Begleitendes Fahren beim Leihwagen?
Hallo:) meine das Auto von meiner Mama wird jetzt für 5 Tage durch einen Leihwagen der Versicherung ersetzt, da uns jemand eine Bäule ins Auto gefahren hat. Darf nur meine Mama dann mit dem Leihwagen fahren?Oder jeder ab 18? Mein Freund ist nämlich erst 17 und macht deswegen Begleitendes fahren, dass problem ist, meine Mama ist zwar bei ihm im Führerschein als Begleitperson eingetragen, doch ist er mit diesem Wagen versichert?
5 Antworten
Da viele Verleih Unternehmen erst ab einem gewissen Alter Fahrzeuge vermieten, würde ich dann doch einfach das entsprechende Unternehmen fragen oder in den Mietvertrag schauen.
Ich vermute er wird nicht damit fahren dürfen.
Wenn der Freund "begleitend" fährt, dann ist das kein Problem, er darf jeden als Mitfahrer begleiten. Du meinst wahrscheinlich "begletetes" Fahren BF17, d.h. er WIRD beim Fahren begleitet.
Ein Leihwagen ist eigentlich immer so versichert, dass jeder damit fahren kann. Wer einen Leihwagen nimmt, schließt einen Vertrag ab, dort steht meist auch drin, wer mit dem Wagen fährt. Die Versicherungsverträge der Leihwagenfirmen schließen jedoch alle ein.
Dein Freund kann, sofern ein eingetragener Begleiter dabei ist, also auch mit diesem Leihwagen fahren. Sein BF17 ist ja eine richtige Fahrerlaubnis, die lediglich die Auflage hat, einen Begleiter dabei zu haben. Versichert ist er in jedem Fall.
Wenn der Leihwagen aufgrund eines Unfalls genommen wird, dann muss ja auch gewährleistet sein, dass man damit genau so fahren kann wie mit dem eigenen.
Das würde heißen, dass ich als Unfallgeschädigter nicht in jedem Fall ein Ersatzfahrzeug bekommen kann. Und das kann nicht sein. Wir reden hier auch nicht von normalem Ausleihen sondern einem Leihwagen als Ersatz. Da werden solche Klauseln verändert.
Stell dir vor, ich bin 17, habe BF17 und schon einen eigenen Wagen angemeldet. Dann habe ich schuldlos einen Unfall und soll ein Ersatzfahrzeug bekommen. Was passiert dann? Die gegnerische Versicherung wird schon dafür sorgen, dass ich ein Fahrzeug bekomme, das ich auch fahren darf, wenn sie z.B. andernfalls jede Menge Tyxifahrten zahlen müßten.
Dann bekommst Du von der Versicherung die Kosten für die öffentlichen Verkehrsmittel ersetzt. Klar handeln die Versicherer mit den Mietwagenfirmen besondere Klauseln aus, doch auch hier bestehen die meisten Vermieter auf ein Mindestalter des Fahrers ...auch hast Du nicht automatisch Anspruch auf ein gleichwertiges Fahrzeug, oder eine unbeschränkte Zeit Anspruch auf den Ersatzwagen...oftmals fallen die Leute aus allen Wolken wenn sie dann hören ja ihre Versicherung zahlt ihnen aber eben nur für max Betrag X einen Ersatzwagen mit folgenden Auflagen... Glaub mir ich weiss wovon ich rede habe 8 Jahre in einer der grossen Autovermietungen gearbeitet.
Als Geschädigter habe ich nicht das Recht auf ein gleichwertiges Fahrzeug. Ich muss entweder einen Eigenanteil zahlen oder ein Fahrzeug akzeptieren, welches 1-2 Klassen niedriger liegt. Und unbeschränkte Zeit bekomme ich auch kein Ersatzfahrzeug. Das sind aber Dinge, die für JEDEN Unfallgeschädigten zählen. Das hat mit der Fragestellung hier nichts zu tun.
Acht Jahre bei einem Autoverleiher führen natürlich dazu, dass man doch etwas mehr weiß als Otto Normalverbraucher. Was sich aber darüber noch abspielt in Einzelfällen, wenn spezielle Abkommen getroffen werden, wenn die Rechtsprechung das eine oder andere aufhebt, das sind halt Dinge, die du dann nicht mehr so mitbekommst.
