Habe ich die Schweigepflicht verletzt ( Pflegeheim )?
Ich arbeite in einem Pflegeheim, stehe unter Schweigepflicht und habe am Freitag die Kündigung erhalten. Zum Glück.
Habe dann gestern bei Facebook auf einer Seite über die Missstände berichtet und wie der Arbeitsablauf von statten geht und wie man teilweise mit den Bewohnern umgeht. Und veranschaulicht dass es nur um Gewinnmaximierung geht.
Allerdings habe ich weder Namen genannt, noch den Arbeitgeber.
Ich bin dort jedoch mit meinem richtigen Namen angemeldet und Kollegen die mich kennen bzw. Angehörige von Bewohnern, gar der AG selbs könnten/würden die Einrichtung natürlich mit dem Geschriebenen von mir dann in Verbindung bringen.
Wollte den Beitrag dann wieder löschen, aber offenbar wurde das ganze Posting gelöscht - so dass ich darauf nun kein Zugriff mehr habe.
Danke für die Antworten
3 Antworten
Hallo.
Ich denke das du keine Schweigepflicht gebrochen hast, da du ja angeblich allgemein über Missstände im Pflegeberufe geschrieben hast und dies ja allgemein bekannt ist, das wir in Deutschland häufig Mängel im pflegerischen Bereich zu beklagen haben. Auf der anderen Seite muss man natürlich gerade auch auf Facebook aufpassen, was man schreibt denn, man weiß ja nie, wer einem wirklich gegenüber sitzt.
Liebe Grüße, FlyingDog
ja du hast die Schweigepflicht verletzt
ABER
wenn es wirklich solche Probleme dort gibt ist das in gewissen Rahmen schon rechtens.
Allerdings würde ich sowas nicht mal ebend auf FB oder anderswo posten, sondern mal bei der Heimleitung, oder höheren Stellen zu Wort bringen.
Denn durch das posten auf FB ändert sich bestimmt nichts,
Das eine hat ja mit dem anderen nichts zu tun.
Du kannst eine Beschwerde einreichten und trotzdem kündigen oder du könntest auch die Kündigung einreichten und dort als Begründung die Zustände angeben.
Verständlich das du da weg willst, aber nur weil mal geht muss man ja nicht die Augen zumachen
Die "Schweigepflicht" in Bezug auf deinen Arbeitgeber ändert sich nicht, nur weil man dir kündigt! Anzeigen macht man bei der Polizei, Beschwerden reicht man bei den entsprechenden Stellen ein. Was du im Internet von dir gibst, ist üble Nachrede. Und selbst wenn du Recht hast, entwertest du deine eigene Aussage, indem du sie anonym postest. Und wenn jemand rausfindet, dass du das direkt nach der Kündigung tust, kommt es wie eine billige Racheaktion rüber.
Dass der Post gelöscht ist, kann bedeuten, dass du Glück gehabt hast und nichts passiert. Viellleicht wurde aber schon eine Anzeige geschaltet und du bekommst früher oder später Post oder Besuch von der Polizei. Rufschädigung, Verleumdung, Beleidigung, falsche Verdächtigung... da kommt schnell was zusammen!
Nix Racheaktion - habe es ihm passenden Kontext zu einem Bericht getan in dem es um Interviews geht in denen Menschen ihre Erfahrungen kundtun - dort herrschte ein reger Erfahrungsaustausch. Und ich habe dort sachlich die Arbeitssituation wiedergegeben. Ich dachte ja zunächst, dass ohne Nennung der Einrichtung und Namen nichts passieren kann. Der Beitrag zielte ja nun nicht darauf ab speziell dem Haus zu schaden. Aber wie gesagt, durch meinen korrekten Namen bei FB können entsprechende Menschen das doch in Verbindung bringen. Das wurde mir vorhin erst bewusst. Vielleicht hat es ja niemand gelesen...Ansonsten werde ich neben der fristgerechten Kündigung ja dann in den nächsten Tagen die fristlose erhalten.
Bei der Heimleitung beschweren - ja wenn man noch ehr die Kündigung möchte, dann macht man das.