Geklautes Auto gekauft was passiert nun?
Hey ihr Lieben,
Mir ist gerade total schlecht. Ich hatte heute einen Autounfall (leichten) und die Polizei kam mit ins Spiel. Dabei stellte sich heraus, dass mein Auto als gestohlen gemeldet wurde. Der Polizist fragte mich nur woher ich das Auto habe. Habe gesagt, dass ich das Auto letztes Jahr von einem Händler gekauft habe. Daraufhin meinte der Polizist, dass das Auto vorher als gestohlen gemeldet wurde.
Und weiter hat der Polizist nichts mehr dazu gesagt. Dann ging es wieder um den Autounfall.
Weiß einer, ob ich jetzt noch was von der Polizei deswegen bekomme? Ich durfte mit dem Auto ganz normal nach Hause. Ich glaube ich bin echt in einem schlechten Hollywoodstreifen gelandet.
Lg
5 Antworten
Du wirst auf jeden Fall einen Fragebogen der ermittelnden Polizeidienststelle oder gar Staatsanwaltschaft bekommen (evtl. musst Du auch hin).
Was mich wundert ist das Du mit dem Auto weiter fahren durftest und es nicht sichergestellt wurde (ist ja im rechtlichen Sinne nicht Deines).
Sollte das Fahrzeug wirklich als gestohlen gemeldet sein, wirst Du es dem Besitzer zurück geben müssen und musst dann versuchen rechtlich das Geld von dem Händler zurück zu bekommen, bei dem Du es gekauft hast.
ist ja im rechtlichen Sinne nicht Deines
Vorsicht - der Erwerb erfolgte ja im guten Glauben, da zum Kaufzeitpunkt nicht bekannt war, dass das Fahrzeug gestohlen war.
Danke für deine schnelle, hilfreiche Antwort. Dann bin ich mal gespannt, ob ich was per Post bekomme. Wundert mich nur, dass der Polizist wirklich nichts mehr dazu gesagt hat. Und wieso ich weiter fahren durfte, frag ich mich nun natürlich auch.
Also Dir persönlich kann da nicht viel passieren, wenn Du einen ordentlichen Kaufvertrag hast. Im Worst Case könnte es aber sein, dass das Auto von irgendwem zurückgefordert wird, denn wenn das Auto gestohlen ist, bist Du nie wirklich Eigentümer geworden, damit ist der Kaufvertrag zwischen Dir und dem Autohaus nichtig und Du kannst Dein Geld zurückbekommen.
Ja ich habe einen Kaufvertrag. Danke für die Antwort!
Das Auto bist du los. Ein gutgläubiger Erwerb von gestohlenen Sachen ist nicht möglich (§ 935 BGB).
Danke für die Antwort. Dann hoffe ich mal, dass die Polizei sich nicht meldet. Aber das ist wohl eher unwahrscheinlich :/
Vergleichsweises könnte / dürfte auf Dich zukommen :
https://www.frag-einen-anwalt.de/gestohlenes-Auto-gekauft--f218424.html
Vielen Dank !
Das Auto wird früher oder später konfisziert. An gestohlener Wahre kann kein Eigentum erworben werden. Ich würde umgehend einen Anwalt aufsuchen und eine Anzeige gegen den Autohändler in die Wege leiten.
Der Straftatbestand des Betruges ist noch nicht verjährt.