Schuhe aus China bestellt jetzt von Zoll beschlagnahmt

18 Antworten

Nun ja, die "Nike-Schuhe aus China" fallen natürlich unter Produktpiraterie. Die sind futsch. Dein Geld leider auch. Du brauchst wegen einer Kaufpreiserstattung bei dem Chinaladen gar nicht erst anzufragen - die antworten Dir nicht einmal.

Da Du bzw. Dein Vater ja Privatpersonen seid, unterstellt der Zoll Euch nicht, daß Ihr gewerblich gefälschte Produkte mit der Absicht, diese zu handeln, eingekauft habt. Es wird Euch nichts passieren, höchstens könnte noch eine Rechnung vom Zoll kommen für die Kosten der Zollabfertigung und zollamtlichen Vernichtung.

IaraIara  04.08.2014, 14:10

Nike hat aber das Recht auf eine Klage und manche Firmen nehmen von diesem Recht auch Gebrauch. Es kommt also auf die Reaktion von Nike an ob es noch Geldbußen und weiteren Ärger gibt.

Du wirst nicht gleich in den Knast wandern. Es ist einfach so, dass man Dir z.B. vorwerfen wird, dass Du, sollten die Schuhe (mal angenommen) 4,65 Euro gekostet haben, hättest wissen müssen, dass es sich bei diesem Preis nicht um echte "Nike" handeln kann.

Hier werden sehr viele Mutmaßungen getroffen. Fakt ist, sie werden zum Zollamt gebeten. Die Ware wird von Ihnen geöffnet. Sollten es Fälschungen sein, wird sie der Zollbeamte belehren. Der Zoll vernichtet die Ware mit Ihrem Einverständnis und das war's dann für sie. Sie können Widerspruch einlegen, dann ist das für den Zoll erledigt, aber der Hersteller, in dem Fall Nike, wird mit einer Anzeige auf sie zu kommen. Das bedeutet Zeitaufwand und Kosten. Ratsam wäre auf jeden Fall, der Vernichtung zu zustimmen. Wenn sie mit Kreditkarte bezahlt haben, dann kontaktieren sie ihre Bank und verlangen sie Rückbuchung, der Zoll wird ihnen ein Formular zukommen lassen, mit der Bestätigung, das sie betrogen wurden. Es gibt Fälle, da hat die Bank auf Kulanz den Kaufpreis zurück erstattet. Ich war in der gleichen Situation wie sie, den beschriebenen Ablauf oben, entspricht den Tatsachen. Viel Glück!!

Eine Antwort von der Logik her:

Es wird doch immer gesagt, dass wir in einem Rechtstaat leben. Also musst du (dein Vater) auch die Möglichkeit haben Stellung dazu zu nehmen. Die Stellungnahme ist: „Die Ware wurde auf der deutscher Rechtsgrundlage gesehen, bestellt und bezahlt.“

Wenn der Zoll etwas zu bemängeln hat, dann muss er schon zum Schutz seiner Bürger, im öffentlichen und EU Interesse gegen den Anbieter tätig werden.

Unter diesen gegebenen Voraussetzungen hast du keine Möglichkeit mehr die Rechtmäßigkeit deiner bestellten Ware zu beweisen! Die Beweismittel liegen ohne ein bei dir liegendes Rückstellmuster irgendwo zur willkürlichen Entscheidung über gut oder böse.

Denn jetzt musst du davon ausgehen, dass Nike im Rahmen des Preisgefüges und den höheren EVP in Deutschland, günstigere Einfuhren nicht unterstützen wollen. Damit ist das Produkt automatisch eine Fälschung.

Du kannst ja zu deiner Beruhigung und rein vorsorglich bei deiner Bestelladresse ein Echtheit Zertifikat anfordern. Eventuell löst sich dann alles ganz schnell auf. Unabhängig davon würde ich darauf hinweisen, dass die bestellt Ware noch nicht bei dir eingetroffen ist. Wann du mit der Lieferung rechnen kannst?

Das ist sehr blöd für dich, bzw. für deinen Vater. Es kommt aber auch drauf an wie Nike reagiert. Lies mal diesen Artikel, der gibt dir einen kleinen Überblick: http://diepresse.com/home/meingeld/729541/Faelschungen_Teure-Schnaeppchen-im-Internet