Weitergabe persönlicher Daten?

3 Antworten

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Ja, das darf das Jugendamt. Deine Ex kann Deine Adresse auch beim Einwohnermeldeamt erhalten. Wenn ihr ein gemeinsames Kind habt, dann kannst Du sie nicht sperren.

ghidorah89 
Beitragsersteller
 13.10.2015, 21:21

In der umgekehrten Situation wurde ich mit der Schweigepflichtsnummer abgespeist.

Menuett  13.10.2015, 21:29
@ghidorah89

Dagegen hättest du vorgehen können. Und Schweigepflicht gilt da eh nicht. Man kann die Adresse sperren lassen, das kann man aber nicht gegenüber jeder Person durchsetzen.

Wenn das Jugendamt im Spiel ist, sollte es auch ein gemeinsames Kind geben - wie soll das mit geheimer Adresse gehen?

Du kannst bei Einwohnermeldeamt eine Auskunftssperre beantragen und das Jugendamt bitten, Deine Adresse nicht an die Ex zu geben, wenn es schwerwiegende Gründe gibt

ich denke eig. und schon gar nicht an deinen ex