Habe ich keine Gewährleistung?
Ich habe mir im april 2014 eine Amazon fire tv (box) gekauft. damals hatte ich schon Probleme mit dem Ton. Die tiefen töne bzw bässe funktionieren nicht richtig. Da ich das Gerät sowieso kaum genutzt habe, habe ich es damals nicht gemeldet. Nun möchte ich das fire tv wieder öfter nutzen und Filme gucken. Ich habe Amazon kontaktiert und sie meinten sie können in dem Fall nix machen, da die herstellergarantie abgelaufen ist. Allerdings dachte ich man hat 2 Jahre Gewährleistung ... und die zwei Jahre sind noch nicht vorbei. Kann da was tun?
6 Antworten
Also nur dass das klar ist, es sind zwei Jahre ab Kauf, nicht zwei Jahre Benutzung.
Darüber hinaus würde dir das Vorhandensein einer Garantie auch nicht helfen, da das Nichtmelden als konkludente Genehmigung des Mangels gewertet werden könnte.
Ja, dann haben wir das im zweite Satz erwähnte Problem....
April 2014 bis Februar 2018 sind bei mir fast 4 Jahre.
Vielleicht lebt er nur in Schaltjahren!?
sorry meinte april 2016
😂😂😂
Hallo,
Amazon gibt ein Jahr Garantie. Logischerweise ist diese Garantie seit April 2017 abgelaufen.
Allerdings verfliegt die gesetzliche nicht, nur weil ein Händler ein Jahr Garantie gibt.
Garantie = Freiwillig Leistung des Händlers/der Firma
Gesetzliche Gewährleistung = Pflicht für jeden Händler/der Firma
Nur leider hat man im zweiten Jahr der Gewährleistung die Pflicht Nachzuweisen, dass der Fehler/Defekt bereits bei der Auslieferung da war. Und das gestaltet sich schwierig.
Im ersten Jahr ist die Firma verpflichtet, bei einem Produktionsfehler, dir den Kaufspreis zu erstatten, das Gerät auszutauschen oder das Gerät zu reparieren.
Entweder bleibt Amazon Kulant und gibt dir ein Ersatzgerät (oder etwas anderes der oben aufgeführten Dinge) oder du hast eben Pech gehabt.
Amazon achtet wahrscheinlich auch darauf, ob du bereits ein Stammkunde bist oder nur sehr wenig bestellst. Die möchten ihre Stammkunden nicht verlieren.
Ich bin schon sehr lange und bestelle beinahe alles bei Amazon. Von Smartphones bishin zum Wocheneinkauf bestelle ich bei Amazon ALLES.
Mein Smartphone ist nun drei Jahre alt und ging kaputt. Amazon hat ohne wenn und aber das Gerät ausgetauscht.
Bei zwei Jahren würde ich aber auch nicht rumjammern, wenn Amazons Kulanz endet.
Ich würde dir nächstes mal einen Geräteschutz empfehlen. Der kostet nur wenige Euronen und da hast du echt eine Sicherheit, falls was kaputt geht.
Und ein Fire TV kostet ja nicht sooo viel.
MfG
Amazon gibt 12 Monate eingeschränkte Herstellergarantie auf die Amazon fire TV Box
https://www.amazon.de/gp/help/customer/display.html?nodeId=201014520
hat man nicht 2 Jahre Gewährleistung??
Ja,aber nach 6 Monaten tritt eine Beweisumkehr ein,ab da muss der Kunde beweisen das der Mangel schon bei Kauf bestanden hat,das wäre nur duch ein Gutahten möglich und erlaubt die Frage warum adnn so lange gewartet wurde den Magel geltend zu machen
. Was besagt die Beweislastumkehr?Kauft ein Verbraucher von einem Unternehmer eine bewegliche Sache (sog. Verbrauchsgüterkauf) so gilt zu Lasten des Verkäufers nach § 476 BGB die gesetzliche Vermutung, dass Mängel, die sich in den ersten 6 Monaten zeigen, bereits bei Gefahrübergang vorgelegen haben. In diesem Fall muss also der Verkäufer nachweisen, dass der Mangel doch nicht schon bei Gefahrübergang vorlag, sondern erst später – beim Käufer – entstanden ist.
Beispiel: Ein Verbraucher kauft bei einem Unternehmer im Ladengeschäft einen Fernseher und nimmt ihn gleich mit. Drei Wochen später steht der Käufer wieder im Geschäft des Unternehmers und macht Mängelrechte geltend, da das Gerät nicht funktioniert. Nun muss der Unternehmer beweisen, dass der Fernseher zum Zeitpunkt der Übergabe an den Käufer mangelfrei war. Dies dürfte ihm nicht gelingen, es sei denn der mangelhafte Fernseher hat beispielsweise Schäden, die unzweideutig auf eine unsachgemäße Behandlung durch den Kunden schließen lassen
II. Was, wenn ein Verbraucher nach Ablauf der 6 Monate einen Mangel geltend macht, sich aber darauf beruft, dass der Mangel schon vor dem Ablauf der Zeitspanne vorhanden war?In diesem Falle muss der Verbraucher beweisen (etwa durch einen Schnappschuss des Mangels mit automatischem Datumsverweis durch eine Digitalkamera), dass der Mangel bereits innerhalb von 6 Monaten nach Übergabe aufgetreten ist. Gelingt ihm dies nicht, hat er Pech gehabt: die die Vermutungswirkung greift dann jedenfalls nicht mehr zu seinen Gunsten ein. Dies bedeutet zwar nicht, dass er dann keine Mängelrechte mehr geltend machen kann. Allerdings muss er dann nicht beweisen, dass überhaupt ein Sachmangel vorliegt, sondern auch, dass er bereits bei Übergabe vorgelegen hat.
Dies dürfte häufig nicht gelingen.
von April 2014 bis heue sind fast 4 Jahre ... Da wird dir niemand mehr eine Garantie gewähren... Schade aber leider nichts zu machen.
sorry meinte april 2016
da sind noch keine 2 Jahre um. Da sollte Garantie drauf sein.
Garantie und Gewährleistung ist im übrigen zweierlei. Garatie muss der Hersteller auf seine Ware Geben. Gewährleistung ist eine Verlängerung der Garantie welche der Händler gibt.
Deine Box hat leider nur eine Garantie von 1 Jahr. Keine Gewährleistung
https://www.amazon.de/gp/help/customer/display.html?nodeId=201014520
Das ist so falsch xD
Bitte bitte werter UnterhaltungNRW, versuche hier nicht weiter Auskunft über Rechtsfragen zu geben.
da sind noch keine 2 Jahre um. Da sollte Garantie drauf sein.
Du schreibst selbst 4 Zeilen weiter, dass es nur eine 1-Jährige Garantie gibt...
Deine Box hat leider nur eine Garantie von 1 Jahr. Keine Gewährleistung
Für das Gerät gilt die gesetzliche Gewährleistungspflicht von 2 Jahren!
Dann schau mal auf den Link. Mit der Bestellung hast du diesen Bedingungen zugestimmt. Bitte lesen bevor du etwas sagst.
Ich denke mal, es war dir zu anstrengend, den von dir verlinkten Text VOLLSTAENDIG zu lesen und zu verstehen. Lies dir mal den Absatz "Beschraenkungen" durch.
Also bitte lesen UND verstehen, bevor du was sagst ,-)
sorry meinte april 2016