Kann man jemanden anzeigen wenn die Schweigepflicht gebrochen wurde?
Ich war in einer Klinik und eine Pflegerin ist die Cousine von einer Aushilfe bei uns auf der Arbeit.
Diese hat nun ihrer Cousine erzählt weshalb ich dort war. Und diese hat es weitererzählt. So dass es jetzt einige auf meiner Arbeit wissen.
Kann man sie dafür anzeigen oder so? Find ich gar nicht in Ordnung!
15 Antworten
Das wäre gegenüber dieser Mitarbeiterin der Klinik sogar ein Grund für eine Kündigung.
Ja, das ist strafbar, aber ob sich der Verstoß gegen die Schweigepflicht auch beweisbar auf die Cousine zurück führen läßt, wage ich zu bezweifeln, weil bei solchen Delikten geben die Weiterträger ihre Quellen nicht preis.
Solche Informationen können doch nur fließen, wenn Du
- der Pflegerin erzählt hast, wo Du arbeitest oder
- Du der Aushilfe erzählt hast, in welches Krankenhaus Du gehst.
Manchmal empfiehlt es sich, weniger von sich preis zu geben.
Es ist natürlich ärgerlich, dass man das jetzt in Deiner Firma weiß. Aber was versprichst Du Dir von einer Anzeige?
Anzeige kannst du natürlich machen. Nur wirst du grosse Mühe haben, das auch zu beweisen. Das sie das wissen, haben dir die Leute wohl unter vier Augen erzählt. Vor Geriht ist das bloss Hörensagen und kein Beweis. Wenn du es nicht sicher beweisen kannst, kriegst du mit deiner Anzeige gleich eine Gegenanzeige an den Hals.
Versuche es.
Die sehr "redseelige" beste Freundin meiner Exfrau, examinierte Krankenschwester bekommt keine Arbeit mehr im Pflegebereich wegen ihrer "Redseeligkeit". Im Krankenhaus wurde sie nach zwei Abmahnungen "über die persönlichen, medizinischen und finanziellen Angelegenheiten von Patienten und deren Angehörigen Stillschweigen zu bewahren" entlassen, danach bei zwei privaten Pflegediensten aus dem gleichen Grund.
Sie arbeitet heute als Reinigungskraft.