In mein Auto wurde eingebrochen! Bekomme ich irgendwas ersetzt?
Mein Auto wurde aufgebrochen, und mein Portemonnaie samt Geld wurde geklaut!
Hab' ich da eine Chance, etwas ersetzt zu bekommen? Kann ja jeder erzählen, daß es so passiert ist!
10 Antworten
Man lässt seine Geldbörse ja auch nicht im Auto liegen... schon gar nicht Abends und für jeden außerhalb des Autos sichtbar. Du kannst den Fall höchstens der Polizei melden, die können feststellen, ob dein Auto wirklich aufgebrochen wurde und dann kannst du schildern, was dir fehlt... das weitere Vorgehen erklären dir dann die Beamten.
Diebstahl aus verschlossenenen KFZ ist bei den besseren Hausratversicherungen mitversichert. Bei Bargeld wird es allerdings auch eine Erstattungshöchstgrenze geben.
Du bekommst das Geld nicht von der Versicherung zurück. Wer sein Geld im Auto lässt, handelt fahrlässig.
also wenn dein auto "aufgebrochen" wurde, also gewaltsam geöffnet mit entsprechenden beschädigungen wird deine teilkasko den schaden am fahrzeug ersetzen. gegenstände die nicht fest mit dem fahrzeug verbunden sind, sind dabei ausgeschlossen. evtl. hast du in deiner hausratversicherung "diebstähle aus dem kfz" versichert, diese würde dir dann evtl. die sporttasche o.ä. ersetzen. bargeld und elektronik-spielzeuge sind in aller regel dabei ausgeschlossen. und bitte, der geldbeutel am besten noch gut sichtbar auf dem beifahrersitz, das ist ja schon fast eine aufforderung für dunkle gestalten.
Falsch. Da mein Auto gerade aufgebrochen wurde und ich ein gehooglte habe bin ich hier gelandet. Mein Laptop wurde gestohlen und meine Geldbörse. Meine Hausrat ersetzt den Laptop und auch den Inhalt des Portmonees sprich Ausweise und Bargeld bis zu einer gewissen Grenze
Der Diebstahl von Gegenständen, Ladung und Reisegepäck aus PKW ist nicht durch die TK oder VK abgedeckt. In sehr eng begrenzten Fällen würde eine Reisegepäck-Versicherung bestimmte Teile des Reisegepäcks ersetzen, aber nur, wenn keine Obliegenheitsverletzung des Versicherungsnehmers vorliegt - was bei den Gepäckversicherungen praktisch immer durch die Bedingungsgestaltung gegeben ist. Geld und Ausweise im Auto liegen zu lassen, ist immer grob fahrlässig und keine Versicherung wird dafür leisten. Falls der Einbrecher gefunden wird, könntest du den Schaden zivilrechtlich durchzusetzen versuchen - falls du ihn beweisen kannst....