Job Center zwingt mich mein Gewerbe abzumelden
Hallöle bin hartz 4 und habe mir vor ca. 6 monaten ein gewerbeschein geholt,um bei einem freund als suppunternehmer zu arbeiten, da dieser leider den auftrag nicht bekommen hat ist es leider mit der arbeit nichts geworden. das habe ich auch meiner damaliegen sachbearbeiterin mitgeteilt. und sie darauf hingewisen das ich mich weiter um arbeit bemühen werde. da ich mitlerweile schon wieder zwei neue sachbearbeiter hate, weiss die rechte hand wieder nicht was die linke gemacht hat !!!! der neue meint nu ich müßte das gewerbe wieder abmelden, da ich keinen umsatz erziehlt habe. die gewerbeanmeldung hat mich 65.- euronen gekostet. die abmeldung wird auch nicht umsonst sein. und was ist wen ich in einem monat einen job an land ziehen kann ? dann melde ich das gewerbe wieder an. ( schwachsinn hoch drei ) meine frage ist nu, darf das job center das überhaupt, und gibt es überhaut eine rechtliche grundlage für diese masnahme. gibt es irgendwo ein urteil beim sozialgericht ? ( ich wohne in bayern ) ich habe es mitlerweile satt mir immer wieder steine in den weg legen zu lassen, um aus hartz 4 heraus zu kommen. sind die alle nur blöd im kopf, oder bekommen die eine premie wen sie den leuten das leben schwer machen. würde mich über schnelle antworten sehr freuen.
4 Antworten
Ja, da Du Leistungen vom Job Center beziehst, können sie Dir das "vorschreiben". Ebenso kann es auch das Finanzamt, wenn Dein Gewerbe im Grunde ein "bezahltes Hobby" ist. So ist das als Selbständiger, Du trägst für alles selbst das Risiko, und gerade der Anfang ist schwierig.
Hast Du die Existenzgründung in Zusammenarbeit mit dem Job Center gemacht? Falls nicht, würde ich da mal anfragen, wie das ist, ob Du diesbezüglich Fördermaßnahmen in Anspruch nehmen könntest.
Ich würde Dir ansonsten raten, Dich schriftlich zu erkundigen, da Du mit einer schriftlichen Antwort auch immer etwas in der Hand hast.
Die Situation ist in der Tat nicht einfach... Was das Thema Hartz IV betrifft, kenne ich mich auch nicht so gut aus. Gibt es bei Dir in der Stadt eine Sozialberatungsstelle? Dort werden oft gute Beratungen angeboten.
Der Wechsel der Sachbearbeiter hat damit zu tun, dass man nicht will, dass zwischen Sachbearbeiter und "Kunden" Gefühle von Sympathie wachsen (hat mir eine Sachbearbeiterin mal verraten).
Dass Du Dich schäbig bevormundet fühlst, kann ich gut verstehen. Und damit bist Du auch nicht allein.
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Hole Dir unbedingt auch Rat bei einer guten behördenunabhängigen (!!!) Beratungsstelle wie dieser Hamburger
Arbeitslosen Telefonhilfe
0800 111 0 444 - wenn Du in Hamburg / Umgebung wohnst oder
040 22 75 74 73 - wenn Du in einem anderen Bundesland wohnst.
Die sind bezüglich des Themas rund um Hartz IV sehr erfahren.
Da du auch als Gewerbetreibender durchaus Leistungsanspruch haben kannst, ist die Abmeldung nicht erforderlich. Die Forderung geht auch wohl eher in die Richtung
"Bekämpfung von Schwarzarbeit"
Nein, Du kannst vom Jobcenter nicht zur einer Gewerbeabmeldung gezwungen werden. Allerdings kannst Du gezwungen werden, Dich ausreichend und ernsthaft um ein unselbständiges Beschäftigungsverhältnis zu bemühen, um durch ein Angestelltenverhältnis aus Hartz IV raus zu kommen. Nur darum geht es. Ob Du nun als Selbständiger oder Angestellter genug Geld verdienst, ist denen prinzipiell egal. Hauptsache, Du verdienst so schnell wie möglich genug Geld.
Wo hört diese beformundung vom amt auf ? ich muß doch wen ich einkommen aus meiner selbstendigkeit habe das dem amt mit teilen, also werde ich doch weniger vom amt bekommen. wo liegt das problem. ich möchte einfach mit diesen leuten nichts mehr zu tun haben. keine förderung usw. die machen mir immer nur die hölle heiss obwohl ich mich bemühe aus hartz 4 heraus zu kommen. ich habe noch einen job auf 150 euro den solte ich kündigen weil ich die genemigung vom amt für den umzug nicht bewilligt bekommen habe um näher an meinem arbeitsplatz zu sein ( 15 km mit bus und zu fuss ) dem amt währen durch den umzug keine kosten entstanden.