als Ausrede ein, insbesondere wenn Alkohol und Fahrerflucht zusammentreffen:
Fahrerflucht: "Das habe ich gar nicht gemerkt". Da wird im Zweifelsfall unterstellt, dass man als Fahrer selbst kleine "Kollosionen" sehr wohl merkt, was ja eigentlich auch stimmt.
Trunkenheitsfahrt: "Ich habe erst später zu Hause getrunken". Da wird ein medizinisches Gutachten anhand der Blutwerte diese Frage klären müssen.
Da die Polizisten aus Erfahrung eben annehmen können, dass auch hier wie fast immer nur Ausreden vorliegen, und bei Fahrerflucht in Tateinheit mit Alkohol der Führerschein sowieso weg ist, dürfen sie ihn auch gleich vor Ort einbehalten, was gleichzeitg auch ein Fahrverbot für die nächste Zeit bedeutet.
Das ist ein Fall, da kann dir nur ein Anwalt weiterhelfen, falls du ausnahmsweise mal die Wahrheit sagst und das alles keine Ausreden sind.
Du hast also besoffen Fahrerflucht begangen ?
- Man wird dir nachweisen das der Anstoß normale Menschen merken. Also Fahrerflucht
- Die Alkoholfahrt wird man dir wohl nicht nachwiesen
Vermutlich wird dir Auffallen das im Urteil etwas die "Milde" zu kurz kommt. Das ist der Aufschlag für deinen Trick
Anwalt ist ein guter Plan. Behaupten können Sie es natürlich. Beweisen müssen sie es trotzdem. Führerschein ist wegen Fahrerflucht weg.
Weswegen? Weil du betrunken warst. So denkt die Polizei nun mal, was auch naheliegend ist. Du musst jetzt und der Zeuge natürlich auch, glaubhaft versichern, dass ihr es nicht bemerkt habt und erst danach den Alkohol getrunken habt. Das ist nicht so einfach, weshalb ein Anwalt wirklich ratsam ist.
Aber es ist doch keine Fahrerflucht wenn ich als Fahrer und der Beifahrer den Vorfall nicht bemerkt haben
Nur ist das Gericht nicht gezwungen das zu glauben. Es gibt ja offenbar auch noch andere Zeugen, die den Vorfall beobachtet haben. Und wenn die aussagen, dass ihr den Vorfall offensichtlich doch bemerkt habt, sieht es relativ schlecht aus. Vor allem für Deinen Zeugen, falls der lügt. Bei der Polizei ist es nur versuchte Strafvereitelung. Würde er auch vor Gericht eine falsche Aussage machen, wäre es uneidliche Falschaussage. Mindeststrafe 3 Monate Freiheitsstrafe.
Anwalt mandatieren und bis dahin keinerlei Aussage machen ist hier das Gebot der Stunde für Dich. Und dein Zeuge muss sich halt gut überlegen, was er aussagt.
Also soll ich erstmal nichts sagen, und der Zeuge sagt einfach wie es vorgefallen ist aus.!? Habe bis jetzt keinerlei Post bekommen aber der Beifahrer schon vor 5 Tagen.?
Für den Zeugen wäre es gut, wenn er die Wahrheit sagt. Du bist Beschuldigter und musst überhaupt nichts sagen. Nimm einen Anwalt und lass ihn das regeln.
Der Zeuge sollte die Wahrheit sagen und Du - wenn Du eh einen Anwalt nehmen willst- vorerst gar nichts.
glaubhaft versichern
Ich behaupte im Zweifelsfalle, unter Eid aussagen. Und stellt sich nach Gutachten heraus, das der Einschlag oder die Berührung selbst für einen schwerhörigen Menschen unüberhörbar oder in jedem Fall bemerkbar war, könnte der Zeuge dran sein wegen Meineid. Ich würde mir das ganz gut überlegen und den Anwalt machen lassen.
Ganz einfach, er ist Zeuge und Du bist Beschuldigter in einem Strafverfahren. Von der Aussage des Zeugen hängt es ab ob die Ermittlungen wegen unerlaubten Verlassens des Unfallortes eingestellt werden, oder nicht. Bestehen berechtigte Zweifel am Wahrheitsgehalt der Aussage kann sogar vereidigt werden. Dann wird es eng für deinen Mitfahrer, wenn er z.B. bei einer Gefälligkeitsaussage bleibt. Es gibt Gutachter, die können ganz genau nachweisen, ob man den Unfall bemerkt haben muss, oder ob die Möglichkeit besteht, das man ihn nicht bemerkt hat, oder unter welchen Umständen er hätte evtl. nicht bemerkt werden können (Alkohol, Drogen)
Du hast vor Gericht ganz schlechte Karten.
1 Jahr per Pedes schätze ich.
Pedes?
Zu Fuß. Du wirst ein Jahr zu Fuß gehen müssen, soll das bedeuten
Ok. Aber es ist doch keine Fahrerflucht wenn ich als Fahrer und der Beifahrer den Vorfall nicht bemerkt haben er ist ja gleichzeitig Zeuge? Das Fahrzeug von mir ist vollkasko versichert gewesen wieso sollte ich eine Flucht begehen absichtlich?