Zu Unrecht Handschellen angelegt bekommen?!

5 Antworten

Also als erstes würde ich die Detektive wegen Freiheitsberaubung bei der Polizei anzeigen. Das zieht ein Ermittlungsverfahren gegen die drei Detektive nach sich. Ob die dann verurteilt werden oder einen Strafbefehl bekommen, kann ich dir nicht mit Sicherheit sagen. Allerdings sehe ich eine realistische Chance dafür in diesem Fall. Wenn einer oder alle drei einen Strafbefehl oder eine Verurteilung erhalten, hast du sehr gute Chancen Schadensersatz wgen Freiheitsberaubung, erlittene psychische Schäden, Minderung deines Rufes usw. einzuklagen. Das passiert dann vor einem Zivigericht, z.B. Amtsgericht.

matze871987 
Beitragsersteller
 30.05.2015, 18:12

danke für die antwort :)

Sofern du eine Straftat begannen hast und die Personen deine wahre Identität nicht kennen, und / oder eine Fluchtgefahr besteht und / oder du eine Gesundheitsgefahr für die ausführenden Kräfte darstellst darf man dich Festnehmen ja, egal ob Polizist oder nicht.

Handschellen sind auch erlaubt aber nur unter bestimmten Bedingungen.

Die DB Security darf schließlich auch Handschellen tragen und nutzen, und das sind auch keine Beamte.

Eisfuchs0  30.05.2015, 17:45

"Sofern du eine Straftat begannen hast und die Personen deine wahre Identität nicht kennen, und / oder eine Fluchtgefahr besteht und / oder du eine Gesundheitsgefahr für die ausführenden Kräfte darstellst darf man dich Festnehmen ja, egal ob Polizist oder nicht."

Das stimmt zwar grundsätzlich, in diesem Fall war der Einsatz von Handschellen aber rechtswidrig. Den er hat keine Straftat begangen. Die Detektive hatten also keinen Rechtfertigungsgrund für die Freiheitsberaubung. Rechtlich gesehen hätte matze871987 auch Widerstand gegen das Anlegen von Handschellen leisten dürfen (Klar ist bei drei gegen einen nicht ungefährlich). Ohne begangene Straftat kein Recht auf vorläufige Festnahme.

BekirIzmir  30.05.2015, 17:47
@Eisfuchs0

Da hast du natürlich Recht, absolut.

matze871987 
Beitragsersteller
 30.05.2015, 18:15
@BekirIzmir

vielen dank für die antworten :)

matze871987 
Beitragsersteller
 30.05.2015, 18:13

na ich habe ja keine straftat begangen ?!

von daher waren die handschellen rechtswridrig oder?

matze871987 
Beitragsersteller
 30.05.2015, 18:11

na ich habe ja keine straftat begangen ?!

matze871987 
Beitragsersteller
 30.05.2015, 18:12
@matze871987

danke für eure antworten :)

weis es leider nicht , kannst es aber versuchen, möglichst mit anwalt

viel glück :-)

matze871987 
Beitragsersteller
 30.05.2015, 18:15

dabke für die antwort :)

Wenn es so ist, wie Du schreibst, besteht Anlass zu einer Strafanzeige und Schmerzensgeld. Sofern Deine Angstzustände eine ärztliche Behandlung erforderlich machen, könnte hier auch ein Anspruch auf Schadensersatz Deinerseits oder seitens der Krankenkasse bestehen.

Kuno33  30.05.2015, 17:35

Vermutlich brauchst Du aber einen Anwalt um die Ansprüche durchzusetzen.

matze871987 
Beitragsersteller
 30.05.2015, 18:11

danke für die antwort :)