Habe ich Anspruch auf Wohngeld (Schüler Berufsschule)?

8 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Hi,

für Wohngeld brauchst du ein Mindesteinkommen.

Wohngeld ist auch nur ein minimaler Zuschuss zur Miete.

Nutze mal den Wohngeldrechner und gib dann ein, was du an Einkommen hast und wieviel Miete (Kaltmiete) du zahlst.

Fortuna1234  08.05.2016, 22:54

Was du aber dann brauchst ist eine Bafög-Ablehnung. Du bekommst kein Bafög, da du keine anerkannten Gründe für den Auszug hast (2 Stunden Wegzeit pro Tag). Da musst du nur Formblatt 1 abgeben und sagen du willst eine Ablehnung fürs Wohngeld-Amt. Bei mir hat das ca, 2 Wochen gedauert bis ich die Ablehnung hatte. Und das musst du dem Wohngeldantrag beilegen.

Das erklären die aber nochmal.

Erstmal ist wichtig, ob du das Mindesteinkommen hast (Kindergeld wird NICHT als Einkommen anerkannt)

Etter  08.05.2016, 23:35
@Fortuna1234

Bisweilen die einzige Antwort, welche mir richtig erscheint (aus eigener Erfahrung) :puh:

isomatte  09.05.2016, 10:25
@Fortuna1234

Kindergeld zählt aber in dem Fall nicht als Kindergeld,denn das Kind bekommt es selber,sondern als Unterhaltsleistung der Eltern und da ist es Einkommen des Kindes,denn das Kindergeld wird ja auf den Unterhaltsanspruch des Kindes angerechnet !

Sollte ich mich da irren,wird es @ Treudoofe Tomate sicher richtig stellen.

Ralkana  09.05.2016, 21:11
@Fortuna1234

Kindergeld welches von den Eltern an das Kind gezahlt wird als Unterhalt angerechnet.

blablabla455 
Beitragsersteller
 10.05.2016, 17:15

Also, wie hoch müsste mein Mindesteinkommen sein ? 359 + Miete (warm) ?  Zählt Unterhalt und Kindergeld dazu ? Und wird immer mit 450€ durch meinen Nebenjob gerechnet ? Danke schonmal für die vielen Hilfreichen Antworten!

blablabla455 
Beitragsersteller
 10.05.2016, 20:47
@Fortuna1234

Achso, danke! Und wie wird der Aushilfsjob berücksichtigt ? Das Gehalt ist ja immer unterschiedlich hoch.

Fortuna1234  10.05.2016, 20:50
@blablabla455

Wars bei mir auch. Ich hab denen die letzten 12 Gehaltsabrechnungen gegeben und die haben sich den Durchschnitt geholt. Wenn es jetzt sehr viel weniger oder mehr wäre im Jahre der Bewilligung muss man bescheid geben. Bei mir hat sich das aber eingependelt gehabt.

Der Betrag war immer gleich, egal ob ich in dem einem Monat mehr verdient hab oder weniger.

blablabla455 
Beitragsersteller
 10.05.2016, 20:56
@Fortuna1234

Danke für deine guten Anworten!

Nein, bekommst du nicht. Aber stell mal einen Antrag auf Schüler-Bafög: 

http://www.bafoeg-aktuell.de/bafoeg/schueler-bafoeg.html  

Grundsätzlich deckt das BAföG nur den Bedarf, den man nicht mit eigenen Mitteln aufbringen kann. Somit bedeutet dies, dass der errechnete Bedarf durch Anrechnung des eigenen Einkommens gekürzt wird. Das Gleiche gilt für das Einkommen der Eltern, soweit Unterhaltspflicht besteht.

Viel Erfolg :-)

Fortuna1234  08.05.2016, 22:38

Warum sollte er es nicht bekommen?

Und Bafög bekommt man nicht wenn man aus Lust und Laune auzieht beim Anstreben eines Schulabschlusses.

Hi so einfach ist es nicht , du musst schriftlich festlegen das du nicht mehr bei deinen Eltern wohnen kannst und deren Ihre Einkommens Nachweise vorlegen so wie auch deins , du kannst Bafög beantragen da du in die Berufsschule gehst  meinst geben die berufschulen dieses Formular Beat bei mir so ,  musst mal nach fragen oder beim argentur für Arbeit und Wohnungsgeld ist separat beim Job Center da musst du in die Abteilung unter 25 gehen . Wenn du da bist  kannst du auch nach und Erstattung für Möbel beantragen . Ist ziemlich viel Papier Kramm musst da durch frag ob es jemanden gibt der dir dabei helfen da gibt es viele Organisationen die das machen  Viel Glück  

Um evtl. Anspruch auf Wohngeld zu haben müsstest du erst mal Mieter / Eigentümer von selber bewohntem Wohnraum sein,also schon ein Mietvertrag haben und auf diese Wohnung gemeldet sein !

Dazu kommt dann das du dem Grunde nach keinen Anspruch auf Bafög - oder - BAB - haben darfst und wenn du diese beiden Voraussetzungen erfüllt hättest käme noch das benötigte Mindesteinkommen dazu.

Dieses Mindesteinkommen liegt dann in der Regel bei 80 % deines Bedarfes nach dem SGB - ll,also von dem was dir vom Jobcenter bei Bedürftigkeit an ALG - 2 ( Hartz lV ) zustehen würde.

Das sind dann min. derzeit 404 € Regelsatz + deine KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) ,dass würde dein Bedarf ergeben und davon brauchst du dann in der Regel min. 80 %.

Geht man also mal von einer Warmmiete von 346 € aus + 404 € Regelsatz würde dein Bedarf bei min. 750 € liegen,würdest also mit deinem Einkommen + Kindergeld / Unterhalt das Mindesteinkommen erreichen.

Du kannst dir im Internet ja mal einen kostenlosen Rechner für Wohngeld suchen und da unterschiedliche Mieten eingeben.

Nein, bekommst du nicht. Denn noch sind alleine deine Eltern für dich Unterhaltspflichtig. Wenn die dir das finanzieren können, dann kannst du ausziehen. Zuschüsse gibt es aber für dich nicht.

Fortuna1234  08.05.2016, 22:36

Ist falsch. Wohngeld kann jeder beantragen, der nicht generell ausgeschlossen ist und ein Mindesteinkommen hat.

Er hat eh schon mehr als ihm Unterhalt zustünde. und er kann da auch noch Wohngeld dazu bekommen.

Kandahar  08.05.2016, 22:40
@Fortuna1234

Nicht falsch! Wenn es keinen triftigen Grund gibt, zu Hause auszuziehen, beispielsweise weil die Schule/der Ausbildungsort sehr weit vom Elternhaus entfernt ist, dann gibt es keine Zuschüsse. Der Steuerzahler ist nicht für solche Spaßveranstaltungen zuständig.

Fortuna1234  08.05.2016, 22:43
@Kandahar

Bei Wohngeld ist das aber nicht der Fall. Ich sehe der Steuerzahler liegt dir sehr am Herzen, aber trotzdem stimmen deine Aussagen nicht.

Wohngeld kann der Fragesteller durchaus bekommen.

Etter  08.05.2016, 23:32
@Fortuna1234

Jeden liegt sein Geldbeutel am Herzen (oder eher in der Hose) ;)