Habe ich die Schweigepflicht verletzt ( Pflegeheim )?

3 Antworten

Hallo.   

Ich denke das du keine Schweigepflicht gebrochen hast, da du ja angeblich allgemein über Missstände im Pflegeberufe geschrieben hast und dies ja allgemein bekannt ist, das wir in Deutschland häufig Mängel im pflegerischen Bereich zu beklagen haben. Auf der anderen Seite muss man natürlich gerade auch auf Facebook aufpassen, was man schreibt denn, man weiß ja nie, wer einem wirklich gegenüber sitzt.   

Liebe Grüße, FlyingDog 

ja du hast die Schweigepflicht verletzt
ABER

wenn es wirklich solche Probleme dort gibt ist das in gewissen Rahmen schon rechtens.
Allerdings würde ich sowas nicht mal ebend auf FB oder anderswo posten, sondern mal bei der Heimleitung, oder höheren Stellen zu Wort bringen.

Denn durch das posten auf FB ändert sich bestimmt nichts, 

Ventilator2015 
Beitragsersteller
 05.07.2015, 13:23

Bei der Heimleitung beschweren - ja wenn man noch ehr die Kündigung möchte, dann macht man das.

ReneMeister  05.07.2015, 13:25
@Ventilator2015

Das eine hat ja mit dem anderen nichts zu tun.
Du kannst eine Beschwerde einreichten und trotzdem kündigen oder du könntest auch die Kündigung einreichten und dort als Begründung die Zustände angeben.

Verständlich das du da weg willst, aber nur weil mal geht muss man ja nicht die Augen zumachen 

Die "Schweigepflicht" in Bezug auf deinen Arbeitgeber ändert sich nicht, nur weil man dir kündigt! Anzeigen macht man bei der Polizei, Beschwerden reicht man bei den entsprechenden Stellen ein. Was du im Internet von dir gibst, ist üble Nachrede. Und selbst wenn du Recht hast, entwertest du deine eigene Aussage, indem du sie anonym postest. Und wenn jemand rausfindet, dass du das direkt nach der Kündigung tust, kommt es wie eine billige Racheaktion rüber.

Dass der Post gelöscht ist, kann bedeuten, dass du Glück gehabt hast und nichts passiert. Viellleicht wurde aber schon eine Anzeige geschaltet und du bekommst früher oder später Post oder Besuch von der Polizei. Rufschädigung, Verleumdung, Beleidigung, falsche Verdächtigung... da kommt schnell was zusammen!



Ventilator2015 
Beitragsersteller
 05.07.2015, 13:20

Nix Racheaktion - habe es ihm passenden Kontext zu einem Bericht getan in dem es um Interviews geht in denen Menschen ihre Erfahrungen kundtun - dort herrschte ein reger Erfahrungsaustausch. Und ich habe dort sachlich die Arbeitssituation wiedergegeben. Ich dachte ja zunächst, dass ohne Nennung der Einrichtung und Namen nichts passieren kann. Der Beitrag zielte ja nun nicht darauf ab speziell dem Haus zu schaden. Aber wie gesagt, durch meinen korrekten Namen bei FB können entsprechende Menschen das doch in Verbindung bringen. Das wurde mir vorhin erst bewusst. Vielleicht hat es ja niemand gelesen...Ansonsten werde ich neben der fristgerechten Kündigung ja dann in den nächsten Tagen die fristlose erhalten.