Habe ich Anspruch auf einen neuen Herd?
Hallo, ich habe eine Frage. Wir haben in unserer Wohnung eine alte Küche, die bestimmt schon 40 Jahre alt ist. Der Vermieter will die alte Küche natürlich nicht wechseln. Der Herd aber war total alt, dass er immer beim Kochen, Backen überall total heiß wurde, sodass ich ihn nicht anfassen konnte. Ich habe den Hausmeister gesagt, dass der Herd nicht in Ordnung ist und das ist ein kleines Kind ( knapp 1 Jahr) habe, und das der auch aus elektrischen Sicht nicht mehr in Ordnung ist. Der Hausmeister hat uns einen neuen Herd gebracht, der zwar neu ist, stand aber wahrscheinlich auch 40 Jahren auf den Lager. Der neue Herd ist noch schlimmer sodass ich mich mehrmals schon verbrannt habe. Übrigens wird er auch immer wieder gelb hinten wenn ich was backe ( wahrscheinlich weil er so heiß wird) Meine Frage ist, habe ich in der Situation einen Anspruch auf einen neuen Herd? Vielen Dank für Ihre Hilfe
3 Antworten
Ich habe den Hausmeister gesagt, dass der Herd nicht in Ordnung ist
Das würde ich aber nicht dem Hausmeister mitteilen, sondern dem Vermieter, bzw. der Hasuverwaltung. Das ganze ist dann auch schriftlich durchzuführen.
auf einen neuen Herd nicht, aber auf einen funktionsfähigen.
Das hängt zunächst von Deinem Mietvertrag ab. Steht dort drin, daß zu der Wohnung auch eine Kücheneinrichtung gehört? Dann wäre Dein Vermieter auch verpflichtet, Dir einen funktionstüchtigen Herd zu stellen. Wenn dazu gar nichts im Vertrag steht, dann war der Herd ja nur eine Nettigkeit, die Dir nicht zugesichert war.