Normalerweise sind Lehrfahrten und auch Begleitetes Fahren mit Miet und Ersatzwagen untersagt. Es gibt auch Firmen welche selbst bei Unfallersatzwagen sich mit den Unfallversicherung Klauseln ausgehandelt haben das die Fahrer ein Mindestalter haben müssen oder auch eine Mindestanzahl Jahre im Besitz des Führerscheins sein müssen. Die jeweiligen Auflagen stehen im Ersatzwagenvertrag, also bitte genau durchlesen! Bei Nichtbeachten dieser Auflagen kann es sein das die Versicherung im Fall eines Unfalls die Leistungen einschränkt! Also im Zweifelsfall lieber die 5 Tage auf das Begletete Fahren verzichten ist ja keine Ewigkeit.
PS ja ich bin vom Fach habe 8 Jahre bei einer der wirklich grossen Autovermieter gearbeitet.
Es stimmt schon, dass Leihfirmen in jedem Fall versuchen, gewisse Dinge auszuschließen. Aber Fahren mit BF17 ist keine Lehrfahrt. Es ist ein ganz normales Fahren. Unter Umständen muss eine Leihwagenfirma nämlich auch mal davon abrücken bzw es muss dann eine Firma gefunden werden, bei der dies möglich ist. Insofern ist es wichtig, das Thema anzusprechen. Grundsätzlich muss bei Unfallersatz aber auch einem jüngeren oder gar BF17-Fahrer Ersatz geboten werden.
Nun das ist dann aber das Problem der Versicherung und nicht der Leihwagenfirma ;O) habe selber schon Kunden abgewiesen weil sie die Vorraussetzungen für einen Leihwagen nicht erfüllen, diese Vorraussetzungen werden zwischen Versicherung und Leihwagenfirma Vertraglich geregelt und innerhalb dieser Vertragsabmachungen hat man als Vermieter durchaus das Recht Mieter abzulehnen! Wie die Versicherungen diese Kunden dann entschädigen .....
Eine pauschale Aussage gibt es hier nicht.
Das muss bei der Leihwagenfirma erfragt werden da es darauf ankommt ob es Einschränkungen für den Fahrerkreis gibt.
Nur die Mutter darf mit dem Wagen fahren. Das steht in den Bedingungen des Verleihers bzw. des Versicherers. Je nach Verleiher werden Fahrzeuge erst ab 23-25 Jahren verliehen.
Bedingungen des Versicherers? Da es sich um einen Leihwagen handelt, ist ja vorher gar nicht bekannt, wer da im Laufe der Zeit diesen Wagen ausleiht oder damit fährt. Daher sind die Fahrzeuge von Leihwagenfirmen in der Regel grundsätzlich für alle Fahrer versichert. Die Leihwagenfirma selbst kann jedoch ein Mindestalter verlangen. Aber auch das geht nicht immer so, sonst könnte kein 18-jähriger im Falle eines Unfalls ein Ersatzfahrzeug bekommen.
Mit BF17 hat man ja auch eine vollertige Fahrerlaubnis wie jeder andere auch. Es besteht lediglich die Auflage, dass bis zum 18. Geburtstag ein Begleiter dabei sein muss. Das ist alles.
BF17 ist keine vollwertige Fahrerlaubnis sondern eine eingeschränkte. Die vollwertige Fahrerlaubnis kann erst mit 18 Jahren vom Straßenverkehrsamt/Führerscheinstelle abgeholt/zugeschickt werden.
Die Fahrerlaubnis ist eine vollwertige Fahrerlaubnis, die mit einer "Auflage" versehen ist. Da es eine nationale Regelung ist, darf aber nur in Deutschland davon Gebrauch gemacht werden. BF17 beinhaltet aber keinerlei Einschränkungen. Solche wird man nirgends finden.
Falsch die meisten Leihwagenfirmen haben da in Ihren Vertägen Klausen drin die eben solche Fahrten untersagen!