Habe ich noch Gewährleistung auf unsere Badmöbel? (offene Mängel nicht sofort gerügt)
Im Oktober letzten Jahres haben wir uns ein Badmöbel -Set im Internet gekauft. Leider mußten wir die Möbel zwischenlagern und konnten sie erst vor kurzem öffnen. Fazit: Bei einem Schrank ist der Korpus gebrochen. Bei einem weiteren die Schublade defekt / verzogen). Wir haben versucht die Sachen noch zu reklamieren. Leider ohne Erfolg (Mir ist bewußt, dass in diesem Fall der Fehler leider bei uns liegt, hatten aber auf Kulanz des Unternehmens gehofft). Nun zum eigentlichen Problem. Wir haben nun die Badmöbel aufgebaut und die Griffe angeschraubt. Unabhängig davon, dass die Griffe zum Teil gar nicht richtig fest zu kriegen sind, platzt rundherum bereits an vier Stellen der Lack ab. Ebenso an einer weiteren Stelle auf der Front. Jetzt ist meinem Vater (Malermeister) mit seinem "geschulten" Auge zusätzlich aufgefallen, dass die Schublade des Waschtisches ein anderes weiß hat, was er mir mit einem Farbmessgerät nachgewiesen hat. Habe ich auf diese Mängel denn nun noch eine Gewährleistung ???
2 Antworten
Du hast 2 Jahre Sachmängelhaftung (Gewährleistung), der Mangel oder Ursache des Mangels muss halt bei Übernahme schon vorhanden gewesen sein.
Ob der Farbunterschied welches Dein Vater mit einem Messgerät nachgewiesen hat als Mangel zu werten ist, kann ich nicht beurteilen.
Aber wenn ihr erst jetzt die Mängel festgestellt habt, da ihr erst jetzt die Möbel ausgepackt und aufgestellt habt, liegen die Chancen auf einen Erfolg recht hoch. Habt ihr beim Verkäufer genauso argumentiert, dass ihr erst jetzt die Möbel ausgepackt habt und da sofort die Mängel aufgefallen sind ?
Je nach Kostenpunkt der Möbel würde ich, wenn der Verkäufer weiterhin nicht nachbessern will, anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Denke das nach Deiner Schilderung gute Erfolgsaussichten bestehen.
.... Wir haben so argumentiert, aber offene Mängel müssen unverzüglich nach Warenübergabe gerügt werden...
Es ist dir nicht möglich einen Mangel zu rügen wenn Du die Sachen verpackt lagerst und erst später aufbauen möchtest.
Ein offener Mangel wäre es z.B. in Deinem Fall, wenn die Verpackung so dermaßen beschädigt ist, dass es unabdingbar ist das der Inhalt beschädigt ist.
Du kannst den Mangel erst beanstanden wenn Du dazu in der Lage bist, dies ist bei verpackten Sachen dann der Fall wenn Du diese auspackst und aufstellst.
Habt ihr gemacht und dann sofort den Verkäufer informiert.
Wie gesagt ich sehe gute Chancen auf Erfolg, wenn der Rechtsweg dir dies wert ist.
Wo hast du denn gekauft, dass jemand eine Mängelrüge erwartet?
OLG Hamm: Keine Rügefristen beim Verbrauchsgüterkauf
Das klingt nicht gerade nach einem seriösen Händler...
ja, klar das geht doch über die Garantie. Insbesondere die Mängel die noch nicht am Anfang waren, sondern erst mit der ZEit gekommen sind
Danke. Ich bin nur etwas irritiert, weil ich folgendes im Internet gelesen habe:
" Unterlässt der Käufer die Mängelanzeige der offenen Mängel, so gilt die Ware als genehmigt und damit als vertragsgemäß. Insoweit verliert der Käufer seine Gewährleistungsansprüche und darüber hinaus die damit im Zusammenhang stehenden Ansprüche wegen Schlechterfüllung oder der Verletzung von Nebenpflichten."
Und wenn gar keine Garantie besteht ?!?
Gerade daraus dreht uns die Firma ja einen Strick.... Wir haben so argumentiert, aber offene Mängel müssen unverzüglich nach Warenübergabe gerügt werden... Das Möbelhaus meinte, wir könnten ja die Ware auch schon lange ausgepackt haben und das ganze jetzt erst melden. Was das für einen Sinn machen soll, dass ich mir erstmal kaputte Möbel ins Bad hänge, verstehe ich natürlich nicht...