Ricardo Betrug: Habe ich das Recht mein Geld zurück zu verlangen?
Hallo zusammen
Ich habe auf Ricardo eine ziemlich seltene und teure Jacke gefunden. Diese Jacke wurde mit dem Startpreis von 1CHF Versteigert. Ich dachte ich müsse mich bei dieser Jacke auf mindestens 500CHF raufbieten, aber bei 166CHF habe ich die Auktion gewonnen. Ich habe eine Jacke mit dem Wert von 1800CHF für einen zehntel dieses Wertes ersteigert.
Nun finde ich aber raus, dass die Jacke eine Fälschung ist und der Verkäufer will mir mein Geld nicht zurückgeben. Er sagte mir, dass nirgendwo stand, dass sie Original sei und warum ich mich nicht vorher bei Ihm erkundigt habe. Dazu muss ich nun sagen, es stand auch nirgendwo, dass diese Jacke eine Fälschung war und ich habe mich nicht erkundigt weil man bei angebotener Markenkleidung davon ausgehen kann, dass diese original ist. Sonst müsste ja man bei 80% der verkauften Kleidung nachfragen, ob diese Original sei.
Dazu war es eine Versteigerung... Wäre es keine gewesen, dann hätte ich mir denken können, dass diese Jacke fake sei. Aber bei Versteigerungen kann es durchaus vorkommen, dass man etwas Wertvolles für einen Bruchteil seines Wertes verkaufen muss weil es zu wenige Interessenten hat.
Da ich hier der gutgläubige Käufer war und wirklich nicht wusste, dass diese Jacke ein Replikat ist, bin ich mir ziemliche sicher, dass ich mein Geld zurückverlangen darf. Das Argument " Es stand nirgends dass die Jacke Original ist" macht mir einfach zu schaffen. Es ist ein ziemlich schlechtes, aber gleichzeitig auch ein ziemlich gutes Argument. Was denkt Ihr?
LG
Adrian
3 Antworten
Also in Deutschland ist der Verkauf von Markenfälschungen sogar verboten. Ich weiß natürlich nicht, wie das in der Schweiz ist.
Dennoch würde ich auch davon ausgehen, dass etwas Original ist, sofern nichts anderes angegeben wurde. Wie soll denn der Kunde erahnen, dass es sich um eine Fälschung handelt? Das ist ja völliger Schwachsinn. Der Händler ist dafür verantwortlich dem Kunden alle relevanten Informationen zu geben.
Wie du schon sagtest: Es kann ja in niemandes Interesse sein, dass man ständig jeden Händler fragen muss, ob ein Produkt original ist. Ich würde also auf das Geld bestehen und ggf. auch eine Anzeige wegen Betrugs in die Wege leiten und auch über weitere Schritte mit einem Anwalt nachdenken.
Wenn nicht dabei gestanden ist,
eine original Jacke von..... kann man in den meisten Fällen davon ausgehen, dass es Fälschungen sind..
Irrtum...man kann auch davon ausgehen, dass ein Jugendlicher sich im Straßenverkehr zu benehmen weiß und die Verkehrsregeln kennt und trotzdem verunglücken jeden Tag welche...man darf von gar nichts ausgehen! Schon gar nicht im Bereich Handel!
Keine Ahnung wie die Rechtslage in der Schweiz ist. In Deutschland gilt dies:
Du wirst sicher ganz leicht über eine Suchmaschine herausfinden, wie die schweizer Behörden das sehen!
Auch ein guter Link (für Deutschland) ist dieser hier, eines Rechtsanwalts:
https://kanzlei-franz.com/ratgeber-kaufrecht/gefaelschte-waren-und-produkte/