Habe ich Ansprüche nach einem Treppensturz?
Vor einer Woche war ich bei meinem Bankberater. Sein Büro liegt im OG. Als ich wieder ging, bin ich die letzten Stufen runter gefallen und habe mir den Arm gebrochen und ein paar Prellungen. Die Treppe war etwas dunkel und ich hatte "Gegenverkehr". Es gab nur auf einer Seite einen Handlauf, leider nicht auf meiner. Kann ich da auf Schmerzensgeld pochen?
7 Antworten
Hallo Tschandra20,
du hast also selbst gemerkt, dass die Treppe etwas dunkel war, du Gegenverkehr hattest und keinen Handlauf auf deiner Seite.
Ja, wie geht man denn da wohl die Treppe hinunter: Ganz vorsichtig!
Ansprüche hättest du nur, wenn es an der Treppe Schäden gab (z.B. lose Teppiche oder lose Abschlusskanten).
Hier gilt nach deutschen Gesetzen, dass ein Schadensersatz bzw. ein Schmerzensgeld dann geltend gemacht werden kann, wenn ein Betrieb gegen ein Schutzgesetz oder gegen eine Unfallverhütungsvorschrift verstoßen hat. Ich denke dass es bei dir nicht der Fall gewesen ist, denn Gegenverkehr ist leider kein Kriterium dafür. Gute Besserung!
dafür hat man eine unfallversicherung-privat .
für das was über der leistung der GKV liegt.
Hallo !
Laut der DIN 18040 müssen alle öffentlich zugänglichen Gebäude, dazu zählt auch eine Bank, einen beidseitigen Handlauf haben und eine gute Beleuchtung. Das könnte man bei der Bank auf jeden Fall mal ansprechen, denn sie haben ihre Verkehrssicherheitspflicht verletzt. Schau doch mal unter www.treppensicherheit.de
Hoffe, dass hilft dir weiter. Gute Besserung!
Nun, ganz so sehe ich das nicht. Bei einer Bank handelt es sich um ein öffentlich zugängliches Gebäude. Die DIN 18040 schreibt hier einen beidseitigen Handlauf vor. Da es nur einen Handlauf gibt, hat die Bank ihre Verkehrssicherheitspflicht verletzt. Schauen sie doch mal unter www.treppensicherheit.de